Im vorliegenden Fall war vom Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt worden. Für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich der Hausärztin waren keine geistigen Beeinträchtigungen erkennbar. In diesem Fall unterliegt die rückschauende Diagnose der Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als vier Monaten seit der Vollmachterteilung untersucht, strengen Anforderungen. Für sich genommen kann aus der Diagnose einer graduell […..]
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