Aufwandspauschale und Aufwendungsersatz des ehrenamtlichen Betreuers

Wenn der Betreuer die Aufwandspauschale nach § 1835a BGB geltend macht, kann er keine zusätzlichen Aufwendungen (Fahrtkosten) mehr abrechnen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1853 a BGB: „Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz…“. Der ehrenamtliche Betreuer hat die Möglichkeit, zwischen der Geltendmachung entweder der Aufwandspauschale nach § 1835 a BGB oder der Ersetzung der nachgewiesenen Aufwendungen (z. […..]
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Auch im Betreuungsrecht von Bedeutung: Regelung zum Abruf von Konteninformationen/Erleichterungen für Betreuer

Seit Anfang des Jahres 2018 sind Banken nach § 154 Abs. 2a AO grundsätzlich dazu verpflichtet, auch von Betreuern und Bevollmächtigten als Verfügungsberechtigte bei Bankgeschäften die persönliche Identifikationsnummer zu erheben und in die Datenbank aufzunehmen. Hintergrund ist die Bekämpfung krimineller Zwecke, insbesondere zur Verhinderung unerlaubter Bankgeschäfte und der Geldwäsche. Jedes Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, eine Datei zu führen, in der […..]
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Betreuungsrecht – Geheimniskrämerei – Konto des Betreuten

Die Betreuer informieren die Betreuten selten über Kontenstände. Aus diesem Grund findet  keine, bzw. nur unzureichende Kontrolle der Betreuer statt. Selbst wenn die Betreuten in der Lage sind, die Kontenstände zu erfassen und nachzurechnen, denken die Betreuer oft nicht  daran, die Kontenstände dem Betreuten mitzuteilen. Hierin liegt meiner Ansicht nach ein schwerer Fehler in der Gesetzgebung. Der Gesetzgeber hätte eine […..]
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Zum Betreuerwechsel ohne Benennung eines Wunschbetreuers durch den Betroffenen

Für einen Betreuerwechsel ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Betreute eine bestimmte Betreuerperson vorschlägt. Allgemein gilt, dass das Gericht den bisherigen Betreuer zu entlassen hat, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen nicht (mehr) gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt, § 1908 b Abs. 1 BGB. Das Vorliegen von persönlichen Differenzen kann […..]
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Nachträgliche Feststellung, dass Betreuung berufsmäßig und nicht ehrenamtlich geführt wird. Ist dies zulässig?

1. Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig. 2. Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Sie kann ab dem Zeitpunkt des auf sie gerichteten Antrags (und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung) erfolgen, wenn der Betreuer ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Betreuung […..]
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Eltern als gesetzliche Betreuer volljähriger Kinder

Grundsätzlich sind Eltern, die zu Betreuern ihrer volljährigen Kinder bestellt wurden, hinsichtlich der Betreuerpflichten und -rechte jedem anderen gesetzlichen Betreuer gleichgestellt. Das bedeutet nach den allgemeinen Grundsätzen des Betreuungsrechts, dass auch bei einer Führung der Betreuung durch die Eltern das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten zu achten ist und ihm Entscheidungen – soweit irgendwie möglich – selbst überlassen werden müssen. In den […..]
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Betreuungsverlängerung – Prüfungspflicht der Eignung des Betreuers

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 18.10.2017 nochmals darauf hingewiesen, dass, wenn in einem Betreuungsverfahren die Betreuung verlängert wird, auch die Betreuerauswahl nochmal dahingehend geprüft werden muss ob hier der richtige Betreuer ausgewählt wurde, bzw. dieser für diesen Fall geeignet ist. Dies  gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Hat der betroffene Betreute einen Betreuervorschlag gemäß § 1897 Abs.4 BGB […..]
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Mitwirkung Betreuer – Mietvertrag

Ob ein Betreuer beim Abschluss eines Mietvertrages mitwirken muss richtet sich zunächst danach, wie umfangreich die Betreuung eingerichtet wurde, also welche Pflichten der Betreuer wahrzunehmen hat. Es kommt darauf an,  inwieweit der Betreute in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu besorgen, bzw. ob er geschäftsfähig ist und sich damit überhaupt in der Lage befindet, selbständig einen Mietvertrag wirksam abzuschließen. […..]
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Betreuer – Strafbarkeit

Einen ganz krassen Fall hatten wir vor einiger Zeit im Rahmen einer Betreuung erlebt. Eine Betreuerin hat sich um den Betreuten überhaupt nicht gekümmert. Der Betreute bekam kaum Taschengeld, obwohl er aufgrund seines Vermögens dies hätte ohne Probleme erhalten können. Der Betreute hatte auch relativ wenig Nahrungsmittel. Hierüber konnte er sich bei der Betreuerin nicht beschweren – sie war kaum […..]
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„Im Stichlassen“ von hilflosen Betreuten – Wie Betreuer sich strafbar machen und warum dies so oft unerkannt bleibt

