Herausgabepflicht Unterlagen Betreuer

Nach dem Tod des Betreuten besteht eine umfassende Herausgabepflicht des Betreuers bezüglich aller Unterlagen, die im Rahmen der gesetzlichen Vertretung angefallen sind gegenüber den Erben, vgl. § 1872 BGB. Der/die Erbe(n) müssen sich nicht unbedingt mit einem Erbschein ausweisen, es genügt auch eine sonstige schriftliche Erklärung, die bestätigt, dass die Erbschaft angenommen wurde.

Für Betroffene und Angehörige nicht nachvollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Betreuerwechsel

Aufgrund von Pflichtverletzungen durch eine Betreuerin und damit verbundener Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung wurde Betreuerwechsel beantragt. Das Beschwerdegericht lehnte den Antrag u. a. mit folgender Begründung ab: Anhaltspunkte für die Ungeeignetheit der Betreuerin ergäben sich weder aus dem vorliegenden Betreuungsverfahren, noch aus beigezogenen Akten anderer Betreuungsverfahren. Zwar sei die Betreuerin mit der Zahlung von monatlichen Heimkosten für die Betreute […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Vorsicht: Das neu im Gesetz verankerte Ehegattenvertretungsrecht ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht

Die in der Praxis bestehenden sich abzeichnenden erheblichen Schwierigkeiten in Verbindung mit dem gesetzlich verankerten Ehegattenvertretungsrecht waren zu erwarten. Vor allem die umfassende Prüfungspflicht nach § 1358 Abs. 3, 4 BGB, mit der behandelnde Ärzte nach Eintritt einer Notsituation belastet werden, begegnet zurecht heftiger Kritik. Zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer wurden inzwischen Formulare […..]
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Betreuungsrechtsreform – Änderungen in Bezug auf die Geeignetheit des Bevollmächtigten?

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht lässt die Erforderlichkeit der Einrichtung einer Betreuung i. d. R. entfallen. Wenn aufgrund bestimmter Umstände durch das Betreuungsgericht überprüft werden muss, ob trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung einzurichten ist, stellt sich in aller Regel die Frage nach der „Geeignetheit“ des Bevollmächtigten. Vor der Reform des Betreuungsrechts galt für den Bevollmächtigten, dass durch ihn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers […..]
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Gerichtliche Anhörung im Betreuungsverfahren – Ausweitung zum Schutz der Betroffenen

Für das Betreuungsgericht wurde nach neuer Rechtslage mit § 278 FamFG die Amtsermittlung im Hinblick auf die Anhörung ausgeweitet. Damit wird klargestellt, dass sich die richterliche Anhörung im Betreuungsrecht eben nicht nur auf die Gewährung rechtlichen Gehörs beschränkt. Das Gericht ist dazu verpflichtet den Sachverhalt zu erforschen. Und zwar nicht nur unter Verwendung der in der Akte befindlichen Ermittlungsergebnisse, sondern […..]
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Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Vorsorgevollmacht und Geschäftsfähigkeit

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, ist Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erforderlich. Allerdings reicht es für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit aus, dass der Vollmachtgeber die Bedeutung und Reichweite der Vorsorgevollmacht im Grundsätzlichen erfassen kann. Zur Abwendung einer gesetzlichen Betreuung kann deshalb eine Vorsorgevollmacht auch dann noch wirksam sein, wenn der Vollmachtgeber zu komplizierten Rechtsgeschäften nicht […..]
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Sachverständigengutachten hat ggf. auch zuvor erstattete Gutachten (MDK) miteinzubeziehen wenn sich daraus Hinweise auf kognitive Fähigkeiten ergeben

