Betreuer – Vermögenssorge

Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge ist zu einer umfassenden Ermittlung und Verwaltung des Einkommens und des Vermögens des Betreuten verpflichtet. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Geltendmachung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für den Betreuten (z. B. Wohngeld, Grundsicherung), bzw. die entsprechende Antragstellung. Der Betreuer hat die Aufgabe, das Vermögen des Betreuten ordnungsgemäß zu verwalten sowie bestmöglich […..]
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Betreuungsfälle

Eine Angestellte oder Betreuerin der gekündigt wurde, teilte uns aus dem täglichen Leben der Betreuungspraxis folgendes mit: Ich bin seit dem 01.07.2018 bei einer Berufsbetreuerin als Büroassistentin beschäftigt. Nun habe ich aufgrund meiner wohl zu kritischen Art zum 30.11.2018 die Kündigung erhalten. Vielleicht habe ich die Stelle mit zu viel Idealismus angetreten, weil ich annahm, man würde den Betreuten stets […..]
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Betreuerpflichten – Vermögenssorge – Rentenanwartschaften

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 23.06.2019 (AZ: 19 O 149/16) entschieden, dass von einem Berufsbetreuer zu erwarten ist, dass er die Auskünfte zu Rentenanwartschaften des Betreuten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einholt. Er darf sich nicht auf die Information des Arbeitgebers verlassen. Der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ umfasst weiterhin die Verpflichtung, das Vorliegen etwaiger Erwerbsminderungsrentenansprüche des Betreuten zu prüfen und deren […..]
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Geeignetheitsprüfung des Betreuers – Anregung wichtiger Änderungen im Betreuungsrecht

Um einige seit langem u. a. von unserer Stiftung angeprangerte und in der Öffentlichkeit bekannt gemachte erforderliche Änderungen im Betreuungsrecht zielführend in Angriff zu nehmen hat der Petitionsausschuss inzwischen reagiert und dem Bundestag einen entsprechenden Beschluss zukommen lassen. Es geht dabei auch um den Umfang der Prüfung, die das Gericht zu der Frage vornehmen muss, ob eine Person zur Übernahme […..]
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Leben in einer vermüllten Wohnung ohne Strom – Betreuer kümmert sich nicht

Ein mitleiderregender Betreuungsfall ist unserer Stiftung zugetragen worden. Eine seit vielen Jahren an schweren Depressionen leidende, alleinstehende Frau lebte in ihrer Wohnung in katastrophalen Verhältnissen. Die Wohnung war vollkommen vermüllt, der Strom war abgestellt und damit die Wohnung eigentlich nicht bewohnbar. Ihr Zustand verschlechterte sich und sie kam längere Zeit in die Psychiatrie. Wohl wissend, dass die Betroffene nicht mehr […..]
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Angehörigenbesuche / Betreuerkontrolle

Immer wieder muss man feststellen, dass die beste Kontrolle der Betreuer die Besuche der Angehörigen des Betreuten sind. Leider gibt es natürlich auch viele Betreuer, die derartige Besuche verhindern. Ein Besuchsverbot dürfte fast immer zum Ende der Tätigkeit des Betreuers führen.

Informationsermittlung und Weitergabe der Informationen durch die Betreuungsbehörde

Wenn es um die Frage geht, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden muss wird die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Diese wird personenbezogene Daten der betroffenen Person ermitteln. Dazu gehört in erster Linie, dass die entsprechenden Daten bei der betroffenen Person selbst und mit deren Einverständnis erfragt und ermittelt werden. Die betroffene Person muss hierbei von der Betreuungsbehörde in Kenntnis darüber […..]
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Häufigkeit des persönlichen Kontakts eines Betreuers zu einem Betreuten, der in einem Heim untergebracht ist / Betreuer darf Kontrollpflichten nicht auf Heimpersonal delegieren

Wenn eine gesetzlich betreute Person in einem Heim untergebracht ist, darf sich der Betreuer bezüglich der Frage, ob das Heim alle geschuldeten Leistungen vollständig und ordnungsgemäß erfüllt, nicht überwiegend oder womöglich sogar allein auf die Wahrnehmungen und Auskünfte Dritter verlassen, denen die Qualifikation fehlen kann, eventuell vorliegende Pflege- und Behandlungsdefizite zu bemerken. Auch darf der Betreuer seine Pflicht, mit der […..]
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Betreuerauswahl – Vorgeschlagene Betreuerperson durch den Betroffenen

Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig und/oder einsichtsfähig ist, ist bei der Auswahl des Betreuers vorrangig auf den Vorschlag des Betroffenen einzugehen. Welche Motivation dem Vorschlag zugrunde liegt ist für das Betreuungsgericht unbeachtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson nicht den gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung außer Kraft setzen. Ein Vorschlag des Betroffenen kann nur dann […..]
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Die maßgeblichen Kriterien zur Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten sind vom Einzelfall abhängig

