Darf ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes gleichzeitig gesetzlicher Betreuer einer von diesem Pflegedienst betreuten Person sein? Kernstück der Beurteilung einer solchen Konstellation ist die Frage, ob dadurch ein Interessenskonflikt gegeben ist der zu einer Gefährdung des Betroffenen und damit einen Betreuerwechsel erforderlich macht. § 1897 Abs. 3 BGB als Ausschließungsgrund für die Betreuerbestellung von vornherein, bzw. als Grund für die Entlassung […..]
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