Qualifikation des Sachverständigen

Die Rechtsprechung hat erneut bestätigt, dass, wenn sich die Qualifikation des Sachverständigen nicht auf den ersten Blick aus seiner Fachbezeichnung als Arzt ergibt, seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen ist. Hierfür genügt regelmäßig die richterliche Feststellung, dass der beauftragte Sachverständige Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ist. BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII […..]
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Betreuungseinrichtung aufgrund einer Verdachtsdiagnose?

Die Voraussetzungen, die für eine Betreuung nach § 1896 BGB erforderlich sind, können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose eines Sachverständigen festgestellt werden (Beschluss BGH v. 26.20.2016, AZ: XII ZB 622/15). Bevor eine Betreuung eingerichtet werden darf, muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Aus diesem muss klar hervorgehen, dass sich der Gesundheitszustand des Betroffenen so darstellt, dass mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen […..]
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ARZT – GEHEIMNISVERRAT

Der Arzt unterliegt 203 des StGB, dass heißt, dass nicht die Daten, die bekannt wurden, also die Krankheit oder Behandlungsmethode oder irgendetwas weitergegeben werden darf, was einen seiner Patienten betrifft. Es dürfte auch die Weitergabe strafbar sein, wenn er mitteilt, dass er dieser Patient sein Patient ist. Es besteht für den Arzt die Gefahr, dass er eine Gefängnisstrafe von bis […..]
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Kann ein in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten für das Betreuungsverfahren verwertet werden?

Dazu hat der BGH entschieden: Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss v. 05.10.2016, AZ: XII ZB 152/16). In dem entschiedenen Fall wurde der Betroffenen weder seitens des Amtsgerichts, noch seitens des Landgerichts angekündigt, dass das schon […..]
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Das Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht – immer wieder Anlass für Verfahrensverstöße und Grundrechtsverletzungen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Das Sachverständigengutachten, auf welches das Gericht im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung seine Entscheidung stützt, muss den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen. Außerdem muss das Gutachten aktuell sein. Wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung des […..]
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Die Rechtsprechung betont aktuell erneut, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren unerlässlich ist – auch dann, wenn es um die Aufhebung der Betreuung geht:

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren bezüglich der Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. (BGH, Beschluss v. 24.08.2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende […..]
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Zeitliche Begrenzung der geschlossenen Unterbringung

Besondere Zurückhaltung im Rahmen der zeitlichen Festsetzung einer geschlossenen Unterbringung ist vor allem dann geboten, wenn es um die erstmalige Anordnung einer Unterbringung geht. Im Hinblick auf den hohen Rang der Freiheitsrechte einer Person wird von der Rechtsprechung zu Recht eine besonders gewichtige Begründung dafür gefordert. In der Regel beträgt die Höchstfrist, die für eine geschlossene Unterbringung vom Gericht angeordnet […..]
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Wenn der Betroffene es ablehnt, mit dem zur Begutachtung bestellten Sachverständigen zu kommunizieren

Vorsicht! Auch wenn der Betroffene die Befragung und die körperliche Untersuchung durch einen Arzt, der vom Betreuungsgericht zum Sachverständigen in einem Betreuungsverfahren bestellt wurde, ablehnt, kann u. U. trotzdem ein Gutachten erstellt werden. Denn der persönliche Eindruck, den der Sachverständige trotz Verweigerung des Betroffenen von diesem bekommt, kann in Zusammenhang mit dem ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und den Angaben […..]
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Ärzte können ärztliches Zeugnis unter Umständen genauso abrechnen wie Gutachten

Es gibt bestimmte Fälle, in denen ein umfangreiches medizinisches Gutachten für das Betreuungsverfahren entbehrlich sein kann. So kann beispielsweise bei einer Betreuungsverlängerung oder auch unter bestimmten Umständen auch bei der erstmaligen Anordnung einer Betreuung ein ärztliches Zeugnis bezüglich des gesundheitlichen Zustands des Betroffenen ausreichen. Daraus können sich Probleme hinsichtlich des Honorars ergeben, welches der Arzt für die Erstellung eines Zeugnisses […..]
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Darf das Gericht anstatt eines ärztlichen Gutachtens auch ein (weniger ausführliches) ärztliches Zeugnis in Auftrag geben?