Grundsätzlich gelten bei der Bewertung der Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten dieselben Maßstäbe wie bei einem gesetzlichen Betreuer. Das bedeutet, dass nur dann von einer Ungeeignetheit ausgegangen werden kann, wenn zu befürchten ist, dass es eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen (Vollmachtgebers) darstellen würde, wenn der Bevollmächtigte die Interessen des Betroffenen wahrnehmen würde. Bei der Überprüfung der Geeignetheit des Bevollmächtigten […..]
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Betreuer entscheiden, ohne die Wünsche der Betreuten zu beachten

In der Betreuungspraxis wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen durch Betreuer nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Betreuer wird danach ausgesucht, ob er geeignet ist, eine Betreuung zu führen. Maßgebend sind dabei objektive Kriterien. § 1901 Abs. 2 BGB bestimmt: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die […..]
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Pflegedienstmitarbeiter als Betreuer – Interessenkollision

Darf ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes gleichzeitig gesetzlicher Betreuer einer von diesem Pflegedienst betreuten Person sein? Kernstück der Beurteilung einer solchen Konstellation ist die Frage, ob dadurch ein Interessenskonflikt gegeben ist der zu einer Gefährdung des Betroffenen und damit einen Betreuerwechsel erforderlich macht. § 1897 Abs. 3 BGB als Ausschließungsgrund für die Betreuerbestellung von vornherein, bzw. als Grund für die Entlassung […..]
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Besteht für Eltern von erwachsenen behinderten Kindern ein Anspruch darauf, zu rechtlichen Betreuern bestellt zu werden?

Nein. Es besteht für Eltern kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zu Betreuern ihrer erwachsenen Kindern bestellt zu werden und dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Dieses elterliche Sorgerecht besteht nur für minderjährige Kinder. Es sind deshalb von den Betreuungsgerichten bei der Auswahl des zu bestellenden rechtlichen Betreuers keine dem elterlichen Sorgerecht vergleichbaren Elternrechte […..]
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Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen

Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, […..]
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Erweiterung der Aufgabenkreise – Betreuerauswahl und Betreuerprüfung

Wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung einer bereits angeordneten Betreuung zusätzlich um einen weiteren, eigenständigen einzurichtenden Aufgabenkreis zu befinden ist, richtet sich die Auswahl des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers anzuwendenden Vorschrift des § 1897 BGB. Denn eine Betreuungserweiterung um einen neu hinzutretenden Aufgabenkreis gilt als vollständige Einheitsentscheidung. Die Eignung des Betreuers muss auch […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Zur Betreuerauswahl – Verhältnis Ehrenamt / Berufsbetreuer

Interessant ist die neue Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 11. Juli 2018, AZ: XII ZB 642/17 – LG Bielefeld, AG Bünde) zur Betreuerauswahl im Verhältnis ehrenamtlicher Betreuer/Berufsbetreuer: Der Gesetzgeber hat der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben. Das Betreuungsgericht hat diesen Vorrang deshalb auch gegenüber dem Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, […..]
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Der Betroffene selbst kann vorschlagen, wer Betreuer werden soll. Der Betroffene muss dazu weder geschäftsfähig noch natürlich einsichtsfähig sein

BGH, Beschluss vom 14.3.2018 – XII ZB 589/17 a) Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. b) Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der […..]
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Rechtsprechung zur Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – ungeeigneter Betreuer

BGH, Beschluss vom 25.4.2018 – XII ZB 216/17 Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere, weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken […..]
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Rechtsprechung zur Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

LG Meiningen, Beschluss vom 12.3.2018 – (29) 4 T 53/18: 1. Die erfolgte Abgabe des gesamten Betreuungsverfahrens bewirkt auch den Übergang der Annexverfahren, wie z.B. die Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung. Eine gesonderte Abgabe nach § 314 FamFG ist nicht erforderlich. Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens. 2. Die Abgabe eines Verfahrens an […..]
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Datenschutz und Betreuungsrecht – Einwilligungserklärung durch Betreuer oder Betreute?

Die Beantwortung der Frage, ob Einverständniserklärungen von Betreuten nach der Datenschutz-Grundverordnung  von den gesetzlichen Betreuern abgegeben werden müssen hängt davon ab, ob der Betroffene selbst einwilligungsfähig/erklärungsfähig ist. Allein die Tatsache, dass eine gesetzliche Betreuung besteht, enthält keine Aussage darüber, ob der Betroffene einwilligungsfähig oder ggf. geschäftsfähig ist. Es hängt also jeweils vom Einzelfall ab, ob die betreute Person selbst einwilligen […..]
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Persönlicher Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten – Wie oft muss sich der Betreuer persönlich von der Situation des Betreuten ein Bild machen?

