Geschäftsunfähigkeit – Kreditvertrag

Verträge, die ein Geschäftsunfähiger abschließt, sind nichtig. Es kommt darauf an, ob die freie Willensbestimmung bei Abschluss des Kreditvertrages aufgrund krankhafter Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen war. Dies bedeutet, dass, wenn der Geschäftsunfähige sich später auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft, der Vertrag rückabgewickelt werden muss, d. h. die empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren. Falls dies nicht möglich ist, weil […..]
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Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen

Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, […..]
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Datenschutz und Betreuungsrecht – Einwilligungserklärung durch Betreuer oder Betreute?

Die Beantwortung der Frage, ob Einverständniserklärungen von Betreuten nach der Datenschutz-Grundverordnung  von den gesetzlichen Betreuern abgegeben werden müssen hängt davon ab, ob der Betroffene selbst einwilligungsfähig/erklärungsfähig ist. Allein die Tatsache, dass eine gesetzliche Betreuung besteht, enthält keine Aussage darüber, ob der Betroffene einwilligungsfähig oder ggf. geschäftsfähig ist. Es hängt also jeweils vom Einzelfall ab, ob die betreute Person selbst einwilligen […..]
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Der Einwilligungsvorbehalt

Die bloße Anordnung einer Betreuung berührt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht. Der geschäftsfähige Betreute ist also auch bei bestehender Betreuung dazu in der Lage, eigene rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, d. h. Verträge wirksam abzuschließen. Daneben ist auch der Betreuer befugt, innerhalb seiner Aufgabenkreise Willenserklärungen in seiner Funktion als Stellvertreter für den Betreuten abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Doppelzuständigkeit – […..]
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BETREUUNG – SELBST BEANTRAGT -FATALE WIRKUNG

Ein dramatischer Fall erreichte die Kester-Haeusler-Stiftung am 12.03.2018. Eine ältere Damen hatte eine gesetzliche Betreuung beantragt, da sie sich gesundheitlich für sehr schwach hielt und den Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Justizminister glaubte, dass es sich bei Betreuungen um etwas Gutes handelt. Sie hatte nur die Betreuung über ihre Vermögenssorge beantragt. Allerdings gab es keinen Einwilligungsvorbehalt. Sie war nicht entmündigt bzw. […..]
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Die Auswirkung einer Betreuung auf die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit des Betreuten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht, dass dadurch automatisch angenommen werden darf, dass der Betreute auch Defizite in seiner Geschäftsfähigkeit aufweist. Die Geschäftsfähigkeit einer Person – auch einer unter Betreuung stehenden Person – ist der Regelfall und bis zum Beweis des Gegenteils bleibt es auch dabei. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen die Betroffenen offensichtlich geschäftsunfähig sind, beispielsweise Bewusstlose […..]
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Geschäftsfähige Betreute werden in Verwaltungs- und Sozialverfahren allein durch das Eintreten des Betreuers in das Verfahren wie Geschäftsunfähige behandelt

Hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit von Betreuten gibt es eine weitere, oft problematische Situation, die weitgehend unbekannt ist. Es geht um Fälle, in denen sich die Betreuung auch auf die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden erstreckt. Die Verwaltungsvorschriften §§ 11 Abs. 3 SGB X, 12 VwVfG und 81 Abs. 3 AO  i.V.m. § 53 ZPO besagen, dass der Betreute für verwaltungs- und […..]
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Auch ein geschäftsunfähiger Betroffener kann dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des Betreuers unterbreiten

Der BGH hat entschieden, dass ein Betroffener auch dann gegenüber dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des einzusetzenden Betreuers machen kann (§ 1897 Abs. 4 S. 1 BGB), wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, bzw. auch dann, wenn ihm die natürliche Einsichtsfähigkeit fehlt. Es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder den Wunsch äußert, eine bestimmte Person solle sein […..]
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Geschäftsunfähigkeit

