Eigentumsvernichtung

Es wird nicht nur das Eigentum widerrechtlich den Betreuten in Betreuungsfällen oft entzogen, sondern es wird auch das Erbrecht den Angehörigen entzogen. In der Praxis sieht es so aus: Der Betreuer veranlasst eine Einweisung des älteren Menschen von seiner Immobilie in ein Heim. Der Richter genehmigt die Auflösung des Mietvertrages und die Auflösung des Haushalts. Im Klartext bedeutet dies, dass […..]
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Eigentumsvernichtung

Die große Anzahl von Fällen, die mir im Betreuungsrecht im Bereich Eigentumsvernichtung bekannt geworden sind, zeigen eine erschreckende Situation auf. Ältere Menschen werden durch Betreuer von ihren bewohnten Wohnungen umgesiedelt in Altenheime. Für den Inhalt der Wohnung ist der Betreuer, nach der derzeitigen Gesetzeslage, verantwortlich. Oftmals verschwinden auf eigenartige Weise alle Gegenstände in der Wohnung, wie alte Bilder, Familienalben, Urkunden, […..]
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Absperren der Wohnungstüre

Immer wieder kommt es vor, dass ambulante fremde Pflegekräfte Betreute in ihrer eigenen Wohnung einsperren. a) Das zeitweise Einschließen der Betreuten in ihre Wohnung stellt eine Freiheitsbeschränkung dar. Die Betreute wird daran gehindert, ihre Wohnung zu verlassen, sich frei zu bewegen. Damit ist Art. 104 1 GG zu beachten, der den Eingriff in das materielle Grundrecht nur auf der Grundlage […..]
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Ärzte und Betreute

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Vorstandsvorstandsvorsitzender des Forschungsinstituts Betreuungsrecht erhielt ich in der letzten Zeit vermehrt Anrufe von Ärzten, die sich über das Verhalten vom Betreuern gegenüber Betreuten beschwerten. Bei einer der Beschwerden ging es beispielsweise darum, dass einige Betreuer die ärztliche Diagnose am Telefon gar nicht hören wollen. Die Gespräche werden mit der Begründung abgewürgt, dass die Betreuer dies […..]
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Betreuung gegen den Willen des Betroffenen – freier Wille i. S. d. § 1896 Abs. 1a BGB

Nicht nur die Einrichtung sondern auch die Fortführung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen scheidet aus, wenn der Betroffene über einen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB verfügt und sich gegen die Betreuung wendet. Was sind die entscheidenden Kriterien, die das Vorliegen einer freien Willensbestimmung ausmachen? Zum einen die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und zum anderen […..]
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