Haben Betroffene das Recht, den Betreuer vor der Betreuerbestellung kennenzulernen?

Nein, nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Anspruch des Betroffenen darauf nicht. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass einige sehr gute Betreuer sich auf Anfrage dazu bereit erklären, mit Betroffenen im Vorfeld ein Gespräch zu führen. Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass das vorherige Kennenlernen für den Aufbau (oder die Ablehnung) des erforderlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuten und Betreuern ein sehr […..]
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Aufwendungsersatz eines Betreuers für Fahrtkosten in Höhe von 20.000,oo €?

Nach dem Tod der Betreuten verlangt der ehrenamtliche Betreuer von den Erben Fahrtkostenersatz für Fahrten zu der Betreuten in Höhe von 20.000,00 € (Belege sind selbstverständlich vorzulegen). Ob diese Kosten im Rahmen des Aufwendungsersatzes nach § 1835 BGB erstattungsfähig sind, hängt davon ab, ob die Fahrten dem Aufgabenkreis und den Erfordernissen der rechtlichen Betreuung zugeordnet werden können.Maßgeblich ist die Frage, […..]
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Schenkungen durch Betreuer?

Für gesetzliche Betreuer besteht grundsätzlich nach §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB ein Schenkungsverbot. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nicht dazu berechtigt sind, aus dem Vermögen des Betreuten Schenkungen vorzunehmen. Ausnahmen bestehen dann, wenn es sich um Anstandsschenkungen handelt oder um Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht entsprechen. Unter Anstandsschenkungen versteht man kleine Geschenke, die üblich sind und deren Unterlassung einen […..]
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Betreuung für den Fall des Todes des Betreuers kann im Voraus durch Bestellung eines bestimmten Ersatzbetreuers geregelt werden

Eine sehr interessante und sich für viele Familien praxisrelevante Frage wurde uns von Frau G. gestellt. Sie ist Mutter eines erwachsenen, behinderten Sohnes und für diesen zur Betreuerin bestellt. Da Frau G. selbst inzwischen betagt ist, macht sie sich Gedanken darüber, wer nach ihrem Tod als rechtlicher Betreuer für ihren Sohn in Frage kommt. Die Familie möchte, dass in diesem […..]
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Absperren der Wohnungstüre

Immer wieder kommt es vor, dass ambulante fremde Pflegekräfte Betreute in ihrer eigenen Wohnung einsperren. a) Das zeitweise Einschließen der Betreuten in ihre Wohnung stellt eine Freiheitsbeschränkung dar. Die Betreute wird daran gehindert, ihre Wohnung zu verlassen, sich frei zu bewegen. Damit ist Art. 104 1 GG zu beachten, der den Eingriff in das materielle Grundrecht nur auf der Grundlage […..]
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Darf der Berufsbetreuer Auslagen für Postnachsendeanträge gesondert gegenüber dem Betreuten abrechnen?

Das hängt davon ab, ob es sich bei den Auslagen um typische, anlässlich der Betreuung entstandene Aufwendungen handelt. Bei Berufsbetreuern, die dem Pauschalabrechnungssystem unterliegen, werden diese mit den Stundensätzen nach § 4 VBVG abgegolten, d. h. sie dürfen den Betreuten nicht extra in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Fahrtkosten, Telefon- und Schreibauslagen, Kopien und Auslagen für Hilfskräfte. […..]
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Wer entscheidet bei Corona-Virus über die Impfung Betreuter?

Das Forschungsinstitut Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung wird augenblicklich überrannt von Fragen von Angehörigen, aber auch von Betreuern, wer bei Betreuten über die Corona-Virus-Impfung entscheidet. Kann der Betreute, der noch willensmäßig versteht was eine Impfung ist, darüber entscheiden oder entscheidet dies der Betreuer? Kann der schwer demenzkranke Betreute, der nicht mehr willensmäßig erfassen kann was die Impfung gegen Corona-Virus bedeutet, diese Frage […..]
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Freier Zugang für Betreuer in die Wohneinheiten ambulanter Wohneinrichtungen?

