Graduell fortschreitende Demenz – kein Schluss auf den Zustand bei Vollmachterteilung.

Im vorliegenden Fall war vom Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt worden. Für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich der Hausärztin waren keine geistigen Beeinträchtigungen erkennbar. In diesem Fall unterliegt die rückschauende Diagnose der Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als vier Monaten seit der Vollmachterteilung untersucht, strengen Anforderungen. Für sich genommen kann aus der Diagnose einer graduell […..]
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Anwesenheit einer Vertrauensperson bei Gutachtenerstellung

Kann ein Gutachter es ablehnen, dass bei der Begutachtung eine Vertrauensperson anwesend ist? Grundsätzlich ist die Untersuchung durch einen Sachverständigen beteiligtenöffentlich. Da aber eine Untersuchung des Betroffenen erfolgt, ist zum Schutz der Wahrung seiner Intimsphäre die Beteiligtenöffentlichkeit ausnahmsweise auszuschließen. Der Betroffene hat aber gem. § 12 FamFG das Recht, vor dem Sachverständigen in Gegenwart eines oder mehrerer Verfahrensbevollmächtigter als Beistand […..]
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Rekonstruierendes Gutachten

Die Vollmacht ist nur dann wirksam erteilt, wenn der Vollmachtgeber bei Erteilung geschäftsfähig war und auch sonst keine Wirksamkeitsvoraussetzungen fehlen. Das ist vom Betreuungsgericht von Amts wegen zu ermitteln. Hat ein Notar die Vollmacht beurkundet, sind eventuelle Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit für das Betreuungsgericht nicht verbindlich. Wird der Vollmachtgeber später geschäftsunfähig, berührt das grundsätzlich die weitere Wirksamkeit der Vollmacht nicht.

Betreuung – Gutachten

Nach § 280 FamFG ist vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme durchzuführen. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. […..]
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Betreuung ohne ärztliches Zeugnis oder einfach nur ein sachliches Gutachten ?

Nach § 281 FamFG kann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 FamFG verzichtet werden und es genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn –     der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung eines Gutachtens insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers unverhältnismäßig wäre oder   –     ein Betreuer nur […..]
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Betreuung – zwangsweise Unterbringung für Gutachtenstellung

1.§ 284 des FamFG erlaubt, dass nach Anhörung eines Sachverständigen das Gericht beschließen kann, dass der Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene ist vorher persönlich anzuhören. 2.Die Unterbringung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, um die erforderlichen Erkenntnisse für das Gutachten […..]
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25. Was kann man dagegen unternehmen, falls vom Amtsgericht / Vormundschaftsgericht die Mitteilung kommt, dass ein Gutachten erstellt werden soll, um festzustellen ob eine Betreuung notwendig ist?

Derartige Schreiben bewirkten für viele Betroffene einen ganz erheblichen Schock. Eine derartige Anregung kann der Nachbar, der Briefträger, die Bank, die Verwandten, praktisch jeder Dritte stellen, soweit der Verdacht der Notwendigkeit einer Betreuung besteht. Gegen die Anordnung, dass der Betroffene sich untersuchen lassen muss, gibt es kein Rechtsmittel. Eine Beschwerde des Betroffenen wäre als unzulässig zu verwerfen. Die Anordnung der […..]
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28. Kann eine zwangsweise Vorführung im Betreuungsverfahren zur Vorbereitung eines Gutachtens durch die zuständige Behörde angeordnet und durchgesetzt werden?

Ja. Gemäß § 68b Abs. 3 des Gesetzes der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Gericht anordnen, dass der Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung sogar zwangsweise vorgeführt wird. Diese Anordnung ist nicht anfechtbar. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass beispielsweise von dritter Seite, z. B. von Nachbarn oder Verwandten die Anregung für ein […..]
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48. Erfährt eine Privatperson überhaupt, dass eine Betreuung über sie angeordnet wurde?

Im Grundsatz muss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens die ergangene Entscheidung stets dem Betroffenen selbst bekannt gemacht werden (§ 69a Abs. 1 S. 1 FGG). Von der Bekanntmachung der Entscheidungsgründe kann allerdings gemäß § 69a Abs. 1 S. 2 FGG ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis wegen erheblicher Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen erforderlich ist. Diese Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung. Das Recht des Betroffenen auf Gewährung des rechtlichen Gehörs darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher Nachteile für seine Gesundheit geboten ist (Bundestag Drucksache 11, S. 4528, S.232; Bay. OLG, FamRZ 2000, S.250).

