Absperren der Wohnungstüre

Immer wieder kommt es vor, dass ambulante fremde Pflegekräfte Betreute in ihrer eigenen Wohnung einsperren. a) Das zeitweise Einschließen der Betreuten in ihre Wohnung stellt eine Freiheitsbeschränkung dar. Die Betreute wird daran gehindert, ihre Wohnung zu verlassen, sich frei zu bewegen. Damit ist Art. 104 1 GG zu beachten, der den Eingriff in das materielle Grundrecht nur auf der Grundlage […..]
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Ärzte und Betreute

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Vorstandsvorstandsvorsitzender des Forschungsinstituts Betreuungsrecht erhielt ich in der letzten Zeit vermehrt Anrufe von Ärzten, die sich über das Verhalten vom Betreuern gegenüber Betreuten beschwerten. Bei einer der Beschwerden ging es beispielsweise darum, dass einige Betreuer die ärztliche Diagnose am Telefon gar nicht hören wollen. Die Gespräche werden mit der Begründung abgewürgt, dass die Betreuer dies […..]
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