Überprüfung der Vollmacht des für die betreute Person auftretenden Rechtsanwalts?

Ist eine betreute Person im Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten, wird dessen Vollmacht entsprechend § 11 S. 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen überprüft. Anderes gilt nur dann, dann sich für das Gericht aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt von […..]
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Die Verfahrensfähigkeit der betreuten Person und ihr Recht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen

Immer wieder wird uns berichtet, dass es betreuten Personen mit unterschiedlichen (falschen) Begründungen von vornherein verwehrt wird, sich in ihrem Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das ist äußerst problematisch, denn es sind gerade betreute Personen, die sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eben nicht selbst energisch zur Wehr setzen können und anwaltliche Unterstützung benötigen. Falsche Informationen wie zum Beispiel: „Aufgrund des […..]
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Wie wirkt die transmortale Vorsorgevollmacht im anschließenden Betreuungsverfahren nach dem Tod des Vollmachtgebers?

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) ändert nichts daran, dass in dem trotz dieser Vollmacht im Nachhinein angeordneten Betreuungsverfahren die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers (der betreuten Person) dann endet, wenn er verstirbt. Nach dem Tod der betreuten Person kann der Bevollmächtigte mit der transmortalen Vollmacht (soweit sie überhaupt noch existiert) deshalb in dem Betreuungsverfahren die […..]
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Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

Haben die nach § 51 Abs. 1 BeurkG Berechtigten gegenüber dem Notar eine andere Bestimmung hinsichtlich der Erteilung von Ausfertigungen getroffen, ergeben sich Inhalt und Umfang der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung des Rechts eines Dritten auf Erteilung einer Ausfertigung aus dieser Weisung. Kann der Bevollmächtigte nach der Weisung des Vollmachtgebers eine weitere Ausfertigung der Vollmachtsurkunde verlangen, sofern er […..]
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Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Begründete Zweifel der Betreuungsbehörde an der Geeignetheit eines Betreuers – Amtshaftungsanspruch?

Betreuungsbehörden werden i. d. R.  von Betreuungsgerichten darum gebeten, einen Betreuervorschlag abzugeben, wenn ein Berufsbetreuer für eine betroffene Person bestellt werden muss und von der betroffenen Person kein Betreuer vorgeschlagen wurde. Dementsprechend sind Betreuungsbehörden – neben dem Betreuungsgericht – auch Ansprechpartner für betreute Personen, Angehörige oder andere Dritte, wenn Mängel in der Betreuungsführung festgestellt und aufgeklärt werden müssen. Wenn sich […..]
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Vorsorgevollmacht versus Berufsbetreuer

Leider wird uns seit Jahren regelmäßig darüber berichtet, dass es trotz wirksamer Vorsorgevollmacht zur Einrichtung von beruflich geführten Betreuungen kommt – sogar z. T.  ohne dass die Bevollmächtigten davon informiert werden. Diese Fälle tragen sich insbesondere in Zusammenhang mit der Einlieferung der betreuten Menschen in Pflegeheime zu. Hausärzte sind der Meinung, die betroffenen Personen seien zu Hause nicht ausreichend versorgt, […..]
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Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Wie können Kontaktdaten eines gesetzlichen Betreuers von Angehörigen ermittelt werden?

Es besteht die Möglichkeit für Angehörige, sich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und den Namen des Betreuers dort zu erfragen. Es ist jedoch nicht selten, dass Betreuungsgerichte diese Auskunft verweigern. Weitere Möglichkeit ist eine Anfrage bei der Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle, die in den meisten Regionen an die Landratsämter angegliedert sind.

