Die Unterbringung stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet. Dabei kommt der Anhörung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Denn nur durch die Anhörung kann der Betroffene in einem Unterbringungsverfahren von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts einwirken […..]
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