Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Der Aufgabenbereich der Postangelegenheiten muss ausdrücklich angeordnet sein

Das bedeutet, dass die Anordnung des Aufgabenkreises der Postangelegenheiten im Betreuungsbeschluss konkret mit einer erheblichen Gefährdung des Betroffenen oder Beeinträchtigung von wesentlichen Rechtsgütern des Betroffenen begründet sein muss. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Vielmehr besteht der Eindruck, dass die Anordnung des Aufgabenbereiches zur Entgegennahme der Post des Betroffenen durch den Betreuer standardmäßig angeordnet wird. Der […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Anhörung der betreuten Person von nur einem Richter der Beschwerdekammer kann rechtsfehlerhaft sein

Die Anhörung der betreuten Person im Beschwerdeverfahren muss nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG hat die Beschwerdekammer darüber zu entscheiden, ob es wegen der Umstände des Einzelfalles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen Eindruck von der betreuten Person verschafft oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Anhörung durch […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Die betreute Person lässt sich im Gespräch nicht auf die richterliche Anhörung ein. Welche Folgen ergeben sich daraus?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welchen Umfang die Anhörungspflicht durch das Betreuungsgericht haben muss, wenn sich die betreute Person innerhalb der Anhörung nicht am Gespräch beteiligt und sich damit zum Betreuungsverfahren nicht einlässt. Ist dann größerer Aufwand durch das Gericht zu betreiben? Das kommt darauf an. Wenn das Betreuungsverfahren zum Schutz der betreuten Person betrieben wird […..]
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Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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Prozessfähigkeit betreuter Personen § 53 ZPO – Vertretung betreuter Personen durch Betreuer in Rechtsstreitigkeiten

Eine wesentliche Neuerung bringt die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023  im Hinblick auf die Prozessfähigkeit von betreuten Personen mit § 53 ZPO mit sich. Vorab ist hierzu klarzustellen, dass die Regelung des § 53 ZPO nicht die Verfahrensfähigkeit betreuter Personen in ihrem eigenen Betreuungsverfahren erfasst oder in frage stellt. Die Verfahrensfähigkeit – und damit auch das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen – […..]
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Was passiert, wenn der Betreuer die Ausschließlichkeitserklärung (53 ZPO) nicht abgibt, Gerichte oder Behörden von der Prozessunfähigkeit der betreuten Person überzeugt sind?

Betreuer können nicht zur Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung gezwungen werden. Wenn Gerichte die Vertretung der betreuten Person durch den Betreuer in Rechtsstreitigkeiten erzwingen wollen, muss die Prozessfähigkeit der betreuten Person durch das erkennende Gericht von Amts wegen überprüft werden. Dazu muss i. d. R. ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt werden.

Einrichtung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Nach der Betreuungsreform

BGH, Beschluss vom 29.3.2023, AZ: XII ZB 515/22 (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 04.11.2020 – XII ZB 344/20 und vom 8.1.2020 – XII ZB 368/19). Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Mehrere Bevollmächtigte

Die Ungeeignetheit eines einzelnen Bevollmächtigten kann sich auch daraus ergeben, dass er sich weigert, die Vollmacht im Konsens mit den anderen Bevollmächtigten auszuüben. Wenn sich dadurch die Gefahr ergibt, dass er nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und für den Vollmachtgeber dadurch eine Gefährdungslage entsteht, kann gerichtlich angeordnet werden, dass dieser Bevollmächtigte die Vollmacht insgesamt oder in bestimmten Angelegenheiten […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Befolgung der Wünsche betreuter Personen um jeden Preis?

Die Pflicht für Betreuer, Wünsche von betreuten Personen zu befolgen, ist zentraler Mittelpunkt des Betreuungsrechts und mit § 1821 BGB bewusst deutlich formuliert – und zwar schon in der Überschrift der gesetzlichen Regelung. Daraus folgt zwangsläufig, dass die Beantwortung der Frage, unter welchen Umständen Betreuer zu entscheiden haben, die Befolgung der Wünsche zu versagen – was der Ausnahmefall sein muss […..]
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Wunschbefolgung und Realitätsbezug – Welche Wünsche sind vorrangig?

Hier müssen Betreuer priorisieren. Es muss unterschieden werden zwischen einerseits Wünschen, die der betreuten Person besonders wichtig sind, bzw. die die grundlegende Basis für die gewünschte Lebensgestaltung bilden. Und andererseits Wünschen, deren Erfüllung dieser Realisierung entgegenstehen würden. Ist es für eine betreute Person z. b. das Wichtigste, in der eigenen Wohnung leben zu können und nicht in ein Pflegeheim verlegt […..]
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Hausverbot für Angehörige im Pflegeheim?

