Geschäftsunfähigkeit

Ein großes Problem ist bei vielen Betreuungsverfahren die Frage, ob eine Partei Prozessfähig ist oder nicht.
Die neuste Rechtsprechung verlangt von den Gerichten, dass sie vor der Beurteilung der Prozessfähigkeit die angebotenen Beweismittel in vollem Umfang auszuschöpfen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil aus dem Jahre 2016 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falls Gerichte eine Prozessunfähigkeit annehmen, dass somit ein Betreuer für den Prozessunfähigen bestellt werden muss.

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