Es gibt keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche, bzw. auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem. Es ist leider so, dass viele Betreuer die Betroffenen nur selten persönlich aufsuchen oder ggf. auch nur telefonisch kontaktieren. Ein Großteil der Betreuten wird „verwaltet“, dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Betreuer nicht um einen Angehörigen […..]
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Der Rehabilitationsgrundsatz im Betreuungsrecht – Sind sich Betreuer ihrer sich hieraus ergebenden Pflicht bewusst?

Forschungen belegen, dass bei qualitativ hochwertigen Betreuungen, die tatsächlich „zum Wohle des Betroffenen“ geführt werden, eine Verbesserung der (gesundheitlichen) Situation der Betroffenen stattfinden kann. Krankheitsbedingte Einschränkungen können gemindert werden, der Betreuungsbedarf kann sich reduzieren, bzw. die Betreuung kann entbehrlich werden, wenn die Betreuung – gemessen am Einzelfall und den gesetzlichen Anforderungen – optimal geführt wird. Die Pflicht des Betreuers, dieses […..]
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Zum Betreuervorschlag des Betroffenen bzw. dessen Bindungswirkung

Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung. Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend […..]
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Auskünfte über Vermögen werden von Betreuern oft zurückgehalten

Wir kennen leider viele Fälle, in denen die Betreuten von Betreuern in Unkenntnis über ihre finanzielle Lage gelassen werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die den Betreuer verpflichten würde, dem Betreuten Auskünfte über den Stand des Vermögens zu erteilen gibt es nicht. Es geschieht sehr oft, dass Betreuer den Betroffenen die Kontoauszüge nicht vorlegen und die Banken sich ebenfalls weigern, Auskünfte zu […..]
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Prognose über die Eignung der Betreuerperson

Die Eignung der Person, die zum Betreuer bestellt werden soll muss positiv festgestellt werden, pauschale Annahmen sind nicht zulässig, d. h. es darf nicht nur auf (vermeintlich) allgemein gültige Anforderungen an eine ordnungsgemäß geführte Betreuung abgestellt werden. Die Prognose, ob eine Person zum Betreuer geeignet ist oder nicht muss in jedem Einzelfall erstellt werden und sich dementsprechend jeweils auf die […..]
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Tatort Betreuung

Betreuung – Aufhebung In der Praxis erleben wir allerdings immer wieder, dass Betreuer, selbst wenn sie feststellen, dass die Betreuung gar nicht mehr notwendig ist, die Betreuung nicht zur Aufhebung bringen, weil sie natürlich selbst auch weiterhin Betreuer bleiben wollen. Arm sind die Personen dran, die keine Angehörigen haben oder dritte Personen, die für sie kämpfen und dann unter diesen […..]
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Jurist als Betreuer – muss er auch anwaltlich für Betreuten tätig werden?

Die Tatsache, dass ein Betreueramt übertragen wurde bedeutet nicht, dass der Betreuer alle Aufgaben, die für den Betroffenen wahrzunehmen sind, persönlich (Pflege, Versorgung, Geltendmachung von Ansprüchen etc.) erledigen muss. Er hat vielmehr alles Notwendige in die Wege zu leiten, um das Wohl des Betreuten im besten Sinne zu wahren, bzw. zu erreichen. Das Amt des Betreuers ist durch Rechtsfürsorge gekennzeichnet, […..]
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Fehlender persönlicher Kontakt des Betreuers zum Betreuten – ein wichtiger Entlassungsgrund

Der Wortlaut des § 1908 b Abs. 1 BGB stellt klar, dass dem Gesetzgeber der persönliche Kontakt des Betreuers zum Betreuten sehr wichtig ist. In welcher Häufigkeit der Betreuer zu dem Betroffenen Kontakt halten muss ist allerdings gesetzlich nicht klar festgelegt. Fest steht, dass es zu den grundlegenden Pflichten des Betreuers gehört, persönlichen Kontakt zu dem Betreuten aufzubauen und zu […..]
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Aufwandspauschale und Aufwendungsersatz des ehrenamtlichen Betreuers

Wenn der Betreuer die Aufwandspauschale nach § 1835a BGB geltend macht, kann er keine zusätzlichen Aufwendungen (Fahrtkosten) mehr abrechnen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1853 a BGB: „Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz…“. Der ehrenamtliche Betreuer hat die Möglichkeit, zwischen der Geltendmachung entweder der Aufwandspauschale nach § 1835 a BGB oder der Ersetzung der nachgewiesenen Aufwendungen (z. […..]
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