Gesundheitsfonds

erstehilfe.jpgZum 1. Januar 2009 startet der Gesundheitsfonds. In ihn fließen die Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ein, außerdem Steuermittel. Die Krankenkassen-Beiträge werden in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitlich festgesetzt.
Nach Informationen der Bundesregierung erhalten die Kassen künftig aus dem Fonds für ihre Versicherten eine Grundpauschale. Kassen mit überdurchschnittlich vielen älteren und kranken Versicherten bekommen außerdem einen Zuschlag. Damit haben sie im Wettbewerb keine Nachteile gegenüber anderen Kassen.

Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Fondsmitteln nicht aus, muss sie den Fehlbetrag ausgleichen. Sie wird sich zuerst bemühen, die Versorgung kostengünstiger zu organisieren.

Reicht auch dies nicht, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen, der ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen darf (Überforderungsklausel). Zusatzbeiträge bis zu acht Euro werden ohne Einkommensprüfung erhoben. Für die Versicherten wird damit erkennbar, wie leistungsfähig die Krankenkasse ist.

Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben kommen in Zukunft nicht nur die Beitragszahler auf. Diese Aufgabe muss von allen getragen werden. Deshalb werden diese Kosten auch und nach aus Steuermitteln bezahlt und so auf mehr Schultern verteilt. Das ist nach Ansicht des Gesetzgebers gerechter. Steuererhöhungen dafür hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen.

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