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Anhörung der betreuten Person von nur einem Richter der Beschwerdekammer kann rechtsfehlerhaft sein

Die Anhörung der betreuten Person im Beschwerdeverfahren muss nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG hat die Beschwerdekammer darüber zu entscheiden, ob es wegen der Umstände des Einzelfalles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen Eindruck von der betreuten Person verschafft oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Anhörung durch […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Die betreute Person lässt sich im Gespräch nicht auf die richterliche Anhörung ein. Welche Folgen ergeben sich daraus?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welchen Umfang die Anhörungspflicht durch das Betreuungsgericht haben muss, wenn sich die betreute Person innerhalb der Anhörung nicht am Gespräch beteiligt und sich damit zum Betreuungsverfahren nicht einlässt. Ist dann größerer Aufwand durch das Gericht zu betreiben? Das kommt darauf an. Wenn das Betreuungsverfahren zum Schutz der betreuten Person betrieben wird […..]
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Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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Prozessfähigkeit betreuter Personen § 53 ZPO – Vertretung betreuter Personen durch Betreuer in Rechtsstreitigkeiten

Eine wesentliche Neuerung bringt die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023  im Hinblick auf die Prozessfähigkeit von betreuten Personen mit § 53 ZPO mit sich. Vorab ist hierzu klarzustellen, dass die Regelung des § 53 ZPO nicht die Verfahrensfähigkeit betreuter Personen in ihrem eigenen Betreuungsverfahren erfasst oder in frage stellt. Die Verfahrensfähigkeit – und damit auch das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen – […..]
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Was passiert, wenn der Betreuer die Ausschließlichkeitserklärung (53 ZPO) nicht abgibt, Gerichte oder Behörden von der Prozessunfähigkeit der betreuten Person überzeugt sind?

Betreuer können nicht zur Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung gezwungen werden. Wenn Gerichte die Vertretung der betreuten Person durch den Betreuer in Rechtsstreitigkeiten erzwingen wollen, muss die Prozessfähigkeit der betreuten Person durch das erkennende Gericht von Amts wegen überprüft werden. Dazu muss i. d. R. ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt werden.

Zur Vorsorgevollmacht – Mehrere Bevollmächtigte

Die Ungeeignetheit eines einzelnen Bevollmächtigten kann sich auch daraus ergeben, dass er sich weigert, die Vollmacht im Konsens mit den anderen Bevollmächtigten auszuüben. Wenn sich dadurch die Gefahr ergibt, dass er nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und für den Vollmachtgeber dadurch eine Gefährdungslage entsteht, kann gerichtlich angeordnet werden, dass dieser Bevollmächtigte die Vollmacht insgesamt oder in bestimmten Angelegenheiten […..]
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Aufklärung und Einwilligung des Betreuten in ärztliche Eingriffe

Von enormer Praxisrelevanz im Betreuungsrecht ist regelmäßig die Frage, wie mit ärztlicher Aufklärung und nachfolgenden Einwilligungserklärungen von betreuten Personen im jeweiligen Einzelfall zu verfahren ist. Wer muss ärztlich aufgeklärt werden und wer ist dazu befugt, in ärztliche Eingriffe einzuwilligen – die betreute Person oder der/die Betreuer(in)? Klar zu beantworten ist diese Frage nur dann, wenn es sich unproblematisch um einfache […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Warum trotzdem eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt erforderlich sein kann

Wenn der Vollmachtgeber krankheitsbedingt nachteilige Geschäfte abschließt und dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Vollmachtgebers besteht, reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus, ihn davon abzuhalten und ihn zu schützen. In diesen Fällen besteht keine andere Möglichkeit, als für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eine Betreuung einzurichten, so dass ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann. Nur durch einen Einwilligungsvorbehalt ist es möglich, den […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Zur Frage rückwirkend vom Betreuten zu erstattenden Kosten für das Betreuungsverfahren nach Änderung des Schonvermögensbetrages

Der geltende Schonvermögensbetrag in Höhe von 10.000 € für Betreute gilt auch für Betreuungsverfahren, die vor dem 01.01.2023 abgerechnet und deren Kosten aufgrund von Mittellosigkeit des Betreuten von der Staatskasse übernommen wurden. Aus dem Beschluss LG Lübeck v. 03.03.2023, AZ: 7 T 49/23: Gemäß § 1880, 1879 BGB i.V.m. § 16 Abs. 1 VBVG kann der Betreuer Zahlung seiner Vergütung […..]
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Befolgung der Wünsche betreuter Personen um jeden Preis?

