Was bedeutet Mittellosigkeit?

Mittellosigkeit bedeutet, dass das Vermögen des Betreuten dann nicht nach der entsprechend geltenden sozialhilferechtlichen Härteregelung heranzuziehen ist, wenn dadurch beispielsweise die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert werden würde. Zur Prüfung dieser Angemessenheit kann die aktuelle Höhe des Sozialhilfebedarfs als Ausgangspunkt gewählt werden.

 

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