BETREUER / SCHWEIGEPFLICHT

Für den Betreuer gibt es im Gesetz keine Bestimmung, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Er muss also in Betreuungsfällen, also in Fällen, die ihn als Betreuer betreffen, vor Gericht aussagen. § 203 StGB – Schweigepflicht (beispielsweise für Ärzte) gilt für den Betreuer nicht.

Kann ein in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten für das Betreuungsverfahren verwertet werden?

Dazu hat der BGH entschieden: Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss v. 05.10.2016, AZ: XII ZB 152/16). In dem entschiedenen Fall wurde der Betroffenen weder seitens des Amtsgerichts, noch seitens des Landgerichts angekündigt, dass das schon […..]
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Die Rechtsprechung betont aktuell erneut, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren unerlässlich ist – auch dann, wenn es um die Aufhebung der Betreuung geht:

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren bezüglich der Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. (BGH, Beschluss v. 24.08.2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende […..]
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Gefahr eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht – Ist Kritik an Pflegediensten durch Angehörige verboten? Müssen die Angehörigen deshalb mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens rechnen, sozusagen als „Sanktion“?

Ein weiterer Betreuungsrechtsfall, der beispielhaft wieder einmal die leider weit verbreitete nicht zu akzeptierende Haltung von Betreuungsrichtern zeigt, wurde uns bekannt. Niederschmetternd – aber Realität: Ein pflegebedürftiger Vater wird von seinem Sohn versorgt. Der Sohn ist im Besitz einer einwandfreien Vorsorgevollmacht, die ihn dazu ermächtigt, den Vater in sämtlichen denkbaren Bereichen zu vertreten. Der Sohn beauftragte zu seiner Unterstützung einen […..]
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Kann der Betreuer auf eigene Initiative hin entlassen werden?

Das Betreueramt kann grundsätzlich vom Betreuer selbst beendet werden. Das Gesetz sieht dies in § 1908b Abs. 2 BGB ausdrücklich vor: „Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.“ Mit dieser Regelung soll dem Betreuer die Möglichkeit gegeben werden, sich in bestimmten Fällen von den […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Alte und kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen – Menschenwürde und Freiheitsrechte?

Die zahlreichen Medienberichte zum Thema wie alte und psychisch kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen behandelt werden, welchen Zwang und welche Freiheitsbeschränkungen sie erdulden müssen, sprechen eine deutliche Sprache und sind leider nicht übertrieben. Im Gegenteil: Es ist kaum vorstellbar, welche Praktiken in manchen Einrichtungen – oft begründet durch Personalmangel aber auch durch inzwischen erfolge „Abstumpfung“ bzgl. der Menschenwürde  – auf der […..]
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Eine unverhältnismäßige Betreuung ist sofort wieder aufzuheben

Eine Betreuung kann dann unverhältnismäßig und sofort wieder aufzuheben sein, wenn der Betroffene sich von vornherein weigert, mit dem eingesetzten Betreuer zu kommunizieren und zu kooperieren. Es muss in solchen Fällen vom Betreuungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden. Ausschlaggebend ist, ob und inwieweit sich für den Betroffenen in Zusammenhang mit seiner Krankheit und seiner Weigerung, eine Betreuung anzunehmen, unverhältnismäßige Nachteile ergeben, […..]
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Zur Aufhebung oder Vermeidung einer Betreuung muss die Vorsorgevollmacht so schnell wie möglich erstellt und vorgelegt werden – Im Rahmen der Rechtsbeschwerde wird sie u. U. nicht mehr berücksichtigt

Wenn für den Betroffenen ein Betreuungsverfahren besteht, er die Aufhebung der Betreuung beantragt hat und sich im anschließenden Anhörungstermin weigert, mit dem Richter zu sprechen, ist das Gericht nicht verpflichtet – auch wenn die sonstigen Anhaltspunkte u. U. dafür sprechen würden – die Betreuung aufzuheben. Wenn der Betroffene gegen die Entscheidung des Betreuungsgerichts in der Folge Beschwerde einlegt, ist das […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente – die gesetzlichen Schutzmechanismen versagen in der Praxis in vielen Fällen