Es kann durch das Gericht durchaus ein ärztliches Zeugnis angefordert und in Auftrag gegeben werden. Es gibt Sachverhalte, in denen „der Einfachheit halber“ von der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens abgesehen werden darf und es ausreicht, wenn für den Betroffenen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. So bestimmt § 281 FamFG, dass anstelle der Einholung eines Sachverständigengutachtens ein ärztliches Zeugnis genügt, wenn […..]
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Der Automatismus im Betreuungsrecht – In Einzelfällen müssen Betroffene erleben, dass Rechtsbehelfe ihre Wirkung zu spät entfalten

Betreute haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit den Rechtsbehelfen der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen angeordnete Maßnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus wird den Betreuten zur Unterstützung in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt. Soweit so gut. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Rechtsbehelfe nicht ausreichen, den Betreuten vor der automatisierten Maschinerie des […..]
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Bei fehlerhafter zwangsweisen Unterbringung ist Amtshaftung möglich

Das OLG Karlsruhe hat zum Thema Amtshaftung entschieden: Den Ärzten eines öffentlich-rechtlich organsierten Zentrums für Psychiatrie obliegt die Amtspflicht, bei der Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen, die eine Unterbringung rechtfertigen sollen, Fehler in der Diagnose und Fehler in der Gefährdungsprognose zu vermeiden. Die Bejahung von Fremdgefährdung oder von Eigengefährdung in einem ärztlichen Zeugnis setzt voraus, dass konkrete Anknüpfungstatsachen die Gefährdungsprognose des […..]
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Der Betroffene muss im Beschwerdeverfahren erneut angehört werden wenn ein neues Sachverständigengtuachten eingeholt wurde

Wenn das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten für den Betroffenen eingeholt hat und seine Entscheidung hauptsächlich auf dieses Gutachten stützt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen. BGH, Beschluss v. 02.12.2015, AZ: XII ZB 227/12

Die Vergütung des medizinischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Die Kostenrechnungen von Ärzten, die für ein Betreuungsverfahren Gutachten erstellen, kann gerichtlich überprüft werden lassen. Allerdings wird nur in speziell zu überprüfenden Einzelfällen eine Kürzung der Vergütung zugelassen. Das OLG Nürnberg hat hierzu entschieden: 1. Bei der Kürzung der Rechnung eines medizinischen Sachverständigen in Betreuungsverfahren wegen nicht erforderlichen Zeitaufwands ist Augenmaß zu bewahren und mit Zurückhaltung vorzugehen; die Kürzung bedarf […..]
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Die Schweigepflicht für Betreuer muss endlich gesetzlich klar geregelt werden

Die Frage, ob ein Betreuer einer Verschwiegenheitspflicht unterliegt oder nicht, ist im Gesetz nicht geregelt. Unseres Erachtens handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss. Sie werden nach der Rechtsprechung weder als Amtsträger, noch als für den öffentlichen Dienst Verpflichtete, noch als Geheimnisträger (§ 11 und § 203 StGB) angesehen (vgl. z. B. Urteil OLG München […..]
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Wer darf Gutachten bzgl. „Geschäftsunfähigkeit“ in Auftrag geben?

Wenn es darum geht, ob eine Person geschäftsunfähig ist oder nicht, stellt sich die Frage, wer überhaupt dazu befugt ist, entsprechende psychiatrische, bzw. neurologische Gutachten in Auftrag zu geben. Dies ist – natürlich neben der betroffenen Person selbst – grundsätzlich nur der Richter. Denn die Erstellung eines solchen Gutachtens stellt einen massiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. […..]
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Beispiele von Gutachten für Unterbringungsmaßnahmen, die den rechtlichen Anforderungen nicht genügen:

Zeitablauf Für die Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung darf nicht auf ein zeitlich früher erstattetes Gutachten zurückgegriffen werden, welches ursprünglich etwa für eine vorläufige Unterbringung erstellt wurde. Es ergibt sich in der Regel aus einem solchen Gutachten nur die Erforderlichkeit der Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum, der sich zum Zeitpunkt der neuen Entscheidung erledigt hat. Ärztliches Zeugnis Das ärztliche Zeugnis […..]
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Das Gutachten als Grundlage für die Unterbringung

Für die Anordnung oder Genehmigung aller Unterbringungsmaßnahmen gilt: Es hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme stattzufinden, § 321 FamFG. Dazu gehört zunächst, dass dem Betroffenen zumindest formlos mitgeteilt wird, wer der Sachverständige sein wird. Dadurch wird dem Betroffenen das verfahrensrechtlich notwendige „rechtliche Gehör“ garantiert, es wird ihm so die Möglichkeit gegeben, bspw. den […..]
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Aufhebung der Betreuung auf Wunsch des Betreuten

