Oftmals wollen Testierende später eine bindende Verfügung wieder beseitigen, etwa durch Rücktritt von einem Erbvertrag oder durch Widerruf einer gemeinschaftlichen Testamentes, da sich die getroffene Verfügung im Nachhinein als nachteilig erweisen oder sich die Umstände geändert haben, etwa weil der eine Ehepartner geschäftsunfähig geworden ist.