20. Welche Möglichkeiten hat das Vormundschaftsgericht bei Vorliegen eines Interessenkonflikts zwischen Betreuer und Betroffenem?

Das Vormundschaftsgericht kann bei Vorliegen eines erheblichen Interessenkonflikts zwischen Betreuer und Betroffenem dem Betreuer die Vertretungsmacht durch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für den betreffenden Aufgabenkreis entziehen (BayObLG, 3. Zivilsenat, AZ: 3 ZBR 167/03, Beschluss vom 18. September 2003, Betreuungsrecht Praxis 2004, S. 32).

21. Kann das Gericht einen Ehepartner oder Angehörigen wegen Interessenskonflikten ablehnen?

Bereits bei der Abklärung der Eignung einer Person zum Betreuer ist auf die Gefahr von Interessenkonflikten zu achten, wobei eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen ist (BayObLG, Familienrechts-Zeitung 1999, S. 49). Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichend Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung seines Vorschlages, beispielsweise den Ehemann oder den Sohn als Betreuer einzusetzen, voraus, […..]
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25. Was kann man dagegen unternehmen, falls vom Amtsgericht / Vormundschaftsgericht die Mitteilung kommt, dass ein Gutachten erstellt werden soll, um festzustellen ob eine Betreuung notwendig ist?

Derartige Schreiben bewirkten für viele Betroffene einen ganz erheblichen Schock. Eine derartige Anregung kann der Nachbar, der Briefträger, die Bank, die Verwandten, praktisch jeder Dritte stellen, soweit der Verdacht der Notwendigkeit einer Betreuung besteht. Gegen die Anordnung, dass der Betroffene sich untersuchen lassen muss, gibt es kein Rechtsmittel. Eine Beschwerde des Betroffenen wäre als unzulässig zu verwerfen. Die Anordnung der […..]
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30. Was ist ein Verfahrenspfleger?

Im Betreuungsverfahren, soweit ein Verfahren gegen eine Person auf eine Betreuung eingeleitet wurde und der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Interessen hinreichend selbst wahrzunehmen, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Pfleger für das Verfahren. Diese Person soll den Betroffenen im Verfahren unterstützen, ihm die einzelnen Verfahrensschritte erläutern, den Inhalt der Mitteilungen des Gerichts erklären und die Bedeutung der Angelegenheit verdeutlichen. […..]
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