Eine Lebensversicherung gehört dann nicht zum Nachlass, wenn im Versicherungsvertrag kein Bezugsberechtigter benannt wird. Sollte der anderen Ehepartner als Berechtigter benannt sein, bleibt dieser auch nach einer Scheidung berechtigt, wenn dies nach der Auslegung des Willens des Verstorbenen gewollt war.
Das Urteil des BGH kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.