Vorsicht bei offenen Immobilienfonds

In den letzten Wochen wurden immer mehr offene Immobilienfonds zur Zahlung ausgesetzt. Im Klartext heißt dies, dass die Initiatoren derartiger Fonds nach den gesetzlichen Bestimmungen die Rücknahme der Fondsgesellschaftsanteile solange verweigern können, wie eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften des InvG oder der Vertragsbedingung droht. Das hat zur Folge, dass in bestimmten Fällen die Rücknahme auf unbestimmte Zeit verweigert werden. Gerade für die älteren Menschen, denen derartige Fondsanteile aufgeschwätzt worden sind, kann dies verheerende Auswirkungen haben, wenn sie die Geldmittel für dringende Operationen oder Krankenhausbehandlungen benötigen. Die Praxis hat aber auch gezeigt, dass vielfach diese offenen Fonds mit der Argumentation verkauft worden sind, dass sie so sicher wie Bargeld sind und jederzeit der eingesetzte Geldbetrag zurückverlangt werden kann. Soweit derartige Äußerungen im Rahmen des Vertriebs derartiger Fondsanteile gemacht worden sind, besteht die Möglichkeit, die Bank oder die Vertriebsfirma, die derartige Äußerungen von ihren Mitarbeitern tätigen ließ, in die Haftung zu nehmen.

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