Nach dem Willen der Bundesregierung erhält auch künftig im Rahmen der am 1. April 2008 gestarteten Gesundheitsreform jeder die notwendige medizinische Versorgung – unabhängig von Alter, Wohnort und Einkommen. Dabei kommt der medizinische Fortschritt allen zugute. Jeder und jede hat Anspruch auf Absicherung bei Krankheit.
Erstmals seit Jahren wird die Zuzahlung für die Versicherten nicht erhöht, Leistungen nicht gekürzt. Vielmehr wird die medizinische Versorgung dort, wo es notwendig ist, sogar ausgebaut.
• Krankenhäuser übernehmen die ambulante Behandlung für Patienten mit seltenen oder schweren Krankheiten wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids. Sie sind dafür oft besser ausgerüstet als die Arztpraxen.
• Empfohlene Impfungen, Mutter- oder Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
• Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal zugelassen. Insbesondere wird die Versorgung schwerst- und sterbenskranker Kinder in Kinderhospizen verbessert.
• Vor allem ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können. Wo es nur geht, soll ihnen das Pflegeheim erspart werden. Diese Menschen haben künftig einen Rechtsanspruch auf ambulante und stationäre Rehabilitation.
• Die zumeist älteren Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege.
Allerdings steigt auch die Eigenverantwortung.
Für chronisch Kranke gilt: Nur dann ist die Zuzahlung auf ein Prozent begrenzt, wenn vor der Erkrankung die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen wurden.
Die Kosten von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe tragen die Krankenkassen nicht mehr. Dazu gehören Schönheitsoperationen oder Piercings.