50. Kann bei einem Querulanten die Betreuung zurückgenommen werden, wenn die Betreuung letztendlich erfolglos ist?

Ja, das Amtsgericht Eschwege hat unter dem AZ 10 XVII 14/03 die Betreuung mit der Begründung zurückgenommen, dass Voraussetzung für eine rechtliche Betreuung unter anderem eine gewisse Erfolgsaussicht dahingehend bestehen muss, dass durch die Betreuung die rechtlichen Belange des Betroffenen besser geregelt werden können. Wenn der Betroffene durch seine Schreiben zum Ausdruck bringt, dass er eine querulatorische Haltung hat, spricht […..]
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136. Welchen Inhalt/Sachverhalt hat die Entscheidung des BGH vom 17. März 2003?

Hintergrund der Entscheidung war, dass ein älterer Herr einen Herzinfarkt erlitten hatte und ins Koma fiel. Nach 16 Monaten beantragte der Sohn, der die Betreuung vom Amtsgericht erhalten hatte, das die Ernährung über die PEG-Sonde eingestellt würde. Er begründete diesen Antrag mit einer vorliegenden Patientenverfügung, die sein Vater zwei Jahre zuvor im Rahmen eines Schreibmaschinentextes verfasste. In dieser Patientenverfügung wurde aufgenommen:

Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht zur vorläufigen Aussetzung einer Vorführungsanordnung in einem Betreuungsverfahren wegen Verletzung des Rechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG

BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2009, Aktenzeichen: 1 BvR 2797/09 Sachverhalt: Nach Mitteilung des Sachverständigen, die Beschwerdeführerin verweigere sich einer Untersuchung zu unterziehen, fasste das Amtsgericht Hannover einen Beschluss. Unter Ziffer 1 wurde gemäß §§ 283, 322 FamFG angeordnet, die Beschwerdeführerin zur Vorbereitung eines Gutachtens über die Erforderlichkeit einer Betreuung und einer geschlossenen Unterbringung durch Dr. W. untersuchen zu lassen.

Wie kann ich gegen Entscheidungen und Maßnahmen in der Betreuung vorgehen?

Einige ausgewählte Beispiele: I. Verdacht der Schlechtbehandlung des Betreuten vom Betreuer oder Vollmachtmissbrauch Wenn man den Verdacht hat, dass der Betreuer den betreuten Verwandten schlecht behandelt oder sogar ausnutzt, hat man die Möglichkeit das zuständige Vormundschaftsgericht – Wohnort des Betreuten – anzurufen und die Bestellung eines sog. Kontrollbetreuers oder auch Überwachungsbetreuers anzuregen, der dann von Amts wegen gem. § 1803 […..]
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Betreuer und Betreuungsbehörden – Ein Überblick

I. Wann und wie wird ein Betreuer bestellt? Das Vormundschaftsgericht bestellt von Amts wegen oder auf Antrag des zu Betreuenden für diesen einen Betreuer gem. § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Jedermann kann beim Vormundschaftsgericht oder […..]
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Richtigkeitsvermutung bei Zeit- und Ortsangaben in einem Testament

Der Erblasser verstarb im Jahre 2007. Am 29.04.1989 hatte er seine wesentlich jüngere Ehefrau in seinem Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Kurz darauf wurde der Erblasser von seiner Ehefrau verlassen. Dies nahm er zum Anlass, das Testament dahingehend zu ändern, dass er nunmehr am 03.10.1989 seinen Neffen zum Alleinerben einsetzte. In seinem letzten Testament vom 20.10.1997 wurde wiederum die Ehefrau als […..]
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Vorsicht bei der Formulierung von Pflichtteilsstrafklauseln

Eine Pflichtteilsstrafklausel findet sich oftmals in einem Berliner Testament zwischen Ehegatten. Sie soll sicherstellen, dass der gesamte Nachlass bei Versterben des ersten Ehegatten dem überlebenden Ehegatten zufällt, die Kinder aber zunächst leer ausgehen. Diese sollen daran gehindert werden, den Pflichtteil zu fordern. Die Klausel sieht vor, dass diejenigen Kinder, die bei dem Tod des Erstverstorbenen Pflichtteilsansprüche geltend machen, den Letztverstorbenen […..]
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