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 – XII ZB 544/21). BGH, Beschluss v. 02.11.2022, XII ZB 339/22 Im hier zitierten Fall wurde die Frage […..]
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Betreuer – Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Betreuer unterliegen zwar nicht der Schweigepflicht des § 203 StGB, wohl aber den Vorgaben der DSGVO und einer zivilrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese zivilrechtliche Verschwiegenheitspflicht ergibt sich aus dem Gebot des § 1821 BGB, wonach die Wünsche und/oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person zu beachten sind. Es liegt nahe, dass es dem Wunsch und/oder dem mutmaßlichen Willen einer betreuten Person zuwiderlaufen […..]
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Psychisch kranke Mitbewohner in Mehrfamilienhaus – besorgte Nachbarn

Immer wieder erreichen uns Anfragen von besorgten Nachbarn, die feststellen, dass hilfsbedürftige Personen allein und allem Anschein nach unversorgt unter menschenunwürdigen und gesundheitlich höchst bedenklichen Bedingungen in ihrer Wohnung leben. Es handelt sich dabei sehr oft um alte Menschen, die neben Demenz teilweise auch an körperlichen Gebrechen leide oder um Personen, die psychisch schwer krank sind. Meist werden die Nachbarn […..]
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Beendete Betreuung – Herausgabeanspruch bzgl. Unterlagen des Betreuten

Nach dem Urteil OLG Jena v. 27.02.2013 – 2 U 352/12 hat ein Betreuer die Unterlagen des Betreuten (auch Kontoauszüge) nach dem Ende der Betreuung so lange aufzubewahren, wie die Gefahr besteht, dass Ansprüche aus dem Betreuungsverfahren noch gegen ihn geltend gemacht werden. Der damit in Verbindung stehende Herausgabeanspruch des Betreuten oder seiner Erben wird auch nicht grundsätzlich schon dadurch […..]
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Herausgabe von Unterlagen durch den Betreuer – Kontoauszüge

Aus § 1908i Abs. 1 BGB i. V. m. § 1890 BGB ergibt sich die Pflicht des Betreuers, nach Beendigung seines Amtes alle im Eigentum des Betreuten stehenden Unterlagen an den Betreuten oder seinen Rechtsnachfolger (Erben) herauszugeben. Darunter fällt auch die Herausgabe von Kontoauszügen. Auch dann, wenn die Betreuung über viele Jahre geführt wurde, können alle Kontoauszüge herausverlangt werden. Ein […..]
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Was bedeutet der Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“?

Viele Betroffene und Angehörige sind sich über die Bedeutung und dem Umfang des Aufgabenkreises „Gesundheitssorge“ nicht im Klaren. Oft wird darunter verstanden, dass Betreuer grundsätzlich für die Betreuten Arzttermine vereinbaren und sie dorthin begleiten. Davon kann aber nicht in jedem Fall ausgegangen werden. Der Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ beinhaltet zunächst einmal die Organisation medizinischer, pflegerischer und medikativer Versorgung des Betroffenen für jede […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Freier Zugang für Betreuer in die Wohneinheiten ambulanter Wohneinrichtungen?

Vermehrt wurden uns von Mitarbeitern ambulant betreuter Wohneinrichtungen Fragen dazu gestellt, inwieweit Betreuer dazu berechtigt sind, ungefragt die Wohnräume erwachsener behinderter Menschen zu betreten. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betreuern um die Eltern der Betroffenen, die nach Eintritt der Volljährigkeit für ihre Kinder zu gesetzlichen Betreuern bestellt wurden. Diese scheinen der Meinung zu sein, auch nach […..]
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Muss der Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen?

Es gibt keine generelle Pflicht des Betreuers, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abzuschließen. Erforderlich ist dies nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch dann, wenn in der Person des Betreuten besondere Umstände vorliegen, die eine erhöhte Gefahr dahingehend beinhalten, dass der Betreute aufgrund seines Verhaltens Schäden verursacht, die seine haftungsrechtliche Inanspruchnahme begründen können. Solche besonderen Umstände können beispielsweise in einem bestimmten Krankheitsbild, […..]
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Keine Information über finanzielle Verhältnisse / sofortiger Einzug der ec-Karte nach Einrichtung einer Betreuung?

