Die neue Regelung zur Zwangsbehandlung ohne freiheitsentziehende Unterbringung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 26.07.2016 (AZ: 1 BvL 8/15) eine Gesetzeslücke im Hinblick auf ärztliche Zwangsmaßnahmen (Zwangsbehandlung) aufgezeigt hatte, wird es nun einen neu geschaffenen § 1906 a BGB geben. Anlass hierfür war die Tatsache, dass zwingend notwendige ärztliche Maßnahmen, die gegen den natürlichen Willen eines Betroffenen durchgeführt werden sollten, nach § 1906 BGB nur im Rahmen […..]
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Geschlossene Unterbringung für die Dauer eines Jahres ohne dass der Betroffene den Inhalt eines einer solchen Entscheidung zugrundeliegende Sachverständigengutachtenn kennt?

Das Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand eines Betroffenen ist unverzichtbare Grundlage für die Entscheidung des Betreuungsgerichts, ob der Betroffene in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen ist oder nicht. Ebenso unverzichtbar ist es, dass der Betroffene in vollem Umfang von dem Inhalt des Sachverständigengutachtens in Kenntnis gesetzt wird. Zu diesem Thema gibt es eine interessante aktuelle Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.03.2017), die […..]
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Ist ein Verfahrenspfleger dazu berechtigt, im Nachhinein gerichtlich feststellen zu lassen, ob es im Rahmen einer Betreuungs- oder Unterbringungssache zu einer Rechtsverletzung des Betroffenen gekommen ist, § 62 FamFG?

Diese Frage führt zu einem interessanten Rechtsproblem, welches in der Praxis immer wieder auftaucht. Es geht darum, ob das Beschwerderecht des Verfahrenspflegers, welches ihm nach § 335 Abs. 2 FamFG zusteht, den Verfahrenspfleger auch dazu berechtigt, eine Beschwerde für den Betroffenen nach § 62 FamFG einzulegen. Ziel einer solchen Beschwerde ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Maßnahme innerhalb […..]
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Erhöhte Anforderungen bei geschlossener Unterbringung des Betroffenen über den Zeitraum von einem Jahr hinaus

Wenn über die übliche Höchstfrist einer geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet wird, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Beispielsweise konkrete Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie oder fehlende Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung […..]
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Zwangsweise Vorführung verletzt Grundrechte – intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich

Die zwangsweise Vorführung des Betroffenen zur Anhörung ist dann rechtswidrig, wenn dadurch erhebliche negative (gesundheitliche) Folgen für den Betroffenen zu befürchten sind. Rechtsprechung hierzu: a) Bei der Frage, ob vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig ist, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick […..]
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Rechtsprechung zur Unterbringung – Anhörung des Betroffenen nach erneutem Gutachten

a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. b) Im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) ist das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte vollständige Gutachten grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung zu stellen. c) Die Verpflichtung des Gerichts gem. § 329 Abs. […..]
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Zwangsweise Vorführung zur Anhörung bei erstmaliger Betreuerbestellung

Die zwangsweise Vorführung zu einem Anhörungstermin greift tief in die Rechte von Betroffenen ein und kann u. U. davor und danach zu extremen Ängsten und Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Deshalb ist die Verhältnismäßigkeit solcher Zwangsmaßnahmen vor deren Anordnung durch das Gericht mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Es kommt dabei immer auf den konkreten Sachverhalt und die Bedeutung des Verfahrensgegenstandes an. Je nach […..]
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Freiheit zur Krankheit ist zu akzeptieren – auch gegen vermeintliche „Vernunft“

Die „Freiheit zur Krankheit“ ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen. Wenn es um die Frage geht, ob jemand medizinisch behandelt werden muss oder darf, ist die medizinische Indikation und die Empfehlung der Ärzte nicht das alleinige „Maß der Dinge“. Es ist auch nicht die vorrangige Aufgabe von Betreuern oder Vorsorgebevollmächtigten die Gesundheit der ihnen anvertrauten Betroffenen zu schützen oder […..]
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Zeitliche Begrenzung der geschlossenen Unterbringung

Besondere Zurückhaltung im Rahmen der zeitlichen Festsetzung einer geschlossenen Unterbringung ist vor allem dann geboten, wenn es um die erstmalige Anordnung einer Unterbringung geht. Im Hinblick auf den hohen Rang der Freiheitsrechte einer Person wird von der Rechtsprechung zu Recht eine besonders gewichtige Begründung dafür gefordert. In der Regel beträgt die Höchstfrist, die für eine geschlossene Unterbringung vom Gericht angeordnet […..]
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Freiheitsentzug durch Medikamente betrifft mehrere Grundrechtsbereiche

