Vorsorgevollmacht -Risiko für den Vollmachtnehmer

In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass viele Vollmachtnehmer, die Vorsorgevollmachten entgegennehmen sich des Risikos einer derartigen Vorsorgevollmacht nicht klar sind. Es muss zwischen dem Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer geklärt werden, welches Rechtsverhältnis gilt. Es gibt 2 Möglichkeiten: Einmal handelt es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, dann sind Auskunftsansprüche nicht gegeben. Verstirbt der Erblasser, sind die Erben nicht berechtigt, […..]
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Vorsorgevollmacht – Kosten des Vollmachtnehmers

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der Privatautonomie und (abgesehen von Genehmigungsanforderungen für besondere Maßnahmen) frei von staatlicher Verantwortung und Reglementierung. Dies bedeutet im Gegenzug aber auch, dass eine Kostenerstattung für die Tätigkeit des Bevollmächtigten durch die Staatskasse nicht in Frage kommt. Bei der gesetzlichen Betreuung dagegen ist die pauschale Vergütung, bzw. die Erstattung einer Aufwandspauschale sowohl für Berufs- als auch […..]
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Betreunngsrecht – Unkenntnis ist gravierend

Auch in den letzten Monaten hat sich wieder herausgestellt, dass die Unkenntnis über das Betreuungsrecht gravierend ist. Bei Vorträgen, die der Unterzeichner hält, wird immer wieder festgestellt, dass nicht mal 50 % der Personen, die zu derartigen Vorträgen kommen, eine Vorsorgevollmacht haben, geschweige denn überhaupt die näheren Probleme des Betreuungsrechts kennen. Sie wissen nicht, dass in einer Sekunde, sei es […..]
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Erbschleicherei – Bauchgefühl

Nach Studien, die in Amerika durchgeführt wurden, lässt sich feststellen, dass Menschen generell bei sämtlichen Rechtshandlungen fast immer ein gewisses Bauchgefühl haben, ob sie richtig oder falsch handeln. Es wurde anhand dieser Studien nachgewiesen, dass bei älteren Menschen das Bauchgefühl immer mehr nachlässt. Dies erklärt auch die oft nicht nachvollziehbaren Erbeinsetzungen, um die sich die Erben, die betrogen wurden, streiten […..]
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Der Lebensabend einer älteren Dame, die durch Vollmachtmissbrauch in die gesetzliche Betreuungsmaschinerie gerät – ein Beispiel

Ein besonders bedauerlicher und würdelos verlaufender Betreuungsfall in Verbindung mit Missbrauch einer Vorsorgevollmacht wurde unserer Stiftung zugetragen. Eine ältere Dame, die ihr Leben lang unabhängig und selbstbestimmt als engagierte Ärztin gearbeitet hatte, hatte einer „Freundin“ für den Fall, dass die aufgrund einer Krankheit oder in hohem Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen kann, eine umfassende Vollmacht erteilt und sie […..]
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Vorsorgevollmacht – Geschäftsfähigkeit

Bei der Beurteilung, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam ist oder nicht, setzt der erste Prüfungspunkt durch das Gericht in vielen Fällen bei der Frage an, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig war. Diese Frage ist oft nur sehr schwierig zu klären und beinhaltet ggf. zahlreiche Beweisprobleme. Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass bei Erstellung der Vollmacht nicht die Geschäftsfähigkeit […..]
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Vorsorgevollmacht – Zweifel an der Geschäftsfähigkeit

Wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Errichtung einer Vollmacht bestehen und sie auch nach einer umfassenden Prüfung durch das Gericht nicht ausgeräumt werden können gilt: Die Vollmacht bleibt wirksam. Es kann allein aufgrund zweifelhafter Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erstellung der Vollmacht kein Bedarf für eine gerichtliche Betreuung hergeleitet werden. Ob diese Vollmacht dann auch im Rechtsgeschäftsverkehr […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

Die maßgeblichen Kriterien zur Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten sind vom Einzelfall abhängig

Grundsätzlich gelten bei der Bewertung der Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten dieselben Maßstäbe wie bei einem gesetzlichen Betreuer. Das bedeutet, dass nur dann von einer Ungeeignetheit ausgegangen werden kann, wenn zu befürchten ist, dass es eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen (Vollmachtgebers) darstellen würde, wenn der Bevollmächtigte die Interessen des Betroffenen wahrnehmen würde. Bei der Überprüfung der Geeignetheit des Bevollmächtigten […..]
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Bank erkennt Vorsorgevollmacht nicht an – Muss sie die Kosten für ein deswegen durchzuführendes Betreuungsverfahren tragen?