Ca. 240.000 Demenzkranke werden jährlich überflüssigerweise in den Pflegeheimen mit ruhigstellenden Psychopharmaka behandelt. Dies obwohl ein solches Vorgehen nicht notwendig wäre, der Alltag in den personell unterbesetzen Pflegeheimen oft aber nicht anders gehandhabt werden kann. In einer Vielzahl dieser Fälle erfährt das Betreuungsgericht, dessen Zustimmung und Genehmigung eigentlich Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre, gar nichts davon. Die Gründe liegen […..]
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Bloßer Verdacht hinsichtlich Unwirksamkeit genügt nicht, eine Vorsorgevollmacht zu Fall zu bringen

Ein bloßer Verdacht genügt nicht, um die Vermutung, dass eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, zu erschüttern. Die Unwirksamkeit einer Vollmacht muss vom Gericht positiv festgestellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt es bei der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht. An der zu diesem Thema früher anderslautenden Rechtsauffassung hält der BGH nicht mehr fest. Wenn es durch das Gericht allerdings nicht zu ermitteln […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – oft stecken Familienstreitigkeiten dahinter – Richter muss Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen

Bei der Überprüfung der Frage, ob eine Vorsorgevollmacht durch eine gesetzliche Betreuung „abgelöst“ werden soll, weil erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des oder der Bevollmächtigten bestehen, steht dem Richter hinsichtlich der Art seiner Sachverhaltsermittlungen und des Ermittlungsumfangs ein Ermessensspielraum zu. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, inwieweit er nachforscht, ob die Vorwürfe und Beschuldigungen, denen beispielsweise Vorsorgebevollmächtigte oft ausgesetzt sind,  tatsächlich […..]
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Geschütztes und nicht geschütztes Konto – Wie Betreuer mit Vermögen umgehen

Ein Fall von rücksichts- und gewissenlosem Betreuerverhalten hat zu einer wichtigen und klarstellenden Entscheidung des LG Arnsberg geführt: Ein Betroffener, für den eine Berufsbetreuung eingerichtet wurde, erhält monatlich eine sogenannte „Conterganrente“. Diese Rente wird auf ein spezielles, pfändungssicheres, „geschütztes“  Konto einbezahlt. Dies hat den Sinn, dass diese Rente wirklich nur und ausschließlich dem Betroffenen zu Gute kommt und er sie […..]
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Änderung des Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung des Betreuten durch den Betreuer?

Häufigen Anlass für Rechtsstreitigkeiten gibt die Frage, ob ein Betreuer dazu berechtigt ist, das Bezugsrecht für die Leistung aus einer Lebensversicherung, die der Betreute abgeschlossen hat, zu widerrufen und einen neuen Bezugsberechtigten oder gar sich selbst einzusetzen. Zunächst kommt es darauf an, was der Versicherungsvertrag hierzu aussagt, also ob das Bezugsrecht überhaupt widerruflich ist oder unwiderruflich gestaltet wurde. Wenn das […..]
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Darf ein Richter einen Betroffenen mit der Aussage unter Druck setzen, dass er „jederzeit bei ihm zu Hause erscheinen könnte“?

Nein. Die Voraussetzungen dafür, ob und wann staatliche Organe in den von unserem Rechtsstaat absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, nämlich die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), eingreifen dürfen, sind gesetzlich festgelegt. Es handelt sich bei dem Betreten oder der Durchsuchung einer Privatwohnung immer um eine massive Verletzung der Grundrechte. Ob diese Verletzung aber in Ausnahmefällen trotzdem gerechtfertigt ist oder […..]
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Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren zur Aufhebung der Betreuung

Ob dem Betroffenen im Betreuungsverfahren bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Die maßgeblichen Kriterien, nach denen zu bewerten ist, ob ein solcher Einzelfall vorliegt, entsprechen denen, nach denen zu entscheiden gewesen wäre, ob für den Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen gewesen wäre, wenn er keinen anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten gehabt hätte. LG Kleve, Beschl. […..]
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Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
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Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

Die Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers hindert die Abgabe des Verfahrens an ein anderes Betreuungsgericht jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene in den dortigen Gerichtsbezirk verzogen und der im Beschwerdeverfahren zu betreibende Aufwand zur Klärung des Sachverhalts für das bisherige Betreuungs- oder Beschwerdegericht nicht wesentlich geringer ist als für die Gerichte am Ort des neu begründeten gewöhnlichen Aufenthalts. KG […..]
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9. Ist für die Betreuerstellung Voraussetzung, dass der zu Betreuende selbst den Antrag auf Betreuung gestellt hat?

