Die Sterbegeldversicherung

Bestattung_kosten_2.jpgDa die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.Januar 2004 aufgrund der Gesundheitsreform kein Sterbegeld mehr für ihre Mitglieder zahlen, bieten inzwischen zahlreiche Versicherungen die so genannte Sterbegeldversicherung an. Man kann bei dieser Versicherung unter mehreren Möglichkeiten auswählen. Zum einen kann man die Form der kleinen Kapitallebensversicherung wählen, bei der die Beitragszahlung bis zum Tod der versicherten Person, maximal bis zum 85. Lebensjahr erfolgt. Zum anderen kann man auch die einmalige Zahlung mit sofortigem Versicherungsschutz wählen. Bei dieser Variante ist aber zu beachten, dass bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren die Wartezeit ein Jahr, bei 70 Jahren ein bis zwei Jahre beträgt. Als Alternative zur Sterbegeldversicherung kann das Kapital für die Beerdigungskosten auch selbst angespart (z.B. im Rahmen eines Sparplans) und gegebenenfalls durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden. Je nach Sparleistung und Betrag, der am Ende für die Bestattung zur Verfügung stehen soll, sind Dauer und Höhe der Risikolebensversicherung zu wählen.

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