Zur Betreuervergütung hat das LG Darmstadt mit Beschluss vom 04.02.2014 entschhieden, dass ein ansonsten mittelloser Betreuter in dem konkreten Fall nicht dazu verpflichtet werden kann, seinen Miteigentumsanteil an einer Wohnung zu veräußern oder zu beleihen, um eine von der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung zurückzuerstatten. LG Darmstadt, Beschluss v. 04.02.2014, AZ: 5 T 296/13 und 5 T 32/14: Bewohnt ein sonst in […..]
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