Auslandsvermögen

Immer wieder erleben wir in der Praxis Fälle bei denen die Bevollmächtigten urplötzlich feststellen, dass irgendwelches, steuerlich nicht angegebenes, Auslandsvermögen vorhanden ist. In einem derartigen Fall, dies muss der Vollmachtgeber wissen, macht sich der Vollmachtnehmer strafbar, wenn er nicht sofortige Anzeige beim Finanzamt tätigt. Es reicht hier nicht eine Selbstanzeige für den Vollmachtgeber aus, sondern auch der Vollmachtnehmer kann sich […..]
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Einschränkung

Vielfach wollen Vollmachtgeber regeln, unter welchen Umständen eine Vollmacht eingesetzt werden kann. Ganz vorsichtige Vollmachtgeber schreiben oft in die Vollmacht: „Unter der Bedingung, dass ich geschäftsunfähig werde ….“. Eine derartige Bedingung ist völlig sinnlos, da eine Vorsorgevollmacht sofort wirksam sein muss. Man kann allerdings die Vollmacht einschränken im Rahmen einer Vereinbarung im Innenverhältnis. Im Innenverhältnis hat die Regelung zwar Auswirkungen […..]
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Beschwerde gegen Betreuungsanordnung

Sehr problematisch sind die Fälle, bei denen die Vorsorgevollmacht durch Anordnung einer Betreuung vernichtet werden soll. Hier taucht das ganz große Problem auf: Wer ist überhaupt beschwerdeberechtigt? Sicherlich sind die Kinder, der Ehepartner oder die in § 303 Abs. 3 FamFG erwähnten Personen beschwerdeberechtigt, allerdings gibt es hier ein Problem, das immer wieder übersehen wird: Vorab muss erreicht werden, dass […..]
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Einweisung in geschlossene Klinik

Vielfach kommt es vor, dass Vollmachtgeber sich weigern in eine geschlossene Einrichtung untergebracht zu werden. Dies kommt insbesondere oft bei dementen Personen vor, die drohen wegzulaufen. Dann muss eine Klinik/Anstalt ausgewählt werden, die eine gewisse Einschließung beinhaltet. Wenn der betroffene Vollmachtgeber nicht freiwillig mitgeht, kann der Vollmachtgeber sich jederzeit an das Betreuungsgericht wenden. Ein entsprechender Beschluss über eine zwangsweise Einweisung […..]
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Zivilprozess

Ein Vollmachtnehmer kann aufgrund seiner Vorsorgevollmacht einen Zivilprozess führen. Dies ergibt sich aus § 51 Abs. 3 der Zivilprozessordnung der wie folgt lautet: Hat eine nichtprozessfähige Partei, die eine volljährige natürliche Person ist, wirksam einer anderen natürlichen Person schriftlich mit ihrer gerichtlichen Vertretung bevollmächtigt, so steht diese Person einem gesetzlichen Vertreter gleich, wenn die Bevollmächtigung geeignet ist, gem. § 1896 […..]
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Steuererklärungen

Nach § 150 III AO 1977 geht die Praxis davon aus, dass Steuererklärungen durch einen Bevollmächtigten erfolgen dürfen. Allerdings wird dies teilweise von den Finanzämtern angezweifelt.

Grundstücksveräußerung – privat/schriftlich

Bei Grundstücksveräußerungen, die der Vollmachtnehmer und Inhaber einer nicht bei einem Notar verfassten Vorsorgevollmacht vornehmen will, muss vorab bei Erteilung einer Vollmacht darauf geachtet werden, dass die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell beglaubigt wird. Die Beglaubigung kostet nur wenig und bedeutet, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht benutzen kann, als wäre sie notariell beurkundet worden. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht mehr […..]
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Ehegattenvertretung

Im Jahr 2017 wurde eine Gesetzesänderung versucht, die in einem gewissen kleinen Bereich die Ehegattenvertretung zulassen würde. Voraussetzung ist allerdings, dass der entgegenstehende Wille des vertretenen Partners nicht vorliegt, keine Vorsorgevollmacht gegeben ist und auch, dass der Partner von dem anderen nicht getrennt lebt. Die einzelnen Tatbestände sind schon so schwierig nachzuweisen und zu beweisen, dass nach Ansicht des Unterzeichners […..]
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Auskunftsanspruch gegen bevollmächtigten Erben