Nach § 1896 Abs. 1 S. 3 BGB darf im Regelfall nur für einen körperlich Behinderten ein Betreuer auf dessen Antrag gestellt werden. Bei allen anderen Personen kann aufgrund einer Anregung Dritter, einer Behörde, eines Vermieters, eines Ehepartners, eines Angehörigen oder Nachbarn angeregt werden, einen Betreuer zu bestellen. Das Vormundschaftsgericht würde in einem derartigen Fall tätig werden, wenn die Anregung […..]
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17. Welche Aufgabe hat die Betreuungsbehörde?

Gemäß § 8 BtBG (Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger = Betreuungsbehördengesetz vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990, S. 2025) hat die Behörde das Vormundschaftsgericht insbesondere bei der Feststellung des Sachverhalts und bei der Suche nach einem geeigneten Betreuer zu unterstützen.

18. Wie sieht so ein Beschluss des Amtsgerichts bzw. Vormundschaftsgerichts aus, durch den ein Betreuer bestellt wird?

In dem Beschluss wird bestimmt, dass Herr / Frau ……………………, Anschrift …………………………… als Betreuer bestimmt wird.

Desweiteren wird in den Beschluss der Hinweis aufgenommen, ob der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt.
In dem Beschluss muss der Aufgabenkreis des Betreuers bezeichnet werden, das wurde in der Praxis beispielsweise so geregelt:

In einem mir vorliegenden Beschluss des Amtsgerichts München vom 16. Oktober 2002 bestimmt das Amtsgericht München bzw. der Amtsrichter folgendes:

19. Ist das Gericht, falls ein zu Betreuender vorschlug, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, hieran gebunden?

Ein derartiger Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, ist für das Gericht grundsätzlich bindend. Auch dann, wenn der zu Betreuende nicht geschäftsfähig ist aber in der Lage ist seinen Wunsch mit natürlichem Willen kundzutun (Bayer. Oberstes Landesgericht (BayObLG), 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22. August 2001, AZ: 3 ZBR 221/01, Betreuungsrechts-Praxis 2002, S. 130).

20. Welche Möglichkeiten hat das Vormundschaftsgericht bei Vorliegen eines Interessenkonflikts zwischen Betreuer und Betroffenem?

Das Vormundschaftsgericht kann bei Vorliegen eines erheblichen Interessenkonflikts zwischen Betreuer und Betroffenem dem Betreuer die Vertretungsmacht durch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für den betreffenden Aufgabenkreis entziehen (BayObLG, 3. Zivilsenat, AZ: 3 ZBR 167/03, Beschluss vom 18. September 2003, Betreuungsrecht Praxis 2004, S. 32).

21. Kann das Gericht einen Ehepartner oder Angehörigen wegen Interessenskonflikten ablehnen?

Bereits bei der Abklärung der Eignung einer Person zum Betreuer ist auf die Gefahr von Interessenkonflikten zu achten, wobei eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen ist (BayObLG, Familienrechts-Zeitung 1999, S. 49). Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichend Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung seines Vorschlages, beispielsweise den Ehemann oder den Sohn als Betreuer einzusetzen, voraus, […..]
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25. Was kann man dagegen unternehmen, falls vom Amtsgericht / Vormundschaftsgericht die Mitteilung kommt, dass ein Gutachten erstellt werden soll, um festzustellen ob eine Betreuung notwendig ist?

Derartige Schreiben bewirkten für viele Betroffene einen ganz erheblichen Schock. Eine derartige Anregung kann der Nachbar, der Briefträger, die Bank, die Verwandten, praktisch jeder Dritte stellen, soweit der Verdacht der Notwendigkeit einer Betreuung besteht. Gegen die Anordnung, dass der Betroffene sich untersuchen lassen muss, gibt es kein Rechtsmittel. Eine Beschwerde des Betroffenen wäre als unzulässig zu verwerfen. Die Anordnung der […..]
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30. Was ist ein Verfahrenspfleger?

Im Betreuungsverfahren, soweit ein Verfahren gegen eine Person auf eine Betreuung eingeleitet wurde und der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Interessen hinreichend selbst wahrzunehmen, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Pfleger für das Verfahren. Diese Person soll den Betroffenen im Verfahren unterstützen, ihm die einzelnen Verfahrensschritte erläutern, den Inhalt der Mitteilungen des Gerichts erklären und die Bedeutung der Angelegenheit verdeutlichen. […..]
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