Ob eine Grabstelle, an welcher ein Nutzungsrecht erworben wurde, zurückgegeben werden kann, richtet sich nach der verbliebenen Nutzungszeit, der verbliebenen Ruhefrist und nach der Entscheidung der zuständigen Friedhofsverwaltung. Wenn die Ruhefrist bereits abgelaufen ist, die Nutzungszeit an der Grabstelle aber noch besteht, dann ist eine Rückgabe in der Regel ohne Probleme möglich und auch kostenfrei. Ist die Ruhefrist aber noch nicht abgelaufen, kann im Regelfall die Grabstelle gegen eine Gebühr zurückgegeben werden. Wie hoch diese Gebühr ist, wird in einer Satzung für Friedhofsgebühren festgelegt, die jede Gemeinde selbst erstellt. Bis zum Ablauf der Ruhefrist werden zum Teil bis zu 50 Euro jährlich an Gebühren erhoben. Für das erhobene Geld wird die Grabstelle dann abgeräumt und für die Restruhefrist gepflegt. Grund für diese Gebühr ist, dass die Grabstelle nämlich nicht neu verkauft werden kann, bevor die Ruhefrist abgelaufen ist.