Wenn keine begründeten Zweifel an einer Vorsorgevollmacht bestehen, muss sie von der Bank akzeptiert werden. Sie kann sich nicht grundsätzlich darauf berufen, nur bankinterne Kontovollmachten anzuerkennen. Wenn sich eine Bank weigert, eine ihr vom Vollmachtnehmer vorgelegte Vorsorgevollmacht zu akzeptieren und diese Weigerung unberechtigt ist und deshalb für den Vollmachtgeber ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss, können der Bank unter Umständen die […..]
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Konkretisierungsanforderungen an die Patientenverfügung

Einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung (Genehmigung) geht immer voraus, dass der Betroffene im betroffenen Aufgabenkreis – hier die Gesundheitssorge – aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diese Unfähigkeit, die „Angelegenheiten selbst zu besorgen“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, bezüglich jeglicher Entscheidung innerhalb der Gesundheitssorge selbst zu entscheiden. Denn […..]
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Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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Rechtsprechung zur Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – ungeeigneter Betreuer

BGH, Beschluss vom 25.4.2018 – XII ZB 216/17 Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere, weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken […..]
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Die Anerkennung einer deutschen Vorsorgevollmacht im Ausland in Verbindung mit dem Haager Apostille Übereinkommen

Um dafür zu sorgen, dass eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht im Ausland anerkannt wird muss folgendes beachtet werden: 1.    Inhalt der Vollmacht Zunächst sollte in den Text der Vollmacht eine Formulierung aufgenommen werden, dass für die Ausübung der Vollmacht das deutsche Recht gelten soll. Darüber hinaus sollte darin verfügt werden, dass die in der Vollmacht bezeichneten Rechtsgeschäfte auch im Ausland vorgenommen werden […..]
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Wann trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung eingerichtet wird – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Obwohl eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, kann eine Betreuung dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist dann der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen […..]
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Wie kann dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten entgegengetreten werden?

In zahlreichen Beiträgen haben wir dargestellt, wie vielfältig und folgenreich sich ein möglicher Vollmachtsmissbrauch durch den Bevollmächtigten darstellen kann. Missbrauch bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur finanzielle Ausbeutung sondern auch Vernachlässigung, unzureichende Versorgung, Isolation oder Verbringen der Betroffenen an Orte, an denen sie nicht leben möchten. Zu betonen ist dabei, dass es keine empirischen Erhebungen zu der Häufigkeit und Art […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug – i. V. m. Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte weiterhin für ein Betreuungsverfahren zuständig sind, wenn ein Betreuter dauerhaft im Ausland lebt, bzw. dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das Landgericht Augsburg (Beschluss v. 30.01.2018, AZ: 54 T 161/18) hatte zu diesem Thema einen sehr beachtenswerten Fall zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die einer […..]
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Transmortale Vollmacht „…über den Tod hinaus“ – Zweck u. Bedeutung

Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen immer wieder, dass die Verwendung eines vorgefertigten Formulars zur Vollmachtserteilung zu erheblichen Schwierigkeiten, bzw. letztendlich doch zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers führen kann. Es ist gerade bei diesem wichtigen Thema, welches letztendlich die Regelung sämtlicher Lebensbereiche zum Inhalt haben kann, zu empfehlen, dass die Vollmacht individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten und von einem erfahrenen Fachmann […..]
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Vergütung des Vorsorgebevollmächtigten / Vergütungsvertrag

Vergütung des Bevollmächtigten – staatliche Rückzahlungsansprüche? Grundsätzlich kann der Vorsorgebevollmächtigte von dem Vollmachtgeber für die Tätigkeit als Bevollmächtigter eine Vergütung verlangen. Es gibt zu diesem Thema keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Ob, bzw. in welcher Höhe die Vergütung bezahlt wird unterliegt allein der Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer und hängt maßgeblich von dem Rechtsverhältnis der Beteiligten ab. Die Vergütungsvereinbarung kann entweder […..]
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Vorsorgevollmacht – Vorkaufsrecht für Angehörige

In Vorsorgevollmachten – Ergänzungsvereinbarungen – sind umfangreiche rechtliche Hinweise notwendig, die man an sich nur kennen kann, wenn man in der Praxis ständig mit derartigen Fällen zu tun hat. Ein typischer Fall ist der Verkauf von Familieneigentum an Dritte. Hier sollte man im Rahmen der Vorsorgevollmacht und zwar im Rahmen des Grundverhältnisses darauf hinweisen, dass Verkäufe von Familieneigentum und auch […..]
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Vergütung für den Vorsorgebevollmächtigten?

