Getrenntlebende – Beiziehung?

Wenn Ehegatten längere Zeit getrennt leben, kann es passieren, dass sie nicht unter den
Personenkreis des § 274 Abs. 4 Ziff. 1 FamFG fallen. So auch Beschluss des AG Leipzig vom
10.12.2020. Die Ehegatten lebten 10 Jahre getrennt, wobei in diesem Fall auch noch der
getrenntlebende Ehegatte jeden Kontakt zu seiner ehemaligen Ehefrau verweigerte.

 

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