Absperren der Wohnungstüre

Immer wieder kommt es vor, dass ambulante fremde Pflegekräfte Betreute in ihrer eigenen Wohnung einsperren. a) Das zeitweise Einschließen der Betreuten in ihre Wohnung stellt eine Freiheitsbeschränkung dar. Die Betreute wird daran gehindert, ihre Wohnung zu verlassen, sich frei zu bewegen. Damit ist Art. 104 1 GG zu beachten, der den Eingriff in das materielle Grundrecht nur auf der Grundlage […..]
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Ärzte und Betreute

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Vorstandsvorstandsvorsitzender des Forschungsinstituts Betreuungsrecht erhielt ich in der letzten Zeit vermehrt Anrufe von Ärzten, die sich über das Verhalten vom Betreuern gegenüber Betreuten beschwerten. Bei einer der Beschwerden ging es beispielsweise darum, dass einige Betreuer die ärztliche Diagnose am Telefon gar nicht hören wollen. Die Gespräche werden mit der Begründung abgewürgt, dass die Betreuer dies […..]
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Berufsbetreuer – Nebenberuf

Immer wieder kommt an die Stiftung die Anfrage, ob ein Berufsbetreuer die Betreuung als Hauptberuf ausüben muss. Das Gericht hat 2001 hierzu schon entschieden, dass auch der Berufsbetreuer als Nebenberuf ausgeübt werden kann.

Berufsbild / Ausbildung der Betreuer:

Hier fehlt es bereits an jeglicher, gesetzlicher Vorgabe für die Vorbildung zum Betreuer. Somit kann jeder Betreuer werden und hat in der Folge im Rahmen seiner Tätigkeit dann auch das Recht in Menschenrechte eines Dritten einzugreifen. Eine standardisierte Ausbildung zum Betreuer durch die Gerichte und/oder Sozialverbände gibt es ebenfalls nicht.

Betreuung gegen den Willen des Betroffenen – freier Wille i. S. d. § 1896 Abs. 1a BGB

Nicht nur die Einrichtung sondern auch die Fortführung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen scheidet aus, wenn der Betroffene über einen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB verfügt und sich gegen die Betreuung wendet. Was sind die entscheidenden Kriterien, die das Vorliegen einer freien Willensbestimmung ausmachen? Zum einen die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und zum anderen […..]
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