Es taucht immer wieder die Frage auf, ob der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden darf. Grundsätzlich ist dies möglich, der Arzt muss dem Betroffenen aber deutlich zu erkennen geben, dass er von seiner Bestellung zum Sachverständigen an als Gutachter tätig sein wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, […..]
Weiterlesen >