Vermehrt wurden uns von Mitarbeitern ambulant betreuter Wohneinrichtungen Fragen dazu gestellt, inwieweit Betreuer dazu berechtigt sind, ungefragt die Wohnräume erwachsener behinderter Menschen zu betreten. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betreuern um die Eltern der Betroffenen, die nach Eintritt der Volljährigkeit für ihre Kinder zu gesetzlichen Betreuern bestellt wurden. Diese scheinen der Meinung zu sein, auch nach […..]
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Wie lange müssen Betreuungsunterlagen aufbewahrt werden?

Eine genaue gesetzliche Regelung, wie lange Betreuungsunterlagen nach Beendigung der Betreuung von Betreuern aufbewahrt werden müssen gibt es nicht. Empfohlen wird eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren. Während eines bestehenden Betreuungsverfahrens müssen alle Unterlagen aufbewahrt werden, auch wenn sich die Betreuung über viele Jahre erstreckt.  

Muss der Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen?

Es gibt keine generelle Pflicht des Betreuers, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abzuschließen. Erforderlich ist dies nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch dann, wenn in der Person des Betreuten besondere Umstände vorliegen, die eine erhöhte Gefahr dahingehend beinhalten, dass der Betreute aufgrund seines Verhaltens Schäden verursacht, die seine haftungsrechtliche Inanspruchnahme begründen können. Solche besonderen Umstände können beispielsweise in einem bestimmten Krankheitsbild, […..]
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Selbstverwaltungserklärung bei selbständiger Vermögensverwaltung durch den Betreuten – Rechnungslegungspflicht des Betreuers?

Wenn der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ in einer Betreuung angeordnet ist besteht für den Betreuer die Möglichkeit, die teilweise oder gesamte Vermögensverwaltung trotzdem dem Betreuten selbständig zu überlassen (wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde). Die Folge ist, dass von den Gerichten dann überwiegend anerkannt wird, dass der Betreuer von der Rechnungslegung über die Vermögensverwaltung befreit ist. Denn nach § 1840 BGB gilt die […..]
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Pflegeeinrichtungen verweigern Informationen an den Betreuer

Pflegeeinrichtungen sind selbstverständlich verpflichtet, gesetzlichen Betreuern gegenüber Auskünfte über die Lebens- und Gesundheitssituation des Betreuten zu geben. Der Betreuer ist in seiner Funktion als Stellvertreter des Betroffenen für das Wohl und die Beachtung der Wünsche des Betreuten im Rahmen seiner Aufgabenkreise verantwortlich. Daraus ergeben sich seinerseits die ihm obliegenden Betreuerpflichten. Diese beinhalten auch, dass er sich über die Situation des […..]
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Rechtsanwälte als Berufsbetreuer / Haftungsfragen

1. Wenn ein Rechtsanwalt als Betreuer für einen Betroffenen eingesetzt wird kommt im Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer kein anwaltlicher Beratungsvertrag zustande. Viele Betroffene, die von einem Rechtsanwalt betreut werden, sind sich darüber nicht im Klaren. Die Stellung des Rechtsanwalts als gesetzlicher Betreuer basiert allein auf dessen Bestellung durch das Betreuungsgericht als staatlicher Hoheitsakt. Es besteht insoweit also kein grundsätzlicher […..]
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Persönliche Beziehung zwischen Betreuer und Betreutem – Auswirkung auf die Betreuerpflichten?

