Prognose über die Eignung der Betreuerperson

Die Eignung der Person, die zum Betreuer bestellt werden soll muss positiv festgestellt werden, pauschale Annahmen sind nicht zulässig, d. h. es darf nicht nur auf (vermeintlich) allgemein gültige Anforderungen an eine ordnungsgemäß geführte Betreuung abgestellt werden. Die Prognose, ob eine Person zum Betreuer geeignet ist oder nicht muss in jedem Einzelfall erstellt werden und sich dementsprechend jeweils auf die […..]
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Jurist als Betreuer – muss er auch anwaltlich für Betreuten tätig werden?

Die Tatsache, dass ein Betreueramt übertragen wurde bedeutet nicht, dass der Betreuer alle Aufgaben, die für den Betroffenen wahrzunehmen sind, persönlich (Pflege, Versorgung, Geltendmachung von Ansprüchen etc.) erledigen muss. Er hat vielmehr alles Notwendige in die Wege zu leiten, um das Wohl des Betreuten im besten Sinne zu wahren, bzw. zu erreichen. Das Amt des Betreuers ist durch Rechtsfürsorge gekennzeichnet, […..]
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Zum Betreuerwechsel ohne Benennung eines Wunschbetreuers durch den Betroffenen

Für einen Betreuerwechsel ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Betreute eine bestimmte Betreuerperson vorschlägt. Allgemein gilt, dass das Gericht den bisherigen Betreuer zu entlassen hat, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen nicht (mehr) gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt, § 1908 b Abs. 1 BGB. Das Vorliegen von persönlichen Differenzen kann […..]
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Nachträgliche Feststellung, dass Betreuung berufsmäßig und nicht ehrenamtlich geführt wird. Ist dies zulässig?

1. Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig. 2. Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Sie kann ab dem Zeitpunkt des auf sie gerichteten Antrags (und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung) erfolgen, wenn der Betreuer ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Betreuung […..]
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Eltern als gesetzliche Betreuer volljähriger Kinder

Grundsätzlich sind Eltern, die zu Betreuern ihrer volljährigen Kinder bestellt wurden, hinsichtlich der Betreuerpflichten und -rechte jedem anderen gesetzlichen Betreuer gleichgestellt. Das bedeutet nach den allgemeinen Grundsätzen des Betreuungsrechts, dass auch bei einer Führung der Betreuung durch die Eltern das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten zu achten ist und ihm Entscheidungen – soweit irgendwie möglich – selbst überlassen werden müssen. In den […..]
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Betreuungsverlängerung – Prüfungspflicht der Eignung des Betreuers

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 18.10.2017 nochmals darauf hingewiesen, dass, wenn in einem Betreuungsverfahren die Betreuung verlängert wird, auch die Betreuerauswahl nochmal dahingehend geprüft werden muss ob hier der richtige Betreuer ausgewählt wurde, bzw. dieser für diesen Fall geeignet ist. Dies  gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Hat der betroffene Betreute einen Betreuervorschlag gemäß § 1897 Abs.4 BGB […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Wenn Betreuerwunsch des Betroffenen nicht beachtet wird, kann dies zur Aufhebung der gesamten Betreuung führen

Der BGH hat mit Beschluss vom 21.06.2917 (AZ: XII ZB 237/17) entschieden: Verknüpft ein zur freien Willensbildung im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung […..]
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Auch ein geschäftsunfähiger Betroffener kann dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des Betreuers unterbreiten

Der BGH hat entschieden, dass ein Betroffener auch dann gegenüber dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des einzusetzenden Betreuers machen kann (§ 1897 Abs. 4 S. 1 BGB), wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, bzw. auch dann, wenn ihm die natürliche Einsichtsfähigkeit fehlt. Es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder den Wunsch äußert, eine bestimmte Person solle sein […..]
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Aufhebung der Betreuung wenn der Wunsch des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers nicht beachtet wird

Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. In einem solchen Fall muss eine schon bestehende Betreuung aufgehoben werden. Die Betreuung muss auch dann aufgehoben werden, wenn der Betroffene zwar grundsätzlich mit der Betreuung einverstanden ist, dafür aber zur Bedingung macht, dass eine bestimmte Person zum Betreuer bestimmt wird. Entscheidet […..]
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Betreuerauswahl / Wunsch des Betroffenen

Ein Ermessen steht dem Richter bei der Auswahl des Betreuers im Fall des § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht zu. Das hat die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht. Das Gericht kann sich aber dann über den Willen des Betreuten hinwegsetzen, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderliefe. Dies setzt […..]
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Fehlende gesetzliche Qualifikationsstandards für Berufsbetreuer sind die Ursache dafür, dass es für viele Betroffene vom Glück abhängt, ob sie gut oder schlecht betreut sind

Nach § 1897 Abs. 6 BGB ist nur dann ein (fremder) Berufsbetreuer für den Betroffenen zu bestellen, wenn keine Person zur Verfügung steht, die dieses Amt ehrenamtlich übernehmen kann oder möchte. Im Übrigen gilt, dass zunächst ehrenamtliche Betreuer bestellt werden sollen, die Wünsche des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson sind vom Betreuungsgericht bei der Auswahl des Betreuers grundsätzlich zu beachten (verwandtschaftliche […..]
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Sollen Mitarbeiter von Pflege- und/oder Behinderteneinrichtungen Betreuer werden dürfen? Würde dies die Arbeit aller Beteiligten in Einzelfällen nicht erheblich erleichtern?

