Öffentlich rechtliche Unterbringung

Zum anderen gibt es die öffentlich rechtliche Unterbringung, diese dient auch dem Schutz der Allgemeinheit, kommt also zum einen dann zum Tragen, wenn von dem (krankheitsbedingten) Verhalten des Betroffenen eine erhebliche Fremdgefährdung ausgeht. Die öffentlich rechtliche Unterbringung ist dem Schutz Dritter verpflichtet. Zum anderen kann eine Unterbringung nach öffentlich rechtlichen Bestimmungen aber auch dann erfolgen, wenn es um eine erhebliche […..]
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Krimineller Missbrauch und Vernachlässigung von schutzbedürftigen, erwachsenen Personen – Grenzfälle der Demenz

Es ist ein großes Thema unserer Zeit: Der Missbrauch meist alleinstehender Menschen, die aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes leichte Opfer sind hinsichtlich einerseits körperlicher Gewalt und Demütigung und andererseits hinsichtlich mentaler und psychischer Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Es ist oft ein leichtes Spiel für berechnende Personen mit entsprechender krimineller Energie, die sich mit vermeintlich „guten Absichten“ dazu bereiterklären, die […..]
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Warum ist das so?

Es gibt dafür einige Gründe, die in unserem derzeitigen System alle ineinander übergehen. Vielen  älteren Menschen – vor allem die, die allein leben und sehr wenig oder keinen regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen haben – geht es zwar gesundheitlich noch so gut, dass eine psychische oder physische Krankheit objektiv nicht diagnostiziert werden kann, sie ihren Alltag noch einigermaßen selbst regeln können, […..]
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Wie kann diesen kriminellen Machenschaften entgegengetreten werden? Wie ist dieses Thema beispielsweise in den USA geregelt?

Zunächst ist daran zu denken, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, also eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen anzuregen, bzw. in die Wege zu leiten. Dies wurde in einigen Fällen auch schon versucht. Allerdings ist für eine Betreuungseinrichtung Voraussetzung, dass die Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen gesetzlichen Betreuer […..]
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Anforderungen an die Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung die Beschlussformel keine Angaben bezüglich der Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und verletzt damit den untergebrachten Betroffenen in seinen Rechten. BGH, Beschluss v. 14.01.2015, AZ XII ZB 470/14

Wie lange dauert eine Unterbringung?

Nach § 329 FamFG endet die Unterbringung spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Es ist Sache der Betreuungsgerichte, in dem […..]
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Die freiheitsentziehende Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer

Die Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentzug verbunden ist, ist in § 1906 Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Voraussetzung ist dafür zunächst, dass dem Betreuer überhaupt die entsprechenden Aufgabenkreise übertragen wurden, die ihn zu einer Unterbringung des Betreuten berechtigen, z. B. „Aufenthaltsbestimmungsrecht“, evtl. in Verbindung mit „Gesundheitssorge“. Eine freiheitsentziehende Unterbringung ist dann gegeben, wenn der Betroffene […..]
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Die gerichtliche Genehmigung zur Unterbringung des Betreuten um eine Behandlung durchzuführen, § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Die Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dann zulässig, wenn ärztliche Maßnahmen (z. B. Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff) notwendig sind, diese aber nicht ohne Unterbringung durchgeführt werden können und der Betreute aktuell nicht über die Einsicht verfügt, in die Maßnahme einzuwilligen. Diese Regelung gilt aber auch für die Fälle, in denen zwar keine konkrete Einsicht […..]
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Unterbringung des Betreuten und damit verbundene Zwangsbehandlung

Ist auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, spricht man von einer ärztlichen Zwangsmaßnahme. Sie erfolgt gegen den natürlichen Willen des Betreuten, stellt also zusätzlich zur Unterbringung einen massiven Eingriff in seine Freiheitsrechte und in sein Recht auf körperliche Integrität dar. Die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung ist nur dann zulässig, wenn alle Voraussetzungen […..]
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Kann auch ein Vorsorgebevollmächtigter die Unterbringung veranlassen und in die Zwangsbehandlung einwilligen?

Ja. § 1906 Abs. 5 bestimmt, dass auch ein Vorsorgebevollmächtigter die Unterbringung des Vollmachtgebers veranlassen kann, genauso kann er in eine ärztliche Zwangsbehandlung einwilligen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt wurde und diese die Unterbringung und die ärztliche Zwangsmaßnahme ausdrücklich umfasst.

Wann und wie wird die Unterbringung beendet?

Wenn das Gericht die Unterbringung genehmigt hat, bleibt es immer noch die Entscheidung des Betreuers, ob er von der Genehmigung Gebrauch macht. Denn auch nach der Genehmigungserteilung bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Unterbringung nur zulässig ist, solange sie erforderlich ist. Sie muss zum Wohl des Betreuten erfolgen und alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Wenn die Voraussetzungen wegfallen, muss […..]
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Was sind unterbringungsähnliche Maßnahmen? Gelten dafür auch die Bestimmungen zur Unterbringung?

§ 1906 Abs. 4 BGB bestimmt, dass die unterbringungsähnlichen Maßnahmen der Unterbringung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB gleichgestellt sind. Das heißt, auch sie müssen vom Gericht genehmigt werden. Unterbringungsähnliche Maßnahmen i. S. d. §1906 Abs. 4 BGB sind Mittel zur Freiheitsentziehung und können z. B. in mechanischen Vorrichtungen, Medikamenten etc. bestehen. Typische Maßnahmen sind z. B. Festbinden […..]
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Die gerichtliche Genehmigung in ärztliche Zwangsmaßnahmen – hohe Anforderungen an den Überzeugungsversuch

Die Zulässigkeit der zwangsweisen Behandlung eines Betreuten hat mehrere Voraussetzungen, die allesamt von den Gerichten bei der entsprechenden Genehmigungsentscheidung streng beachtet werden müssen. Eine dieser Voraussetzungen ist § 1906 Abs. 3 Nr. 2. Diese Vorschrift bestimmt, dass, bevor der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme wirksam einwilligen kann, versucht werden muss, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen […..]
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Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur dann angewendet werden, wenn sie zum Schutz des Patienten unerlässlich sind

Das VG Würzburg hat in einem aktuellen Beschluss vom 01.09.2014, AZ: W 3 S 14.778 einmal mehr deutlich gemacht, dass freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Einrichtungen nur dann angewendet werden dürfen, wenn sie zum Schutz gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen unerlässlich sind. Hintergrund des Falles war die Frage, ob der Einsatz eines Bettes mit […..]
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Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
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Betreuung – zwangsweise Vorführung

Das Gericht kann nach § 283 FamFG anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll vorher persönlich angehört werden. Gewalt darf die Behörde nur anwenden, wenn das Gericht dies auf Grund einer ausdrücklichen Entscheidung angeordnet hat. Die zuständige Behörde ist befugt, erforderlichenfalls die Unterstützung der polizeilichen […..]
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