Pflichtteilsergänzungsanspruch: Lebensversicherungssumme als Zuwendungsgegenstand

Schenkung_1.jpgEin Pflichtteilsergänzungsanspruch kann auch bei einer Lebensversicherung bestehen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht die Summe Lebensversicherungsleistung die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bestimmt, sonder die vom Erblasser gezahlten Prämien, da nur diese aus dem Vermögen des Erblassers stammen. Der Anspruch auf die Versicherungsleistung hat nie dem Erblasser sondern immer schon dem Begünstigten zugestanden.

Das Urteil des OLG Köln vom 07.03.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.

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