Wenn Betreuer sich innerhalb der ihnen übertragengen Aufgabenkreise – besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die Gesundheitssorge – nicht oder nur unzureichend um die ihnen anvertrauten Betreuten kümmern, steht die Frage im Raum, ob die Betreuer sich dadurch strafbar machen. Je nachdem wie der Einzelfall sich darstellt, können Straftatbestände wie (schwere) Körperverletzung, Aussetzung, Freiheitsberaubung bis hin zur Tötung – durch […..]
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Kontrollbetreuer – Haftung

Versäumt der Kontrollbetreuer Pflichten, die er hätte ausüben müssen, wie die Kontrolle des Vollmachtnehmers, Rechnungslegung oder den Vollmachtwiderruf kann er wegen Pflichtversäumung in die Haftung genommen werden (§§ 1908i I, 1833 BGB).

Kontrolle des Kontrollbetreuers

Auch der Kontrollbetreuer kann natürlich kontrolliert werden. Stellt man fest, dass der Kontrollbetreuer fahrlässig oder gar nicht oder falsch handelt, kann beim zuständigen Betreuungsgericht der Antrag gestellt werden, ihn abzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn er trotz offensichtlicher Mängel in der Vollmachtausübung die Vollmacht nicht widerruft, keinerlei Auskünfte einholt oder auch keine Rechenschaftslegung, die aufgrund von Tatbeständen, die bekannt geworden sind […..]
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Die Auswirkung einer Betreuung auf die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit des Betreuten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht, dass dadurch automatisch angenommen werden darf, dass der Betreute auch Defizite in seiner Geschäftsfähigkeit aufweist. Die Geschäftsfähigkeit einer Person – auch einer unter Betreuung stehenden Person – ist der Regelfall und bis zum Beweis des Gegenteils bleibt es auch dabei. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen die Betroffenen offensichtlich geschäftsunfähig sind, beispielsweise Bewusstlose […..]
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Geschäftsfähige Betreute werden in Verwaltungs- und Sozialverfahren allein durch das Eintreten des Betreuers in das Verfahren wie Geschäftsunfähige behandelt

Hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit von Betreuten gibt es eine weitere, oft problematische Situation, die weitgehend unbekannt ist. Es geht um Fälle, in denen sich die Betreuung auch auf die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden erstreckt. Die Verwaltungsvorschriften §§ 11 Abs. 3 SGB X, 12 VwVfG und 81 Abs. 3 AO  i.V.m. § 53 ZPO besagen, dass der Betreute für verwaltungs- und […..]
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Wenn Betreuerwunsch des Betroffenen nicht beachtet wird, kann dies zur Aufhebung der gesamten Betreuung führen

Der BGH hat mit Beschluss vom 21.06.2917 (AZ: XII ZB 237/17) entschieden: Verknüpft ein zur freien Willensbildung im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung […..]
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Auch ein geschäftsunfähiger Betroffener kann dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des Betreuers unterbreiten

Der BGH hat entschieden, dass ein Betroffener auch dann gegenüber dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des einzusetzenden Betreuers machen kann (§ 1897 Abs. 4 S. 1 BGB), wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, bzw. auch dann, wenn ihm die natürliche Einsichtsfähigkeit fehlt. Es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder den Wunsch äußert, eine bestimmte Person solle sein […..]
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Gesundheitsdaten

Der Betreuer hat zwar gemäß § 1902 BGB, wenn ihm die Gesundheitssorge zugeteilt wurde, das Recht, seitens des Arztes, über die Krankheit des Patienten informiert zu werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Betreute mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden war und er noch einen entsprechenden Willen äußern konnte § 1901 III BGB. Bei der Einwilligungsfähigkeit und Weitergabe der […..]
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Schweigepflicht

Für den Betreuer gibt es keine gesetzliche Bestimmung, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Er muss in Betreuungsfällen, also in Fällen, die ihn als Betreuer betreffen, vor Gericht aussagen. § 203 StGB – Schweigepflicht (beispielsweise für Ärzte) gilt für den Betreuer nicht.

