Oft werden uns Fragen dazu gestellt, ob es Betroffene über sich ergehen lassen müssen, dass Richter, Ärzte und ggf. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen – gewaltsam – sich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen um ihn dort anzuhören oder ärztlich zu begutachten. Begutachtung und Anhörung in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen ist rechtswidrig und muss nicht […..]
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