Immer wieder werden der Stiftung Fälle bekannt, bei denen die Erbschleicher mit dem Instrument des Betreuungsantrags der Angehörigen drohen. Der Fall läuft meistens folgendermaßen ab:
Der Erbschleicher behauptet entweder der Wahrheit zuwider oder es entspricht der Tatsache, dass ein Angehöriger einen Betreuungsantrag gestellt hat. Ab diesem Zeitpunkt, falls der Angehörige wirklich Betreuungsanträge gestellt hat, ist Tür und Tor frei für Diffamierungen und für Verleumdungen des Angehörigen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Erbschleicher freie Bahn, das Opfer zu einem Testament zu bringen.
Aus diesem Grund empfehlen wir aus der Praxis heraus immer wieder, die Frage der Betreuung anders zu regeln. Die Stiftung entwickelt gerade für diese Fälle Gutachten, die äußerst wichtig sind, damit der Angehörige nicht durch einen voreiligen Betreuungsantrag seine ganze Erbschaft verliert.