Bei jeder vorzunehmenden medizinischen Behandlung ist der Arzt nach den Regeln des BGB dazu verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Beurteilung, ob der Patient dazu in der Lage ist, diese Einwilligung zu erteilen, stellt in der Praxis bei dementen, bewusstlosen, durch Krankheit eingeschränkten, geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen oft ein Problem dar. Denn wenn der Patient nicht einwilligungsfähig […..]
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