Die Behandlungsvollmacht

Patientenverfuegung.jpgIm Gegensatz zur Patientenverfügung, die eine an den Arzt gerichtete Erklärung ist, ist die Behandlungsvollmacht an den Bevollmächtigten gerichtet. Bei einer Patientenverfügung entscheidet in der Regel der Arzt, ob, und auf welche Weise eine Behandlung durchgeführt werden soll, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig sein sollte. Bei der Behandlungsvollmacht, die mit der Patientenverfügung immer kombiniert werden sollte, ist es ein Bevollmächtigter, der im Namen des Patienten über die Einwilligung entscheidet. Der Bevollmächtigte ist nach § 665 BGB an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Er darf von diesen nur abweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Betreute in Kenntnis aller Umstände die Abweichung billigen würde.

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