Zum anderen gibt es die öffentlich rechtliche Unterbringung, diese dient auch dem Schutz der Allgemeinheit, kommt also zum einen dann zum Tragen, wenn von dem (krankheitsbedingten) Verhalten des Betroffenen eine erhebliche Fremdgefährdung ausgeht. Die öffentlich rechtliche Unterbringung ist dem Schutz Dritter verpflichtet. Zum anderen kann eine Unterbringung nach öffentlich rechtlichen Bestimmungen aber auch dann erfolgen, wenn es um eine erhebliche […..]
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