Ein großes Problem ist bei vielen Betreuungsverfahren die Frage, ob eine Partei Prozessfähig ist oder nicht. Die neuste Rechtsprechung verlangt von den Gerichten, dass sie vor der Beurteilung der Prozessfähigkeit die angebotenen Beweismittel in vollem Umfang auszuschöpfen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil aus dem Jahre 2016 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falls Gerichte eine Prozessunfähigkeit annehmen, dass somit ein Betreuer […..]
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Betreuung mit Geschäftsunfähigkeit

Eine Betreuung, die zusätzlich die Geschäftsfähigkeit umfasst, wird in der Praxis „Betreuung unter Einwilligungsvorbehalt“ genannt. Die Situation, die einer Entmündigung gleichzusetzen ist, wird nach der Rechtsprechung gerade oftmals in Fällen angewandt, wenn man mit relativ niedrigem Vermögen ständig sinnlose Bestellungen tätigt oder, was auch sehr problematisch ist, wenn jemand der Auffassung ist, dass er im Recht ist und eine große […..]
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Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist nicht leicht zu erschüttern

In vielen Fällen werden Vorsorgevollmachten angezweifelt. Sowohl was die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht, als auch was die Geeignetheit der Bevollmächtigten angeht. Nicht selten stecken eskalierende Familienkonflikte dahinter, eher weniger die Sorge um das Wohl des betroffenen Vollmachtgebers. Die Folge davon ist oft, dass die Vollmachten als unwirksam angesehen und Betreuungen eingerichtet werden, die damit beginnen, […..]
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Betreuungsrecht in Österreich (Sachwalterschaft) – Unterschiede zu deutschen Regelungen

Wenn in Österreich eine Betreuung für eine Person eingerichtet wird, handelt es sich um eine sog. Sachwalterschaft. Die verschiedenen möglichen Aufgabenbereiche des Sachwalters sind inhaltlich mit denen des deutschen Rechts vergleichbar. Sie werden ebenfalls individuell für jeden Einzelfall festgelegt. Ein gravierender Unterschied zum deutschen Betreuungsrecht ist, dass der österreichische Betroffene für den Wirkungskreis, für den ein Sachwalter vom Pflegschaftsgericht bestellt […..]
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BETREUUNG – INFORMATION ÜBER BETREUUNG

Der Betreuer ist generell nicht verpflichtet, Dritte über die Betreuung einer Privatperson zu informieren. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Einwilligungsvorbehalt genehmigt wurde. Dann ist der Betreute nicht mehr geschäftsfähig und der Betreuer führt die Geschäfte weiter und muss natürlich von der Betreuungsbedürftigkeit informieren.

Gefahr eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht – Ist Kritik an Pflegediensten durch Angehörige verboten? Müssen die Angehörigen deshalb mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens rechnen, sozusagen als „Sanktion“?

Ein weiterer Betreuungsrechtsfall, der beispielhaft wieder einmal die leider weit verbreitete nicht zu akzeptierende Haltung von Betreuungsrichtern zeigt, wurde uns bekannt. Niederschmetternd – aber Realität: Ein pflegebedürftiger Vater wird von seinem Sohn versorgt. Der Sohn ist im Besitz einer einwandfreien Vorsorgevollmacht, die ihn dazu ermächtigt, den Vater in sämtlichen denkbaren Bereichen zu vertreten. Der Sohn beauftragte zu seiner Unterstützung einen […..]
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Betreuungsgericht ermächtigt Betreuerin grundlos zum Aufgabenkreis „Widerruf der Vorsorgevollmacht“

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit zum Ausdruck gebrachte Absicht eines Betroffenen, eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Vorsorgevollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen nicht rechtfertigen, dass die Aufgabenkreise des Betreuers auf den weiteren Wirkungsbereich  „Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Eine Betroffene, für die eine Betreuung eingerichtet war, hatte eine […..]
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Bloßer Verdacht hinsichtlich Unwirksamkeit genügt nicht, eine Vorsorgevollmacht zu Fall zu bringen

Ein bloßer Verdacht genügt nicht, um die Vermutung, dass eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, zu erschüttern. Die Unwirksamkeit einer Vollmacht muss vom Gericht positiv festgestellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt es bei der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht. An der zu diesem Thema früher anderslautenden Rechtsauffassung hält der BGH nicht mehr fest. Wenn es durch das Gericht allerdings nicht zu ermitteln […..]
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Kann ein Vorsorgebevollmächtigter einen Einwilligungsvorbehalt für den Vollmachtgeber anordnen lassen?