Der Freiheitsentzug durch Medikamente ist besonders deshalb genau zu prüfen, weil er zwei grundrechtsrelevante Bereiche betrifft. Zum einen geht es hierbei um die Freiheitsrechte eines jeden Betroffenen – wenn er sich aufgrund von Medikamenten nicht mehr frei bewegen kann, steht auch eine Entscheidung zur Aufenthaltsänderung nicht mehr zu seiner Disposition. Zum anderen aber auch um die körperliche Integrität. Denn die […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente – die gesetzlichen Schutzmechanismen versagen in der Praxis in vielen Fällen

Ca. 240.000 Demenzkranke werden jährlich überflüssigerweise in den Pflegeheimen mit ruhigstellenden Psychopharmaka behandelt. Dies obwohl ein solches Vorgehen nicht notwendig wäre, der Alltag in den personell unterbesetzen Pflegeheimen oft aber nicht anders gehandhabt werden kann. In einer Vielzahl dieser Fälle erfährt das Betreuungsgericht, dessen Zustimmung und Genehmigung eigentlich Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre, gar nichts davon. Die Gründe liegen […..]
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Wenn es darauf ankommt, sind dem Verfahrenspfleger oft „die Hände gebunden“

Grundsätzlich ist es so, dass der Verfahrenspfleger, der ja zur „Unterstützung“ des Betreuten eingesetzt wird, nicht selbst wirksam einen Rechtsanwalt beauftragen kann, der die Interessen des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren vertritt. Dies führt in einigen Fällen zu nicht hinzunehmenden Ergebnissen. Dies beispielsweise dann, wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht, die der Verfahrenspfleger im Interesse des Betreuten so nicht hinnehmen möchte und […..]
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Was Angehörige unter Umständen ertragen müssen, wenn sie sich gegen Fixierungen in Pflegeheimen wehren möchten

Es ist kein Geheimnis, dass in Senioren- und Pflegeheimen das Erfordernis der Fixierung (Bettgitter, Bauchgurte, 5- oder 6-Punkt Fixierungen, ruhigstellende Medikamente) schnell an Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte mit der Bitte um Zustimmung Einholung der gerichtlichen Genehmigung herangetragen wird. Hintergrund ist u. a. in vielen Fällen die Angst des Pflegepersonals, wegen womöglich eintretender Unfälle, verbunden mit Verletzungen der Betroffenen, in Haftung genommen […..]
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Unterstützungspflicht der Betreuungsbehörde bei Unterbringungsmaßnahmen

Die Betreuungsbehörde wirkt bei der Umsetzung der Unterbringung mit, diese Unterstützungspflicht gegenüber dem Betreuer wurde mit § 326 FamFG gesetzlich konkretisiert. Danach muss die Behörde den Betreuer oder den Bevollmächtigten auf deren Wunsch hin bei der Zuführung der Unterbringung unterstützen. Die Betreuungsbehörde soll für den Betreuer eine Anlaufstelle darstellen, an die er sich mit dem Wunsch um Hilfe wenden kann. […..]
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Der Automatismus im Betreuungsrecht – In Einzelfällen müssen Betroffene erleben, dass Rechtsbehelfe ihre Wirkung zu spät entfalten

Betreute haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit den Rechtsbehelfen der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen angeordnete Maßnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus wird den Betreuten zur Unterstützung in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt. Soweit so gut. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Rechtsbehelfe nicht ausreichen, den Betreuten vor der automatisierten Maschinerie des […..]
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Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen – Vollfixierung über einen längern Zeitraum muss überwacht und dokumentiert werden, außerdem müssen Alternativen erprobt werden

1. Wenn einem untergebrachten Betroffenen regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum durch freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Fixierung, Medikamente usw.) die Freiheit entzogen werden soll, sind diese in jedem Fall gerichtlich gesondert zu genehmigen – auch wenn der Betroffene nach öffentlichem Recht (z. B. PsychKG) untergebracht wurde. Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. 2. Es kann dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen, wenn eine Betroffene wochenlang […..]
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Ist eine Zwangsbehandlung auch ohne die Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung möglich?

