Die Einrichtung einer Betreuung hat für die betreute Person oft stigmatisierende Wirkung im sozialen und beruflichen, die auch dann anhalten und für die Zukunft wirken kann, wenn die Betreuung aufgehoben wurde. Dritte Personen erfahren, dass die betreute Person „ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann“. Dadurch kann die betreute Person auch nach Aufhebung der Betreuung beeinträchtigt sein. Besonders belastend kann […..]
Weiterlesen >