Diese Problematik ist vielen Angehörigen und betreuten Personen in Zusammenhang mit Betreuungsverfahren bekannt. Hierzu der Beschluss BVerG über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Hausverbots durch die Pflegeeinrichtung und Umgangsverbots der betreuten Person mit den Angehörigen durch die Betreuerin vom 25.01.2023, AZ: BvR 2255/22: Folgende Problemstellung ist äußerst praxisrelevant: Wenn von der Pflegeeinrichtung ein Hausverbot für Dritte erteilt wird und […..]
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Wunschermittlung auch durch Verfahrenspfleger

Mit § 276 Abs. 3 FamFG stellt das Gesetz eindeutig klar, dass die Wünsche oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person nicht nur für Betreuer und Betreuungsgerichte zu ermitteln, bindend und in das Betreuungsverfahren einzubringen sind, sondern auch für den Verfahrenspfleger. Die Pflicht aller Verfahrensbeteiligten, die Wünsche der betreuten Person detailliert und adressatengerecht zu erforschen wird in Zukunft zu weitaus […..]
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Wann kommt es auf den mutmaßlichen Willen der betreuten Person an?

Nur dann, wenn die betreute Person nicht (mehr) dazu in der Lage ist, Wünsche zu äußern oder wenn die Grenzen der Wunschbefolgung erreicht sind (vgl. § 1821 Abs. 4, S. 1 BGB) besteht die Aufgabe der Verfahrensbeteiligten darin, den mutmaßlichen Willen festzustellen. Es handelt sich dabei um eine hilfsweise Feststellung, wobei zu erläutern ist, warum auf den mutmaßlichen Willen abgestellt […..]
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Fachliche und persönliche Geeignetheit des Verfahrenspflegers ausdrücklich gesetzlich gefordert

Mit der Formulierung, dass „geeignete“ Verfahrenspfleger zu bestellen sind, hat der Gesetzgeber in  § 276 Abs. 1 S. 1 FamFG  klargestellt, dass nur persönlich und fachlich qualifizierte Verfahrenspfleger für Betreuungsverfahren zu bestellen sind. Dazu gehört neben zwingend erforderlicher Fachkenntnis auch die Fähigkeit, mit Betroffenen eine gute Kommunikationsebene finden und ihre Lebenssituationen  mit gesundem Menschenverstand betrachten zu können. Diese Voraussetzungen gesetzlich […..]
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Obligatorische Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Mit § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG wurde seit 01.01.2023 u. a. neu und klarstellend geregelt, dass für den Betroffenen immer dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet wird, bzw. werden soll. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die betreute Person dazu in der Lage ist, einen freien […..]
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Zentraler Mittelpunkt des Betreuungsrechts: § 1821 BGB

Zentrum und zugleich Brennpunkt für die Betreuungsführung ist § 1821 BGB. § 1821 BGB ist nicht als Orientierungsmaßstab, sondern als Rechtsmaßstab zu verstehen und hat Grundlage für jedes Handeln aller am Betreuungsverfahren Beteiligten zu sein. § 1821 BGB wirkt direkt in die betreuungsgerichtliche Aufsicht und ebenfalls in sämtliche gerichtliche Genehmigungsverfahren. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung der betroffenen Personen gewahrt, […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Verabreichung v. Medikamenten gegen den Willen d. Patienten im Pflegeheim?

Eine gegen den Willen von Patienten verabreichte Medikation (Zwangsmedikation, § 1832 BGB) in Pflegeheimen ohne gerichtliche Genehmigung ist unzulässig. Zunächst kommt es darauf an, ob die Patienten entsprechend ihrem Gesundheitszustand als einwilligungsfähig anzusehen sind. Wenn ja, kann die Einnahme verweigert und die Patienten nicht dazu gezwungen werden. In anderen Fällen kann in eine Zwangsbehandlung ggf. durch den gesetzlichen Betreuer eingewilligt […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Herausgabepflicht Unterlagen Betreuer

Nach dem Tod des Betreuten besteht eine umfassende Herausgabepflicht des Betreuers bezüglich aller Unterlagen, die im Rahmen der gesetzlichen Vertretung angefallen sind gegenüber den Erben, vgl. § 1872 BGB. Der/die Erbe(n) müssen sich nicht unbedingt mit einem Erbschein ausweisen, es genügt auch eine sonstige schriftliche Erklärung, die bestätigt, dass die Erbschaft angenommen wurde.

Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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