Es ist unerheblich, welche persönlichen Beziehungen zwischen gesetzlichem Betreuer und der betreuten Person bestehen. Der Betreuer darf in seiner Position als gesetzlicher Stellvertreter trotzdem nur im Rahmen seiner Aufgabenkreise und den damit verbundenen Pflichten tätig werden. Entsprechend dürfen die finanziellen Mittel des Betreuten ausschließlich für die Besorgung seiner Angelegenheiten, seiner Lebenshaltungskosten und Bedürfnisse verwendet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass […..]
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Betreuerwechsel – Pflichten gegenüber dem Nachfolgebetreuer

Nach einem Betreuerwechsel hat der bisherige Betreuer die Pflicht, gegenüber dem neuen Betreuer umfassend Auskunft und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzugeben. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Anspruch, der im Wege der Klage geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus ist er zu vollständigen Vermögensherausgabe gegenüber dem neuen Betreuer verpflichtet. Zu diesem Herausgabeanspruch zählen neben dem Vermögen auch hinterlegte Gegenstände, […..]
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Anspruch der Kinder der betreuten Person auf Auskunft gegenüber dem Betreuer?

Von einem Leser wurde uns die Frage gestellt, ob erwachsene Kinder einer betreuten Person gegenüber dem Betreuer das Recht haben, Auskünfte über die Vermögensangelegenheiten der Betreuten und Einsicht in die Rechnungslegung des Betreuers zu erhalten. Die hierzu – für viele Angehörige erschütternde Antwort lautet NEIN! Gesetzliche Betreuer sind nicht dazu verpflichtet, Angehörigen irgendwelche Auskünfte, Unterlagen oder Akteneinsichten zu überlassen. Sie […..]
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Berufsbild / Ausbildung der Betreuer:

Hier fehlt es bereits an jeglicher, gesetzlicher Vorgabe für die Vorbildung zum Betreuer. Somit kann jeder Betreuer werden und hat in der Folge im Rahmen seiner Tätigkeit dann auch das Recht in Menschenrechte eines Dritten einzugreifen. Eine standardisierte Ausbildung zum Betreuer durch die Gerichte und/oder Sozialverbände gibt es ebenfalls nicht.

Betreuer – Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechen, welches von einem Betreuer für eine unter Betreuung stehende Person abgegeben wird mit dem Inhalt, dass der gesamte bestehende Nachlass der betreuten Person zum Todestag einer Stiftung versprochen wird, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB. (s. BGH, Beschluss v. 02.10.2019, AZ: XII ZB 164/19) In dem zitierten Fall ging es um eine von Geburt […..]
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Haftung des Betreuers wegen Mietausfallschaden

Ein gesetzlicher Betreuer haftet dann nicht für einen vermeintlichen Mietausfallschaden des Betreuten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Betreuer zwischen der Unterbringung des Betreuten in einem Pflegeheim und dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses wegen noch notwendiger Renovierungsarbeiten zu langsam gehandelt hat. (s. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2019, AZ: 8 U 199/15)

Lebensversicherung – Änderung Bezugsberechtigung durch Betreuer

Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Änderung der Bezugsberechtigung im Todesfall die schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Jedenfalls kann entsprechend § 159 Abs. 2 Satz 2 VVG der für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge bestellte Betreuer der versicherten Person diese bei Erteilung der Einwilligung nicht vertreten, wenn die Bezugsberechtigung zu seinen Gunsten geändert werden soll. BGH, Urteil v. […..]
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Persönlicher Kontakt

Fehlender persönlicher Kontakt eines Betreuers zu der Betroffenen – Pflichtverletzung, Respektlosigkeit und Verletzung der Menschenwürde Eine besonders interessante und vor allem praxisrelevante Entscheidung, die einer großen Zahl von Betreuern „auf die Füße fallen“ dürfte, hat das LG Siegen mit Beschluss vom 04.09.2018 (AZ: 4 T 124/18) getroffen. Es geht dabei um die Frage, wie häufig ein Betreuer den Betreuten persönlich […..]
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Vermögenssorge – Selbstverwaltungserklärung entbindet Betreuer von Rechenschaftspflicht

Wenn ein Betreuer für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ bestellt wird, bedeutet dies nicht, dass der Betreute deshalb automatisch – neben dem Betreuer – über sein Vermögen nicht mehr selbst verfügen darf. In den meisten Betreuungsfällen ist es so, dass der Betreute – obwohl er nach wie vor geschäftsfähig ist – durch den Betreuer von der Vermögensverwaltung ausgeschlossen wird, die Banken werden […..]
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Geschäftsunfähigkeit – Prozessunfähigkeit?