Verkauf von Grundeigentum durch Betreuer

Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Grundstücke oder Immobilien, die im Eigentum eines Betreuten stehen, vom Betreuer verkauft werden und dadurch für den Betreuten und oft auch für die Angehörigen Tatsachen geschaffen werden, die so keiner der Beteiligten jemals gewollt hatte und die auch zur Kostendeckung für den Betroffen nicht weiter erforderlich gewesen wären. Wenn in einem Betreuungsverfahren ein […..]
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Aufhebung der Betreuung wenn der Wunsch des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers nicht beachtet wird

Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. In einem solchen Fall muss eine schon bestehende Betreuung aufgehoben werden. Die Betreuung muss auch dann aufgehoben werden, wenn der Betroffene zwar grundsätzlich mit der Betreuung einverstanden ist, dafür aber zur Bedingung macht, dass eine bestimmte Person zum Betreuer bestimmt wird. Entscheidet […..]
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Erreichbarkeit

Immer wieder wird darüber geklagt, dass Betreuer schlecht zu erreichen sind. Hintergrund ist, dass viele Betreuer einfach zu viele Fälle haben und deswegen natürlich nicht täglich am Telefon sitzen können bzw. das Telefon durch Personal bedienen können, da Sie oft überlastet sind. Ganz schlimm ist es, wenn Betreuer in verschiedenen Städten tätig sind, was wir vor Kurzem auch feststellen mussten. […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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Immobilienverkauf durch Betreuer – Vorkaufsrecht für Angehörige?

Betreuung ist immer und in jeder Hinsicht eine belastende Situation für die Betroffenen und – vor allem im Falle eines eingesetzten fremden Betreuers – auch für die Angehörigen. Noch schlimmer und unwürdiger wird es aber dann, wenn der Betreuer von der Befugnis Gebrauch macht, Immobilien des Betreuten an Dritte zu verkaufen. Immer mehr bekommen wir es mit Problemfällen zu tun, […..]
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Immobilienverkauf durch Betreuer – Unterwanderung und Vernichtung grundlegender Familieninteressen

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir es vermehrt mit Fällen zu tun haben, in denen Immobilien von Betreuten durch Betreuer verkauft werden, obwohl dies weder notwendig, noch von dem Betroffenen selbst oder von Familienangehörigen gewünscht wird um die laufenden Kosten für Pflege, Unterhalt, Kosten der Betreuung usw. zu bezahlen. Natürlich kommt es vor, dass ein Immobilienverkauf unumgänglich […..]
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Erreichbarkeit

Ein großes Problem ist immer wieder die Tatsache, dass Berufsbetreuer oder auch private Betreuer nicht erreichbar sind. Es kann einerseits daran liegen, dass sie zu viele Fälle haben oder das ihr Büro schlecht organisiert ist. Das Verhalten ist ein Zeichen eines unprofessionellen Vorgehens. Im Notfall muss der Betreuer in irgendeiner Form erreichbar sein, zumindest ist zu erwarten, dass er in […..]
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Persönliche Kontaktaufnahme gehört zu den Pflichten des Betreuers – Nachweispflicht

Viele Betreuer halten es nicht für erforderlich, regelmäßig persönlichen Kontakt zu Betreuten zu halten. Die Betreuten werden „verwaltet“, wenn sie konkrete Fragen oder Probleme haben sind Betreuer oft nicht erreichbar oder nur schwer zu einem persönlichen Gespräch zu bewegen. Nach § 1901 BGB gehört die persönliche Kontaktaufnahme des Betreuers zu dem Betreuten aber zu den gesetzlich festgelegten Pflichten des Betreuers, […..]
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Einwilligungsvorbehalt darf nicht als Disziplinarmaßnahme gegen den Betreuten missbraucht werden

Auch wenn der Betreute ein großes Vermögen besitzt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Vermögensgefährdung gibt. Der Einwilligungsvorbehalt ist kein Disziplinierungsinstrument bei bloßen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Betreuten und dem Betreuer. BGH, Beschluss v. 28.09.2016, AZ: XII ZB 275/16 Wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, die die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes rechtfertigen, kann dieser […..]
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Vorlage von Originalauszügen durch den Betreuer bei Rechnungslegung

Der Betreuer ist verpflichtet, eine formell ordnungsgemäße Rechnung über die Vermögensverwaltung gegenüber dem Gericht abzulegen. Der Betreuer muss die Rechnung so  zusammenstellen, dass klar ersichtlich ist, welche Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr getätigt wurden, so dass das Gericht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen einen klaren Überblick über alle Vorgänge erhalten kann und so seiner eigenen Verpflichtung aus §§ 1908 i, 1843, […..]
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Voraussetzungen für die Fortsetzung der Betreuung müssen durch das Gericht festgestellt werden

Genauso wie bei der Einrichtung einer Betreuung müssen auch bei der Fortsetzung einer Betreuung alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Diese Voraussetzungen müssen in dem Gerichtsbeschluss, der die Betreuung fortsetzt, aufgeführt und festgestellt werden. Es genügt nicht, dass in dem Beschluss Zweifel des Gerichts aufgeführt werden, ob der Betroffene tatsächlich in der Lage ist, seine Angelegenheiten inzwischen wieder selbst zu regeln […..]
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