Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge ist zu einer umfassenden Ermittlung und Verwaltung des Einkommens und des Vermögens des Betreuten verpflichtet. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Geltendmachung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für den Betreuten (z. B. Wohngeld, Grundsicherung), bzw. die entsprechende Antragstellung. Der Betreuer hat die Aufgabe, das Vermögen des Betreuten ordnungsgemäß zu verwalten sowie bestmöglich […..]
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