Die Fähigkeit des Betreuten, selbst oder durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren zu handeln (Prozessfähigkeit) setzt voraus, dass der Betreute geschäftsfähig ist. Nur dann, wenn es um das den Betreuten betreffende Betreuungsverfahren oder Unterbringungsverfahren geht, wird hiervon eine Ausnahme gemacht. Das bedeutet, dass in diesen Verfahren auch ein geschäftsunfähiger Betreuter trotzdem verfahrensfähig ist und einen Rechtsanwalt beauftragen […..]
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Vorsorgevollmacht / Vermögensauskunft

Auch wenn ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht weitreichend und umfassend berechtigt ist, soll er trotzdem nicht dazu berechtigt sein, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) für den Vollmachtgeber abzugeben. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht. Ein gesetzlicher Betreuer ist dazu berechtigt, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren für den Betreuten die Vermögensauskunft abzugeben weil er […..]
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Erbscheinsantrag Betreuer / Bevollmächtigter

Wenn ein Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt ist oder ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für das Vermögen vertretungsbefugt ist, ist der Betreuer, bzw. der Bevollmächtigte, berechtigt, die eidesstattliche Versicherung, die für den Erbscheinsantrag erforderlich ist, abzugeben. Die eidesstattliche Versicherung darf jedoch nur in eigenem Namen abgegeben werden, nicht im Namen des Betreuten, bzw. des Vertretenen (s. hierzu OLG […..]
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Gesundheitssorge

Mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge ist der Betreuer verpflichtet, sich in jeder Hinsicht um die gesundheitlichen Belange des Betreuten zu kümmern. Einschränkungen können sich jeweils aus dem individuell beschriebenen Aufgabenkreis aus dem Betreuungsbeschluss ergeben. Zu den Aufgaben des Betreuers im Aufgabenkreis Gesundheitssorge gehören u.a. grundsätzlich: Veranlassung von Kur- oder Reha-Maßnahmen, Verträge mit Pflegedienst über Haushaltshilfen, „Essen auf Rädern“, ambulante medizinische […..]
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Betreuer – Vermögenssorge

Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge ist zu einer umfassenden Ermittlung und Verwaltung des Einkommens und des Vermögens des Betreuten verpflichtet. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Geltendmachung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für den Betreuten (z. B. Wohngeld, Grundsicherung), bzw. die entsprechende Antragstellung. Der Betreuer hat die Aufgabe, das Vermögen des Betreuten ordnungsgemäß zu verwalten sowie bestmöglich […..]
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Betreuungsfälle

Eine Angestellte oder Betreuerin der gekündigt wurde, teilte uns aus dem täglichen Leben der Betreuungspraxis folgendes mit: Ich bin seit dem 01.07.2018 bei einer Berufsbetreuerin als Büroassistentin beschäftigt. Nun habe ich aufgrund meiner wohl zu kritischen Art zum 30.11.2018 die Kündigung erhalten. Vielleicht habe ich die Stelle mit zu viel Idealismus angetreten, weil ich annahm, man würde den Betreuten stets […..]
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Betreuerpflichten – Vermögenssorge – Rentenanwartschaften

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 23.06.2019 (AZ: 19 O 149/16) entschieden, dass von einem Berufsbetreuer zu erwarten ist, dass er die Auskünfte zu Rentenanwartschaften des Betreuten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einholt. Er darf sich nicht auf die Information des Arbeitgebers verlassen. Der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ umfasst weiterhin die Verpflichtung, das Vorliegen etwaiger Erwerbsminderungsrentenansprüche des Betreuten zu prüfen und deren […..]
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