Wenn ein Heim ein so genanntes Bewohnerdarlehen fordert, dann handelt es sich um einen Geldbetrag, der im Zusammenhang mit der Überlassung des Heimplatzes vor oder beim Einzug in das Heim verlangt wird. Er dient dazu, die Kosten für den Bau des Heimes, den Kauf, die Instandsetzung, die Ausstattung oder den Betrieb des Heimes zu finanzieren. Der Beitrag wird jedoch nach der Beendigung des Heimvertrages zurückgezahlt werden. Zusätzlich ist das gezahlte Darlehen vom Heim zu verzinsen, wenn nicht der Zinsvorteil bei der Entgeltvereinbarung berücksichtigt ist.