Eine Grabstätte kann nicht gekauft werden. Vielmehr kann ein so genanntes Nutzungsrecht an ihr erworben werden, wobei es zu einer Granstelle jeweils nur einen Nutzungsberechtigten geben kann. Der Nutzungsberechtigte übernimmt alle Rechte und Pflichten, die in der Friedhofssatzung festgelegt sind. Er muss beispielsweise also für die Reinhaltung und Pflege der Grabstätte sorgen und die dafür entstandenen Kosten übernehmen. Auf der anderen Seite ist es ihm alleine vorbehalten weitere Beisetzungen zu genehmigen. Er alleine bestimmt, welche Personen in der Grabstätte beerdigt werden dürfen. Zu beachten ist, dass mit dem Versterben des Nutzungsberechtigten der Grabstätte sein Nutzungsrecht auf die Erben übergeht. Diese treten dann in alle Rechte und Pflichten aus dem mit dem Friedhofsträger abgeschlossenen Vertrag ein.