Nach § 1908d BGB ist eine Betreuung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Deshalb kann ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung nur abgelehnt werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sämtliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers noch vorliegen. Deshalb erfordert die Ablehnung eines solchen Antrags die Feststellung, dass dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen im Sinne von § […..]
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Die Genehmigung einer Zwangsbehandlung ohne ausreichende gutachterliche Grundlage ist rechtswidrig

Wenn vom Betreuungsgericht die Zwangsbehandlung eines Betroffenen genehmigt wird und dazu nicht – wie von § 321 Abs. 1 FamFG zwingend vorgeschrieben – ein (ausreichendes) Gutachten zur Notwendigkeit dieser Maßnahme eingeholt wird, stellt dies eine Verletzung einer elementaren Verfahrensgarantie des Betroffenen dar. BGH, Beschluss v. 08.07.2015, AZ: XII ZB 600/14 § 321 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass vor […..]
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Ist die Erstellung eines Gutachtens immer erforderlich, wenn das Gericht darüber entscheiden soll, ob eine Betreuung eingerichtet werden soll?

Nein. Die Erstellung eines Gutachtens ist dann nicht zwingend durchzuführen, wenn für das Gericht hinreichend Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass bei der betreffenden Person kein Bedarf für die Einrichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes besteht und dementsprechend eine Betreuung oder ein Einwilligungsvorbehalt nicht angeordnet wird. In einem solchen Fall besteht für das Gericht kein Anlass, das Verfahren weiter […..]
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Betreuung – Gutachten

Nach § 280 FamFG ist vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme durchzuführen. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. […..]
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Betreung – zwangsweise Vorführung

Das Gericht kann nach § 283 FamFG anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll vorher persönlich angehört werden. Gewalt darf die Behörde nur anwenden, wenn das Gericht dies auf Grund einer ausdrücklichen Entscheidung angeordnet hat. Die zuständige Behörde ist befugt, erforderlichenfalls die Unterstützung der polizeilichen […..]
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Betreuung ohne Sachverständigengutachten – ärztliches Zeugnis

Nach § 281 FamFG kann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 FamFG verzichtet werde und es genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn –          der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und  auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung eines Gutachtens insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers unverhältnismäßig wäre oder –          ein Betreuer nur zur […..]
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Betreuung – zwangsweise Unterbringung für Gutachtenstellung

1.       § 284 FamFG erlaubt, dass nach Anhörung eines Sachverständigen das Gericht beschließen kann, dass der Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene ist vorher persönlich anzuhören. 2.       Die Unterbringung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, um die erforderlichen Erkenntnisse für das […..]
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Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betroffenen – Anforderungen an Sachverständigengutachten

Wenn ein Betroffener in einem Aufhebungsverfahren die Aufhebung der für ihn eingerichteten Betreuung beantragt, ist die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens nicht obligatorisch, die §§ 278, 280 FamFG gelten nicht. Es muss für das Aufhebungsverfahren also kein neues Sachverständigengutachten erstellt werden. Wenn aber aufgrund verschiedener denkbarer Umstände trotzdem ein Sachverständigengutachten eingeholt wird und das Gericht seine anschließende Entscheidung darauf stützt, dann […..]
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Ärztliche Gutachten als Grundlage für die Betreuungsanordnung sind oft unzureichend

Die Erfahrung zeigt, dass eine genaue Prüfung der ärztlichen Gutachten, die letztendlich zur Anordnung einer Betreuung führen, angezeigt ist. Denn oft entsprechen sie den gesetzlich definierten Anforderungen überhaupt nicht ! Die Folge davon – wenn dies überhaupt bemerkt und gerichtlich geltend gemacht wird – kann unter Umständen die Aufhebung der Betreuung sein.

Betreuung gegen den Willen des Betroffenen – Hohe Anforderungen an Gutachten

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden, § 1896 Abs. 1a BGB. In diesem Fall ist neben den anderen Voraussetzungen einer Betreuung immer zu prüfen, ob die Ablehnung der Betreuung auf dem freien Willen des Betroffenen basiert. BGH, Beschl. v. 21.11.2012, AZ: XII ZB 114/12 Aber was genau ist eigentlich der „freie Wille“ des Betroffenen? […..]
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Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens bei Verlängerung der Betreuung?

Das Verfahren der Verlängerung der Betreuung ist in § 295 FamFG geregelt. Danach gelten für die Verlängerung grundsätzlich die Vorschriften, die auch für die erstmalige Anordnung der Betreuung gelten. Das heißt, dass die Voraussetzungen der Betreuung (Betreuungsbedürftigkeit, Erforderlichkeit der Betreuung und Eignung des Betreuers) bei der Verlängerung der Betreuung neu geprüft werden müssen und grundsätzlich auch ein neues Gutachten nach […..]
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