Grundsätzlich werden Vorsorgevollmachtverhältnisse unentgeltlich geführt. Dies resultiert daraus, dass es in der Vergangenheit überwiegend üblich war, Familienangehörige als Bevollmächtigte einzusetzen. Die Entwicklung geht inzwischen aber dahin, dass immer mehr Menschen die Vorsorgevollmacht als Vorsorgeinstrument nutzen. Es stehen aber nicht immer nahestehende Angehörige zur Verfügung, die diese Aufgabe (unentgeltlich) übernehmen können. Mittlerweile werden immer mehr Vorsorgevollmachten von außenstehenden Dritten (Freunde, Bekannte) […..]
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Vollmachtswiderruf

Der Vollmachtwiderruf hat verheerende Wirkungen. Der Vollmachtgeber, der eine Betreuung verhindern wollte, erhält nunmehr einen Betreuer. Selbst wenn Rechtsmittel gegen den Vollmachtwiderruf eingelegt werden, sind diese ohne Wirkung, da auch ein erfolgreiches Rechtsmittel die Vollmacht nicht zurückbringen würde. Hierin liegt eine klare Verletzung der  Privatautonomie. Der Gesetzgeber hat trotz offensichtlicher Mängel und offensichtlicher Fehler bisher nichts unternommen. Es wird in […..]
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Arzt entscheidet nicht wie Bevollmächtigter

Große Probleme können auftauchen, wenn zwischen Arzt und Bevollmächtigtem hinsichtlich der Behandlung des Vollmachtgebers keine Einigkeit besteht. Ist der Arzt mit der Entscheidung des Vollmachtnehmers, wie die weitere Behandlung durchgeführt werden soll, nicht einverstanden, dann kann er nur im Notfall oder um große Gesundheitsgefahren für den Betroffenen zu verhindern, eine andere Entscheidung treffen. Wir empfehlen in derartigen Fällen immer, dass […..]
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Geschlossene Unterbringung

Der Bevollmächtigte darf den Vollmachtgeber nur in einem Heim unterbringen, das er jederzeit wieder verlassen kann. Besteht die Gefahr, dass der Vollmachtgeber wegläuft oder dass er selbst im Haus verwirrt umherläuft, dann ist eine sogenannte geschlossene Unterbringung notwendig. Diese ist mit einer Freiheitsentziehung verbunden. Dann muss nach § 1906 Abs. 5, 1 BGB vom Betreuungsgericht die Unterbringung genehmigt werden.

Psychopharmaka

Werden Medikamente verabreicht, die den Vollmachtgeber in einen Dämmerzustand verfallen lassen, so ist für eine derartige Behandlung, auch wenn der Bevollmächtigte diese genehmigt, die Genehmigung durch das Betreuungsgerichts notwendig.

Verlust der Vorsorgevollmacht in Krankenhäusern

Immer wieder erleben wir, dass in Krankenhäusern Vorsorgevollmachten durch ein Versehen des Klinikpersonals im Original zu den Krankenakten genommen werden und anschließend nicht mehr auffindbar sind. Es ist daher empfehlenswert darauf zu achten, dass nach Vorlage der Vorsorgevollmacht diese auch sofort zurückgeben wird. Bei Vorlage und Weggeben der Originalvollmacht ergibt sich hier auch noch das weitere Problem, dass der Vollmachtnehmer […..]
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Thema Vorsorgevollmacht – Experte notwendig

Immer wieder erleben wir, dass die im Internet angebotenen Formulare – leider auch von der Bundesregierung oder vom Bundesjustizministerium – für eine Vorsorgevollmacht verwendet werden und später festgestellt wird, dass der Vollmachtgeber viel mehr regeln wollte. Es wird hier in der Öffentlichkeit der unserer Ansicht nach falsche Eindruck erweckt, dass mit dem Ankreuzen von einigen Aussagen alle Fragen und Probleme […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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