Von Angehörigen wurden uns Fragen dazu gestellt, ob es nicht möglich wäre, in bestimmten Fällen Pfleger, die in der Einrichtung beschäftigt sind, in der behinderte Betroffene untergebracht sind, der „Einfachheit halber“ zu Betreuern der zu pflegenden Betroffenen zu bestellen. Die Vorteile, die ein solches Vorgehen bringen würde, wären offensichtlich: Pflege, praktische und gesetzliche Betreuung mit allen darin enthaltenen Entscheidungsbefugnissen lägen […..]
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Führt es zum Betreuerwechsel, wenn der Ehegatte, der ehrenamtlicher Betreuer ist, die eidesstattliche Versicherung in eigener Sache abgeben muss? Beseitigt dies zwangsläufig dessen Geeignetheit, die Betreuung weiterzuführen?

Wenn eine Person zum Betreuer bestellt werden soll, muss diese persönlich und fachlich hinreichend dazu geeignet sein. Zum Betreuer kann beispielsweise nicht bestellt werden, wer selbst geschäftsunfähig ist, da dann keine wirksame Stellvertretung möglich ist. Ebenso kann in der Regel nicht zum Betreuer bestellt werden, wer selbst psychisch krank ist. Dies entspricht dem Grundgedanken, dass derjenige, der seine eigenen Angelegenheiten […..]
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Betreuerauswahl – Betreuungsgerichte müssen sich mit den Wünschen von Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers auseinandersetzen

Eine ältere, an Demenz leidende Dame hat sich mit der Beschwerde gegen die Auswahl ihres vom Gericht bestellten Betreuers gewandt. Ursprünglich erteilte sie zwei ihrer Angehörigen eine Vorsorgevollmacht. Darin wurde auch bestimmt, dass, sollte es trotzdem zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung kommen, diese beiden Angehörigen Betreuer werden sollten. Da die Vorsorgevollmacht aufgrund von Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit der Betroffenen für […..]
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Auswahl des Betreuers – Ermessensentscheidung des Gerichts

Wenn mehrere geeignete Personen als Betreuer in Frage kommen, steht dem Gericht ein Auswahlermessen (§ 1897 Abs. 5 BGB) zu. Das heißt, das Gericht muss sich anhand von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien für eine (in manchen Fällen evtl. auch für mehrere) Betreuerpersonen entscheiden. In einem Fall, in dem ein junger Mann durch einen Blitzschlag schwer geschädigt und daraufhin zum Pflege- […..]
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Betroffene können sich mit der Beschwerde gegen die Betreuerauswahl wehren

Der BGH hat mit Beschluss vom 03.02.2016, AZ: XII ZB 493/15 festgestellt, dass die Beschwerde eines Betroffenen gegen einen Beschluss, mit dem eine Betreuung eingerichtet wird, auf die Betreuerauswahl beschränkt werden kann. Die Beschwerde ist trotzdem möglich, auch wenn sie sich nicht gegen die Betreuungsanordnung an sich richtet. Wird die Beschwerde auf die Betreuerauswahl beschränkt, so hat das Beschwerdegericht nicht […..]
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Neue Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren, wenn dieser einen neuen Betreuer wünscht

Das Beschwerdegericht muss einen Betroffenen im Beschwerdeverfahren erneut anhören, wenn durch diese neue Anhörung neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Dies gilt besonders dann, wenn der Betroffene im Beschwerdeverfahren erstmals wünscht, ihm einen bestimmten Betreuer zu bestellen. Das Gleiche gilt dann, wenn der Betroffene im erstinstanzlichen Betreuungsverfahren nicht zur Person des Betreuers angehört wurde und sich für das Beschwerdegericht Anhaltspunkte dafür […..]
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Ein Rechtsanwalt kann mit der Betreuerbestellung evtl. gegen ein Tätigkeitsverbot verstoßen und darf in einem solchen Fall nicht zum Betreuer bestellt werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.11.2015, AZ: XII ZB 106/15 entschieden: Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden. Nach § 1897 Abs. 1 BGB bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der geeignet ist, das Betreueramt zu übernehmen. Es dürfen dabei hinsichtlich der […..]
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Zur Betreuerauswahl

In seiner aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass, wenn der Vorschlag des Betreuten zur Auswahl des Betreuers seinem Wohl in einem bestimmten Aufgabenbereich zuwiderläuft, das Betreuungsgericht im Hinblick auf die weiteren Angelegenheiten einen Mitbetreuer bestellen soll, um dem Vorschlag des Betroffenen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht zutreffend und spiegelt die Problematik, die uns […..]
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