Absperren der Wohnungstüre

Immer wieder kommt es vor, dass ambulante fremde Pflegekräfte Betreute in ihrer eigenen Wohnung einsperren. a) Das zeitweise Einschließen der Betreuten in ihre Wohnung stellt eine Freiheitsbeschränkung dar. Die Betreute wird daran gehindert, ihre Wohnung zu verlassen, sich frei zu bewegen. Damit ist Art. 104 1 GG zu beachten, der den Eingriff in das materielle Grundrecht nur auf der Grundlage […..]
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Betreuung gegen den Willen des Betroffenen – freier Wille i. S. d. § 1896 Abs. 1a BGB

Nicht nur die Einrichtung sondern auch die Fortführung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen scheidet aus, wenn der Betroffene über einen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB verfügt und sich gegen die Betreuung wendet. Was sind die entscheidenden Kriterien, die das Vorliegen einer freien Willensbestimmung ausmachen? Zum einen die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und zum anderen […..]
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