Der Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis

Erbschaft_3.jpgOft hört man davon, dass Immobilie auf Rentenbasis verkauft werden. Das bedeutet, dass der Käufer anstelle des Kaufpreises in den nächsten Jahren eine laufende Rente an den Verkäufer zahlt. Diese Rente kann entweder in immer gleich hohen Beträgen gezahlt werden oder es kann einmal ein hoher Betrag mit anschließend geringeren Rentenbeiträgen gezahlt werden. Berücksichtigt werden muss, wie hoch die Lebenserwartung des Verkäufers ist, und es muss im Vertrag vereinbart werden, wie hoch der Kaufpreis Jahr für Jahr verzinst werden soll. Die Zahlungen selbst können in Form einer Leibrente oder Zeitrente vereinbart werden. Bei der Leibrente wird die Rente bis zum Lebensende des Verkäufers garantiert. Bei der Zeitrente hingegen wird die Höhe und die Zahl der Renten vertraglich genau festgesetzt.

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