Jeder Miterbe kann von dem bevollmächtigten Miterben Auskunft über Kontenverfügung verlangen. Der Anspruch auf Rechenschaftslegung nach § 666 Abs. 3 BGB ist grundsätzlich erst mit dem Ende des Auftrags gegeben. Dies kann der Zeitpunkt des Widerrufs der Vollmacht durch einen Miterben sein. Die Verjährung gem. § 666 Abs. 3 BGB beginnt erst mit dem Zugang des Widerrufs der Vollmacht an […..]
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Alters- und Pflegeheime

Vielfach erleben wir in der Praxis immer wieder, dass Pflege- oder Altersheime sich vor Abschluss des Heimvertrages eine Vorsorgevollmacht zeigen lassen oder sogar die Aufnahme in ein Heim oder den Abschluss eines derartigen Heim- oder Pflegevertrages von der Existenz einer Vorsorgevollmacht abhängig machen. Derartige Vorsorgevollmachten können wegen Umgehung von § 1896 II 2 BGB gem. § 134 BGB unwirksam sein.

Vorsorgevollmacht – Betreuung

In der Praxis kommt es sehr oft vor, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird und mit einer Anordnung der Betreuung endet, obwohl eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Hintergrund ist, dass bei Gericht natürlich die Vorsorgevollmacht meistens nicht bekannt ist oder dass die Angehörigen von einer Vorsorgevollmacht nichts wussten und später, als sie diese gefunden haben oder Dritte, die sich vielleicht die Vorsorgevollmacht haben […..]
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Vorsorgevollmacht

Es ist technisch auch möglich, dass man für gewisse Gebiete jemanden bevollmächtigt bzw. jemanden eine Vorsorgevollmacht gibt und für die anderen Gebiete entscheidet, dass man hierfür einen Betreuer haben will. Dies geschieht dann aufgrund einer Betreuungsverfügung oder durch einen entsprechenden Antrag bei Gericht oder im Rahmen einer Gerichtsverhandlung bei Gericht, dass man den Richter klar macht, dass man für einige […..]
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Kontrollbetreuung – Schwieriger Fall

Vielfach erleben wir in der Praxis, dass Dritte eine Kontrollbetreuung gegenüber einer ausgeübten Vorsorgevollmacht bei Gericht anregen, mit der Begründung, dass wegen der Schwierigkeit der Geschäfte oder Tätigkeiten, die der Bevollmächtigte vornehmen muss, eine Kontrollbetreuung notwendig wäre, weil der Bevollmächtigte nicht in der Lage ist, diese Art und Weise der Geschäfte oder Tätigkeiten auszuüben. Nach anerkannter Rechtsprechung gilt, dass allein […..]
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Person des Vertrauens – Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten in eigenem Namen im Rahmen eines späteren Betreuungsverfahrens

Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und aus verschiedenen möglichen Gründen trotzdem eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers nach § 303 Abs. 4 FamFG gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen. Problematisch wird es dann, wenn es um die Frage geht, ob in einem solchen Fall der Bevollmächtigte auch in eigenem Namen Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen kann. Eine […..]
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Gestaltende Instrumente, die den Missbrauch der Vorsorgevollmacht im Vorfeld verhindern können

1. Als wichtigste Maßnahme, um Vollmachtmissbrauch zu verhindern, bzw. aufzudecken, ist die von vornherein ausführliche und konkrete Formulierung des Vollmachttextes. Dem Vollmachtgeber sind hier keine „Grenzen gesetzt“ inwieweit und wie genau er seine Beweggründe, eine Vollmacht überhaupt zu erstellen, bzw. sich gerade diesem Bevollmächtigten anzuvertrauen, darstellen möchte. In die Vollmacht können alle Wünsche, Vorstellungen, Ansichten, Handlungsanweisungen und Wertvorstellungen aufgenommen und […..]
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Überwachungsvollmacht

Manche Vollmachtgeber bestellen neben dem Bevollmächtigten noch einen Überwachungsbevollmächtigten. Hintergrund oder Umfang der Tätigkeit des Überwachungsbevollmächtigten ist dann, dass die Rechte des Vollmachtgebers im Bezug auf die Vollmacht und das zugrundeliegende Rechtsverhältnis im Namen des Betroffenen geltend gemacht werden sollen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, den vom Gericht einzusetzenden Kontrollbetreuer zu verhindern.

