Mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge ist der Betreuer verpflichtet, sich in jeder Hinsicht um die gesundheitlichen Belange des Betreuten zu kümmern. Einschränkungen können sich jeweils aus dem individuell beschriebenen Aufgabenkreis aus dem Betreuungsbeschluss ergeben. Zu den Aufgaben des Betreuers im Aufgabenkreis Gesundheitssorge gehören u.a. grundsätzlich: Veranlassung von Kur- oder Reha-Maßnahmen, Verträge mit Pflegedienst über Haushaltshilfen, „Essen auf Rädern“, ambulante medizinische […..]
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