Wiederholt wird an die Kester-Haeusler-Stiftung-Forschungsinstitut Betreuungsrecht die Frage von Eltern gestellt: Haben wir automatisch ein Recht als Betreuer unseres Kindes (über 18 Jahre) bestellt zu werden? Hier muss man deutlich sagen: Eltern haben kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zur Betreuung ihrer erwachsenen Kinder bestellt zu werden, um dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. […..]
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