Es wird nicht nur das Eigentum widerrechtlich den Betreuten in Betreuungsfällen oft entzogen, sondern es wird auch das Erbrecht den Angehörigen entzogen. In der Praxis sieht es so aus: Der Betreuer veranlasst eine Einweisung des älteren Menschen von seiner Immobilie in ein Heim. Der Richter genehmigt die Auflösung des Mietvertrages und die Auflösung des Haushalts. Im Klartext bedeutet dies, dass […..]
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