Einsicht in Pflegedokumentation nach dem Tod des zu Pflegenden, Anspruchsübergang, Verschwiegenheitspflicht

In dem vorliegenden Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob die Krankenversicherung einer Heimbewohnerin, die sich bei einem Sturz im Pflegeheim erhebliche Verletzungen zugezogen hatte und an denselben später auch verstarb, das Recht zur Einsicht in die vom Pflegeheim geführten Pflegedokumentationsakten hat. Der Pflegeheimbewohner hat zu Lebzeiten grundsätzlich einen Anspruch zur Einsicht in seine Pflegeunterlagen. Dies ergibt sich aus Nebenanspruch […..]
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