Das Heimentgelt gliedert sich in Regelleistungen, weitere Leistungen und Investitionskosten. Weitere Leistungen, oft auch als Zusatzleistungen bezeichnet, sind beispielsweise das Frühstücks- oder Abendessen und sonstige hauswirtschaftliche Leistungen, für die Entgelte erhoben werden. Dies geschieht aber in der Regel nur bei Altenwohnheimen, da bei Alten- und Pflegeheimen die Vollversorgung erfolgt und die Leistung bereits im Heimentgelt erhalten ist. Investitionskosten für die Errichtung und Instandhaltung des Heims dürfen hingegen nur auf die Bewohner umgelegt werden, wenn sie nicht durch eine öffentliche Förderung gedeckt sind. Es muss aber darauf geachtet werden, dass diese Kosten nur dann gesondert ausgewiesen werden müssen, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen wird oder wenn Sozialhilfe gewährt wird.