Der Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) ist streng akzessorisch zur Betreuung. Das heißt, dass er nur dann angeordnet werden darf, wenn entweder schon eine Betreuung eingerichtet wurde, oder zumindest gleichzeitig eingerichtet werden wird. Das Wesen des Einwilligungsvorbehalts besteht darin, dass der Betroffene zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis eines Betreuers betrifft, dessen Zustimmung benötigt. Dies ist eine so erhebliche Einschränkung der […..]
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Der BGH hat zum Thema „Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht“ erneut entschieden:

1. Das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens hat das sachverständig beratende Gericht auch dann festzustellen, wenn sich der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers allein wegen einer vermeintlich wirksamen Vorsorgevollmacht wendet. 2. Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsunfähig war, hat das Gericht von Amts wegen aufzuklären. Insoweit bedarf es nicht zwingend der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur […..]
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Wer darf Gutachten bzgl. „Geschäftsunfähigkeit“ in Auftrag geben?

Wenn es darum geht, ob eine Person geschäftsunfähig ist oder nicht, stellt sich die Frage, wer überhaupt dazu befugt ist, entsprechende psychiatrische, bzw. neurologische Gutachten in Auftrag zu geben. Dies ist – natürlich neben der betroffenen Person selbst – grundsätzlich nur der Richter. Denn die Erstellung eines solchen Gutachtens stellt einen massiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. […..]
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Kein Widerruf der Vorsorgevollmacht im Zustand der Geschäftsunfähigkeit

Es ist zu beachten, dass eine von einem Betroffenen im Zustand der Geschäftsfähigkeit erteilte Vorsorgevollmacht, weder durch einen im Zustand der Geschäftsunfähigkeit ausgesprochenen Widerruf, noch dadurch unwirksam wird, dass der Betroffene im Zustand der Geschäftsunfähigkeit erklärt, er wolle den Bevollmächtigten nicht als Betreuer haben. Der Inhalt der Vorsorgevollmacht wird deshalb vom Betreuungsgericht beachtet. Der Vorsorgebevollmächtigte sollte deshalb sorgfältig ausgesucht werden.

Die Vertretung des Betroffenen durch einen Rechtsanwalt

Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der für den Betroffenen auftretende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde. BGH, Beschl. v. 11.02.2015, AZ: XII ZB 48/14 Der oben genannten Entscheidung lag ein Fall zugrunde, indem es darum ging, dass ein Betreuter durch die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in einer Pflegeeinrichtung fixiert […..]
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Betreuung bedeutet nicht Geschäftsunfähigkeit

Zur Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren hat das OLG beschlossen: Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die Ausnahme ist. Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen – die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken, wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit […..]
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Auch ein geschäftsunfähiger Betroffener kann einen Rechtsanwalt wirksam beauftragen

Aus § 275 FamFG folgt, dass der Betroffene in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt auch dann wirksam mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen kann (§ 675 BGB), wenn nach materiellem Recht der Anwaltsvertrag wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht wirksam geschlossen werden könnte. OLG Koblenz, Urteil v. 13.02.2014, AZ: 6 U 747/13

Geschäftsfähigkeit

Die Vollmacht ist unwirksam, wenn der Vollmachtgeber im Zeitpunkt ihrer Erteilung geschäftsunfähig war, §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB. Das Gesetz unterstellt die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung, dies gilt auch für das Betreuungsverfahren.

Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung

Bloße Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur dann, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im  Rechtsverkehr erwarten lassen. So steht beispielsweise die Diagnose einer fortschreitenden Demenz der Wirksamkeit einer früher erteilten notariellen Vorsorge-Vollmacht nicht entgegen, solange nicht die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung der Vollmacht hinreichend […..]
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