Diese Frage beschäftigt die Rechtsprechung (BGH, Beschluss v. 01.07.2015, AZ: XII ZB 89/15) und Betreuungsrechtspraxis, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird erwartet. Das Problem: Dürfen Betroffene, die aufgrund ihres körperlichen Leidens zwar stationär aufgenommen, aber nicht in der Lage sind, sich fortzubewegen – und deshalb nach geltender Gesetzeslage auch nicht im rechtlichen Sinne freiheitsentziehend „untergebracht“ werden können – trotzdem gegen ihren […..]
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Unterbringung

Wenn es darum geht, einen Betreuten gegen seinen Willen in einer Einrichtung unterzubringen muss hierzu eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Für die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung gilt folgendes: Es müssen konkrete und objektivierbare Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen gesundheitlichen Schadens vorhanden sein. Es reicht nicht aus, wenn das Gericht formelhaft behauptet, es bestehe Selbstschädigungsgefahr, wenn der […..]
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Fixierungsmaßnahmen im Rahmen einer Unterbringung

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.07.2015 (AZ: XII ZB 44/2015) festgestellt: Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Art über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. Ohne ausdrücklichen […..]
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Die zwangsweise Unterbringung – Ein Überblick / Rechtsgrundlagen

Freiheitsentziehende Unterbringung und Zwangsbehandlungen sind Maßnahmen, die ohne oder gegen den Willen des Betroffenen angeordnet, bzw. genehmigt und durchgeführt werden. Daraus folgt zwangsläufig, dass dadurch immer elementare Grundrechte verletzt werden. Deshalb ist dieses Thema  ethisch und rechtlich insgesamt problematisch. Die Rechtsgrundlagen der Unterbringung von Personen in geschlossenen Einrichtungen gliedern sich grundsätzlich in drei große Teilbereiche, deren jeweilige Zuständigkeit und Anwendbarkeit […..]
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Zivilrechtliche Unterbringung

Einen erheblichen Teil aller in Deutschland praktizierten Unterbringungen macht die zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB aus. Sie setzt eine Betreuungssituation voraus. In der Bedeutung des Betreuungsrechts – Fürsorge und die Interessenwahrung des Betroffenen – ist die Unterbringung nach § 1906 BGB als reine Schutzbestimmung anzusehen, d. h. nach Zivilrecht darf der Freiheitsentzug eines Betroffenen im Rahmen der Unterbringung nur […..]
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Öffentlich rechtliche Unterbringung

Zum anderen gibt es die öffentlich rechtliche Unterbringung, diese dient auch dem Schutz der Allgemeinheit, kommt also zum einen dann zum Tragen, wenn von dem (krankheitsbedingten) Verhalten des Betroffenen eine erhebliche Fremdgefährdung ausgeht. Die öffentlich rechtliche Unterbringung ist dem Schutz Dritter verpflichtet. Zum anderen kann eine Unterbringung nach öffentlich rechtlichen Bestimmungen aber auch dann erfolgen, wenn es um eine erhebliche […..]
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Krimineller Missbrauch und Vernachlässigung von schutzbedürftigen, erwachsenen Personen – Grenzfälle der Demenz

Es ist ein großes Thema unserer Zeit: Der Missbrauch meist alleinstehender Menschen, die aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes leichte Opfer sind hinsichtlich einerseits körperlicher Gewalt und Demütigung und andererseits hinsichtlich mentaler und psychischer Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Es ist oft ein leichtes Spiel für berechnende Personen mit entsprechender krimineller Energie, die sich mit vermeintlich „guten Absichten“ dazu bereiterklären, die […..]
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Warum ist das so?

Es gibt dafür einige Gründe, die in unserem derzeitigen System alle ineinander übergehen. Vielen  älteren Menschen – vor allem die, die allein leben und sehr wenig oder keinen regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen haben – geht es zwar gesundheitlich noch so gut, dass eine psychische oder physische Krankheit objektiv nicht diagnostiziert werden kann, sie ihren Alltag noch einigermaßen selbst regeln können, […..]
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Wie kann diesen kriminellen Machenschaften entgegengetreten werden? Wie ist dieses Thema beispielsweise in den USA geregelt?

Zunächst ist daran zu denken, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, also eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen anzuregen, bzw. in die Wege zu leiten. Dies wurde in einigen Fällen auch schon versucht. Allerdings ist für eine Betreuungseinrichtung Voraussetzung, dass die Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen gesetzlichen Betreuer […..]
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Anforderungen an die Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung die Beschlussformel keine Angaben bezüglich der Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und verletzt damit den untergebrachten Betroffenen in seinen Rechten. BGH, Beschluss v. 14.01.2015, AZ XII ZB 470/14

Wie lange dauert eine Unterbringung?

Nach § 329 FamFG endet die Unterbringung spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Es ist Sache der Betreuungsgerichte, in dem […..]
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Die freiheitsentziehende Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer

Die Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentzug verbunden ist, ist in § 1906 Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Voraussetzung ist dafür zunächst, dass dem Betreuer überhaupt die entsprechenden Aufgabenkreise übertragen wurden, die ihn zu einer Unterbringung des Betreuten berechtigen, z. B. „Aufenthaltsbestimmungsrecht“, evtl. in Verbindung mit „Gesundheitssorge“. Eine freiheitsentziehende Unterbringung ist dann gegeben, wenn der Betroffene […..]
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