Durch das Gutachten soll eine nachprüfbare und nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung des Gerichts geschaffen werden – vor allem im Hinblick auf den erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen, der mit einer Betreuerbestellung verbunden ist.
Ein fundiertes psychiatrisches Gutachten erfordert die Darstellung folgender Kriterien.Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Art der Erkrankung oder Behinderung des Betroffenen die Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens mitbestimmen:
Die Darstellung des Krankheitsbildes einschließlich der Krankheitsentwicklung
Die Darstellung der durchgeführten Untersuchungen und Befragungen, der sonstigen Erkenntnisse sowie ihre sachverständige Erörterung;
Den körperlichen und psychiatrischen Zustand des Betroffenen, die Darlegung von Art und Ausmaß der psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung und eine Stellungnahme zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene hierdurch gehindert ist, seinen Willen (ggf. bezüglich der geschlossenen Unterbringung) frei zu bestimmen; ggf. die Stellungnahme zur voraussichtlich notwendigen Dauer der Unterbringung; ggf. die Erörterung von Alternativen zur geschlossenen Unterbringung.
Umfang des Aufgabenkreises, sowie die voraussichtliche Dauer der in Frage stehenden Maßnahmen/Betreuung
Außerdem sollte es eine Stellungnahme dazu, ob das Gutachten und die Entscheidungsgründe dem Betroffenen in vollem Umfang bekanntgemacht werden dürfen, enthalten.
30.10.2018