Es wird immer wieder betont, dass die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung keine „Entmündigung“ des Betroffenen darstellt. Denn allein die Tatsache, dass ein Betreuer eingesetzt wird, bedeutet nicht, dass der Betroffene dadurch geschäftsunfähig wird. Im täglichen Leben von betreuten Menschen scheint dieser Grundsatz oft keine Rolle zu spielen. Immer wieder schildern uns Betroffene, dass sie ab Einrichtung der Betreuung (und ohne […..]
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Verstörende Erlebnisse von Angehörigen in Verbindung mit gesetzlicher Betreuung / Wohnungsauflösung und verschwundenen Wertsachen

Betreuer haben dann, wenn Betroffene nicht mehr allein leben können und die Wohnungen aufgelöst werden müssen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Wohnungen auszuräumen, bzw. ausräumen zu lassen und auch alle Wertsachen in Besitz zu nehmen. Angehörige müssen darüber vom Betreuer nicht informiert werden. Dies kann zu verstörenden Erlebnissen führen. Von der Tochter einer Betroffenen wurde uns ein […..]
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Betreuung gegen den Willen des Betroffenen – freier Wille i. S. d. § 1896 Abs. 1a BGB

Nicht nur die Einrichtung sondern auch die Fortführung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen scheidet aus, wenn der Betroffene über einen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB verfügt und sich gegen die Betreuung wendet. Was sind die entscheidenden Kriterien, die das Vorliegen einer freien Willensbestimmung ausmachen? Zum einen die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und zum anderen […..]
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Vermögenssorge

Der Aufgabenkreis der „Vermögenssorge“ ist für den Betreuer mit der Pflicht verbunden, das Vermögen des Betreuten bestmöglich zu sichern und zu mehren. Seine Richtschnur bei den zu treffenden Entscheidungen hat ausschließlich das Wohl und das vermögensrechtliche Interesse des Betreuten zu sein. Wichtig ist, dass der Betreute in der Lage ist, mit seinem Vermögen möglichst lange seinen Unterhalt zu bestreiten. Der […..]
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Informationsermittlung und Weitergabe der Informationen durch die Betreuungsbehörde

Wenn es um die Frage geht, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden muss wird die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Diese wird personenbezogene Daten der betroffenen Person ermitteln. Dazu gehört in erster Linie, dass die entsprechenden Daten bei der betroffenen Person selbst und mit deren Einverständnis erfragt und ermittelt werden. Die betroffene Person muss hierbei von der Betreuungsbehörde in Kenntnis darüber […..]
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Betreuerauswahl – Vorgeschlagene Betreuerperson durch den Betroffenen

Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig und/oder einsichtsfähig ist, ist bei der Auswahl des Betreuers vorrangig auf den Vorschlag des Betroffenen einzugehen. Welche Motivation dem Vorschlag zugrunde liegt ist für das Betreuungsgericht unbeachtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson nicht den gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung außer Kraft setzen. Ein Vorschlag des Betroffenen kann nur dann […..]
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Zum Wunsch des Betreuten eine bestimmte Person NICHT zum Betreuer zu bestellen

1. Wenn eine Betreuung eingerichtet werden soll und der Betreute eine bestimmte Person vorschlägt, die zum Betreuer bestimmt werden soll, ist das Gericht grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden und hat ihm zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. 2. Hingegen, wenn der Betreute zwar keine Betreuerperson vorschlägt, wohl aber äußert, […..]
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Betreuer entscheiden, ohne die Wünsche der Betreuten zu beachten

In der Betreuungspraxis wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen durch Betreuer nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Betreuer wird danach ausgesucht, ob er geeignet ist, eine Betreuung zu führen. Maßgebend sind dabei objektive Kriterien. § 1901 Abs. 2 BGB bestimmt: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die […..]
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