Folgenden Inhalt sollte die Patientenverfügung haben:
1. Sie sollten in einer Patientenverfügung darlegen, wie weit Sie über Ihren gesundheitlichen Zustand aufgeklärt werden wollen, insbesondere auch für den Fall, dass keine Heilungsaussicht besteht.
2. Die Patientenverfügung sollte Inhalte zur Schmerztherapie enthalten, auch falls die intensive Schmerztherapie Ihre geistige Wachheit beeinträchtigt.