Kontrollbetreuer

Nach anerkannter Rechtsprechung ist die Einrichtung einer Kontrollbetreuung nicht nötig, wenn sich aus dem vorgetragenen Sachverhalt schon die mangelnde Kooperation mit dem Kontrollbetreuer ergibt.

Insichgeschäfte

Im Rahmen der Erstellung einer Vorsorgevollmacht muss sich der Vollmachtgeber auch bezüglich der Frage der Insichgeschäfte beraten lassen. Ein Insichgeschäft liegt dann vor, wenn der Vollmachtnehmer mit sich selbst einen Vertrag schließt. Beispielsweise hat der ältere Mensch noch ein Auto, das verkauft werden soll, dann ist es nicht möglich, dass der Vollmachtnehmer einen Kaufvertrag aufsetzt und auf der einen Seite […..]
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Prozessunfähigkeit

Immer wieder erleben wir in Betreuungsverfahren, dass die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers bestritten wird. Die Rechtsprechung geht davon aus und insofern hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geändert, dass der bloße Verdacht der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers nicht ausreichend ist, die Vollmacht als unwirksam anzusehen. Nach der neuen Rechtsprechung verlangt der Bundesgerichtshof nunmehr, dass im Wege der Amtsermittlung die entsprechenden Ermittlungen […..]
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Untervollmacht

Umstritten ist, ob der Bevollmächtigte allgemein Untervollmachten erteilen kann. Generell muss man davon ausgehen, dass die Vollmacht höchst persönlich ausgeführt werden soll und eine Untervollmacht nur in engen Grenzen möglich ist. Sollte dies gewünscht werden, muss im Rahmen einer ausführlichen Beratung geklärt werden, in welchen Bereichen eine Untervollmacht möglich und gewünscht ist. Beratungen für Vorsorgevollmachten sollten tatsächlich auch durch Personen […..]
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Ersatzbevollmächtigte

Immer wieder taucht in Vorsorgevollmachten der Begriff des Ersatzbevollmächtigten auf. Darunter versteht man eine Person, die anstelle des Bevollmächtigten auftritt, falls der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht ausüben kann. Die besonderen Probleme einer derartigen Regelung in der Vorsorgevollmacht, die sehr häufig ist, liegt darin, dass es nich klar ist, wann der Ersatzbevollmächtigte wirklich eintritt. Es empfiehlt sich daher im Rahmen einer […..]
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Immobilienveräußerung

Die Immobilienveräußerung im Rahmen der Ausübung der Vorsorgevollmacht ist oftmals ein heftiger Streitpunkt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bevollmächtigte eigenmächtig die Immobilie an irgendjemanden Dritten verkauft und die Angehörigen das Elternhaus selbst erwerben wollten. Hier kann man im Innenverhältnis eine Regelung treffen, dass ein Vorkaufsrecht für die Angehörigen vereinbart wird oder es könnte auch eine Anbietungspflicht vereinbart werdem, dass […..]
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Lebenserhaltende Maßnahmen

In der Vorsorgevollmacht wird oftmals auch eine Patientenverfügung enthalten sein. Der Vermerk, dass Lebenserhaltende Maßnahmen nicht gewünscht sind, ist nach neuster Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend. Vielfach wissen auch die Unterzeichner der Vollmacht gar nicht, was unter lebenserhaltenden Maßnahmen zu verstehen ist. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1995 (NJW 1995, Seite 204) hierzu entschieden, dass zu den lebenserhaltenden Maßnahmen […..]
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Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Der Unterzeichner empfiehlt dringend die Patientenverfügung nicht getrennt von der Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen, was oftmals auch Berater empfehlen, die die Praxis nicht kennen. In der Praxis sind Fälle bekannt geworden, bei denen der Bevollmächtigte seine Vollmacht und die Patientenverfügung vorlegte und der Arzt auf Hinweise des Vollmachtgebers nicht reagierte. In der Praxis hören wir immer wieder, dass Ärzte sagen: […..]
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Wenn die Bank eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert, wird Betreuung eingerichtet

Immer problematischer wird die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht im Verhältnis zu Banken. Ein Großteil der Banken ist inzwischen dazu übergegangen, Vollmachten nur noch in Form von speziell abgeschlossenen Kontovollmachten zu akzeptieren, bzw. Vorsorgevollmachten, die notariell beglaubigt sind. Unserer Meinung nach eine unerträgliche Verfahrensweise, die darin gipfelt, dass Banken in solchen Streitfällen (wenn es um nicht notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten geht) nicht zögern, […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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