Eine gesetzliche Betreuung verursacht erhebliche Kosten, die grundsätzlich vom Betroffenen zu tragen sind. Ein großer Teil dieser Kosten macht die Vergütung des Betreuers aus. Dieser hat Anspruch auf Vergütungspauschalen für den gesamten Zeitraum seiner Bestellung (pauschaliertes Abrechnungssystem, schon in mehreren Artikeln thematisiert, s. unter Kategorie „Kosten“ und "Betreuervergütung"). Die Bestellung des Betreuers endet entweder mit dem Tod des Betreuten, bei […..]
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