Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG kann der Betreuer einen erhöhten Stundensatz für seine Tätigkeit abrechnen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind und wenn er diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Die Frage darüber, ob solche besondere […..]
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