Die Tatsache, dass ein Betreueramt übertragen wurde bedeutet nicht, dass der Betreuer alle Aufgaben, die für den Betroffenen wahrzunehmen sind, persönlich (Pflege, Versorgung, Geltendmachung von Ansprüchen etc.) erledigen muss. Er hat vielmehr alles Notwendige in die Wege zu leiten, um das Wohl des Betreuten im besten Sinne zu wahren, bzw. zu erreichen. Das Amt des Betreuers ist durch Rechtsfürsorge gekennzeichnet, […..]
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