Vielfach gehen die Gerichte viel zu schnell davon aus, dass eine Verständigung mit dem Betroffenen nicht möglich ist, nur weil dem Richter eine verbale Kommunikation nicht gelingt (Betreuungsrechtspraxis 2010 Seite 249)
Vor allem Peter Winterstein äußerte sich zu dem Thema Assistenz als Hilfe zur Selbstbestimmung. Winterstein weißt in diesem Vorwort schon ausdrücklich darauf hin, dass nur bei dem Richter eine verbale Kommunikation nicht gelingt, er nicht vorschnell davon ausgehen darf, dass eine Verständigung mit dem Betroffenen nicht möglich ist. Er muss vielmehr die Unterstützung geeigneter Fachleute in Anspruch nehmen, die ihm als „Dolmetscher“ dienen. Das Problem liegt für mich auch darin, dass viele Richter überhaupt nicht die Ausbildung haben, um mit Menschen mit Behinderungen umgehen zu können. Hier wird seitens der Justiz oder seitens des Staates an Geldmitteln gespart, um die entsprechende Ausbildung zu schaffen.