Betreuervergütung

Zum Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung

1. Das Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung kann auf beide möglichen Vergütungsschuldner (Betreuter und Staatskasse) erstreckt werden, wenn Zweifel über die Mittellosigkeit des Betreuten bestehen.

2. Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Betreuervergütung gegen den Betreuten wahrt die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass der Betreute mittellos ist.

BGH, Beschluss v. 09. August 2015, AZ: XII ZB 314/13

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