Die Pflicht für Betreuer, Wünsche von betreuten Personen zu befolgen, ist zentraler Mittelpunkt des Betreuungsrechts und mit § 1821 BGB bewusst deutlich formuliert – und zwar schon in der Überschrift der gesetzlichen Regelung. Daraus folgt zwangsläufig, dass die Beantwortung der Frage, unter welchen Umständen Betreuer zu entscheiden haben, die Befolgung der Wünsche zu versagen – was der Ausnahmefall sein muss […..]
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Wunschbefolgung und Realitätsbezug – Welche Wünsche sind vorrangig?

Hier müssen Betreuer priorisieren. Es muss unterschieden werden zwischen einerseits Wünschen, die der betreuten Person besonders wichtig sind, bzw. die die grundlegende Basis für die gewünschte Lebensgestaltung bilden. Und andererseits Wünschen, deren Erfüllung dieser Realisierung entgegenstehen würden. Ist es für eine betreute Person z. b. das Wichtigste, in der eigenen Wohnung leben zu können und nicht in ein Pflegeheim verlegt […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Hausverbot für Angehörige im Pflegeheim?

Diese Problematik ist vielen Angehörigen und betreuten Personen in Zusammenhang mit Betreuungsverfahren bekannt. Hierzu der Beschluss BVerG über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Hausverbots durch die Pflegeeinrichtung und Umgangsverbots der betreuten Person mit den Angehörigen durch die Betreuerin vom 25.01.2023, AZ: BvR 2255/22: Folgende Problemstellung ist äußerst praxisrelevant: Wenn von der Pflegeeinrichtung ein Hausverbot für Dritte erteilt wird und […..]
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Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der betroffenen Person: Die Unfähigkeit, einen freien Willen zu bilden muss positiv und widerspruchsfrei festgestellt werden

Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Wie wird die Frage, ob die betroffene Person noch über die Fähigkeit der freien Willensbildung verfügt oder nicht, beantwortet und welche Feststellungen hat das Gericht dazu zu treffen? Zunächst ist klarzustellen, dass die Unfähigkeit der betroffenen Person, einen freien Willen zu bilden, durch das Betreuungsgericht positiv und […..]
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Wunschermittlung auch durch Verfahrenspfleger

Mit § 276 Abs. 3 FamFG stellt das Gesetz eindeutig klar, dass die Wünsche oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person nicht nur für Betreuer und Betreuungsgerichte zu ermitteln, bindend und in das Betreuungsverfahren einzubringen sind, sondern auch für den Verfahrenspfleger. Die Pflicht aller Verfahrensbeteiligten, die Wünsche der betreuten Person detailliert und adressatengerecht zu erforschen wird in Zukunft zu weitaus […..]
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Wann kommt es auf den mutmaßlichen Willen der betreuten Person an?

Nur dann, wenn die betreute Person nicht (mehr) dazu in der Lage ist, Wünsche zu äußern oder wenn die Grenzen der Wunschbefolgung erreicht sind (vgl. § 1821 Abs. 4, S. 1 BGB) besteht die Aufgabe der Verfahrensbeteiligten darin, den mutmaßlichen Willen festzustellen. Es handelt sich dabei um eine hilfsweise Feststellung, wobei zu erläutern ist, warum auf den mutmaßlichen Willen abgestellt […..]
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Obligatorische Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Mit § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG wurde seit 01.01.2023 u. a. neu und klarstellend geregelt, dass für den Betroffenen immer dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet wird, bzw. werden soll. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die betreute Person dazu in der Lage ist, einen freien […..]
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